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i-Démo-Förderung in Frankreich: Unterstützung durch France 2030 für große Forschungs- und Entwicklungsprojekte, Demonstratoren und Innovationskonsortien

📅 Juli 22, 2026


Frankreich bietet innovativen Unternehmen zahlreiche öffentliche Fördermöglichkeiten. Nur wenige Programme sind jedoch für Vorhaben ausgelegt, die mehrere Jahre Forschung und Entwicklung, Budgets in Millionenhöhe, industrielle Demonstratoren sowie eine Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen erfordern.

Das Programm i-Démo im Rahmen von France 2030 schließt genau diese Lücke.

i-Démo unterstützt anspruchsvolle Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte, die die frühe Phase des grundsätzlichen Machbarkeitsnachweises bereits überschritten haben, aber noch nicht für eine groß angelegte kommerzielle Produktion bereit sind. Gefördert werden können sowohl Einzelprojekte französischer kleiner und mittlerer Unternehmen als auch größere Verbundprojekte mit Unternehmen, Laboren, Hochschulen, technischen Zentren und Industriepartnern.

Das Programm ist damit zwischen der Förderung früher Innovationsphasen und der industriellen Umsetzung im großen Maßstab angesiedelt. Es handelt sich nicht lediglich um eine größere Variante von i-Nov. i-Démo weist andere Mindestvolumen, längere Projektlaufzeiten, komplexere Finanzierungsstrukturen und höhere Anforderungen an die wirtschaftlichen, technologischen und industriellen Auswirkungen in Frankreich auf.

Am 22. Juli 2026 ist der fünfte allgemeine i-Démo-Aufruf weiterhin geöffnet. Die endgültige Einreichungsfrist endet am 9. September 2026 um 12 Uhr Pariser Zeit.

Was ist i-Démo?

i-Démo ist ein Förderinstrument von France 2030, das von Bpifrance im Auftrag des französischen Staates verwaltet wird. Ziel ist die Unterstützung strukturprägender Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte, die neue Produkte, Dienstleistungen, Technologien, industrielle Verfahren oder Organisationsmodelle hervorbringen können.

Das Programm eignet sich insbesondere für Vorhaben, bei denen vor der Markteinführung noch umfangreiche technische Arbeiten erforderlich sind. Dazu können die Entwicklung eines groß dimensionierten Prototyps, die Erprobung einer Technologie in einer repräsentativen Umgebung, der Aufbau einer Pilotlinie, die Entwicklung eines industriellen oder vorindustriellen Demonstrators oder die Zusammenführung mehrerer Technologien zu einem Gesamtsystem gehören.

Ein geeignetes i-Démo-Projekt verbindet in der Regel einen hohen technologischen Anspruch mit einem glaubwürdigen Weg in den Markt. Die öffentlichen Stellen prüfen nicht nur, ob die vorgeschlagene Neuerung wissenschaftlich interessant ist. Sie wollen auch erkennen, ob daraus wirtschaftlicher Wert entstehen kann, ob französische Industriekapazitäten gestärkt werden, qualifizierte Arbeitsplätze entstehen, strategische Abhängigkeiten verringert und ökologische oder gesellschaftliche Ziele unterstützt werden.

Damit gehört i-Démo zu den anspruchsvollsten Förderinstrumenten von France 2030. Das Unternehmen muss nachweisen, dass das Vorhaben tatsächlich innovativ ist, erhebliche technische Risiken enthält, finanziell tragfähig ist, einen nachvollziehbaren Marktbedarf erfüllt und eine strukturprägende Wirkung entfalten kann.

Der derzeit geöffnete i-Démo-5-Aufruf

Der aktuelle Aufruf trägt offiziell die Bezeichnung i-Démo Générique n°5: Förderung strukturprägender Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte.

Er wurde am 22. Oktober 2025 eröffnet. Während der Laufzeit waren mehrere Zwischenfristen vorgesehen, die inzwischen abgelaufen sind. Für neue Antragsteller bleibt nur noch die endgültige Einreichungsfrist am 9. September 2026.

Die vorgesehene Laufzeit der Projekte beträgt in der Regel zwischen 36 und 60 Monaten. Dies ist deutlich länger als bei vielen Innovationsprogrammen für kleine und mittlere Unternehmen und entspricht dem Umfang der technischen und industriellen Herausforderungen, die mit i-Démo bewältigt werden sollen.

Tabelle 1. Zentrale Bedingungen des i-Démo-5-Aufrufs

Bedingung Aktuelle Vorgabe
Status des Aufrufs Am 22. Juli 2026 geöffnet
Endgültige Frist 9. September 2026 um 12 Uhr Pariser Zeit
Übliche Projektlaufzeit 36 bis 60 Monate
Mindestvolumen eines Einzelprojekts Mehr als 2 Millionen Euro förderfähige Gesamtausgaben
Mindestvolumen eines Verbundprojekts Mehr als 4 Millionen Euro förderfähige Gesamtausgaben
Einzelantragsteller In Frankreich eingetragenes KMU
Koordinator eines Konsortiums Ein Unternehmen
Größe des Konsortiums In der Regel höchstens sechs Partner
Förderform für Unternehmen Zuschuss in Verbindung mit einem rückzahlbaren Vorschuss
Wichtigste förderfähige Tätigkeiten Forschung und Entwicklung, experimentelle Entwicklung, Pilotvorhaben, Prototypen und Demonstratoren

Eine besonders wichtige Unterscheidung betrifft das Mindestvolumen des Projekts. Ein Einzelprojekt eines KMU muss normalerweise mehr als 2 Millionen Euro an förderfähigen Ausgaben umfassen. Bei einem Verbundprojekt liegt die Schwelle bei mehr als 4 Millionen Euro.

Dieser Unterschied wird in nicht amtlichen Förderübersichten mitunter übersehen. Dort wird die Schwelle von 4 Millionen Euro teilweise fälschlicherweise als allgemeine Voraussetzung für sämtliche i-Démo-Anträge dargestellt.

Die Stellung von i-Démo innerhalb von France 2030

Das französische Fördersystem für Innovationen umfasst mehrere Instrumente, die auf unterschiedliche Entwicklungsphasen von Unternehmen und Technologien zugeschnitten sind.

i-PhD unterstützt die Entstehung unternehmerischer Vorhaben aus Promotionsforschung. i-Lab begleitet Forschende mit Gründungsabsicht und junge Unternehmen, die auf wissenschaftlichen Ergebnissen beruhen. i-Nov fördert innovative KMU, die umfangreiche Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsarbeiten durchführen. i-Démo richtet sich an größere und stärker strukturprägende Vorhaben. Première Usine unterstützt den Übergang zur ersten industriellen Produktionsstätte.

Der Entwicklungsweg lässt sich folgendermaßen darstellen:

Wissenschaftliche Forschung → grundsätzlicher Machbarkeitsnachweis → Unternehmensgründung → Entwicklung der Innovation → Demonstrator im großen Maßstab → erste industrielle Produktion

Ein Unternehmen muss nicht an jedem dieser Programme teilnehmen. Die Instrumente bilden auch keine automatische Förderkette. Die Abfolge hilft jedoch dabei, den erwarteten Reifegrad eines i-Démo-Projekts einzuordnen.

Ein Vorhaben kann für i-Démo noch zu früh sein, wenn das zentrale wissenschaftliche Prinzip nicht ausreichend bestätigt wurde. Es kann dagegen bereits zu weit fortgeschritten sein, wenn der hauptsächliche Finanzierungsbedarf nur noch im Kauf marktüblicher Produktionsanlagen oder im Bau einer kommerziellen Fabrik besteht.

i-Démo ist zwischen diesen beiden Situationen angesiedelt. Die Technologie ist grundsätzlich glaubwürdig, doch es sind weiterhin umfangreiche Arbeiten in Forschung und Entwicklung, Systemintegration, Erprobung, Maßstabsvergrößerung oder Demonstration erforderlich.

Einzelanträge französischer KMU

Ein in Frankreich eingetragenes KMU kann einen i-Démo-Antrag allein und ohne Gründung eines Konsortiums stellen. Das Unternehmen muss in der Lage sein, ein umfangreiches mehrjähriges Forschungs- und Entwicklungsprogramm zu leiten und den nicht durch öffentliche Förderung gedeckten Anteil selbst zu finanzieren.

Ein Einzelantrag kann sinnvoll sein, wenn ein KMU die wesentlichen Rechte des geistigen Eigentums besitzt oder kontrolliert, über das notwendige technische Personal verfügt, sämtliche zentralen Arbeitspakete steuern kann und ausreichende finanzielle Mittel zur Fertigstellung des Vorhabens besitzt.

Das Unternehmen darf weiterhin Unterauftragnehmer, Lieferanten, Beratungsunternehmen, Prüfeinrichtungen oder Forschungsdienstleister einsetzen. Diese Stellen sind jedoch keine offiziell geförderten Projektpartner und verfügen daher nicht über dieselben Rechte, Pflichten oder Eigentumsansprüche an den Ergebnissen wie Mitglieder eines Konsortiums.

Auch bei einem Einzelprojekt muss das KMU darlegen, dass es die Ergebnisse selbst verwerten kann. Ein schwacher Antrag kann anspruchsvolle Forschungsarbeiten beschreiben, ohne zu erklären, wie das Unternehmen die entwickelte Technologie herstellen, vermarkten, lizenzieren oder anderweitig wirtschaftlich nutzen wird.

Verbundprojekte und i-Démo-Konsortien

Größere Vorhaben können durch ein Konsortium eingereicht werden, das von einem Unternehmen koordiniert wird. Dem Konsortium können KMU, Unternehmen mittlerer Größe, große Unternehmen, Hochschulen, öffentliche oder private Forschungseinrichtungen, technische Zentren und weitere zweckmäßige Partner angehören.

Mindestens ein KMU oder ein Unternehmen mittlerer Größe muss beteiligt sein. Das Konsortium ist normalerweise auf sechs geförderte Partner begrenzt. Für bestimmte Formen europäischer Zusammenarbeit können abweichende Regelungen gelten.

Ein überzeugendes Konsortium ist nicht lediglich eine Gruppe renommierter Organisationen. Jeder Teilnehmer muss eine klar abgegrenzte und für das Vorhaben notwendige Aufgabe erfüllen.

Ein Partner kann beispielsweise die Kerntechnologie entwickeln. Ein anderer bringt besondere wissenschaftliche Kenntnisse ein. Ein Industrieunternehmen bereitet die Einbindung in eine Produktionsumgebung vor. Ein technisches Zentrum übernimmt Prüfungen und Zertifizierungsverfahren. Ein künftiger Kunde erprobt den Demonstrator unter realen Einsatzbedingungen.

Im Antrag muss erklärt werden, weshalb das Vorhaben nicht ebenso wirksam von einer einzelnen Organisation durchgeführt werden könnte.

Tabelle 2. Vergleich zwischen einem i-Démo-Einzelprojekt und einem Verbundprojekt

Kriterium Einzelprojekt eines KMU Verbundprojekt
Hauptantragsteller Französisches KMU Unternehmen
Mindesthöhe der förderfähigen Gesamtausgaben Mehr als 2 Millionen Euro Mehr als 4 Millionen Euro
Offizielle Partner Ein geförderter Antragsteller In der Regel bis zu sechs geförderte Partner
Forschungseinrichtungen Meist Unterauftragnehmer oder Dienstleister Können geförderte Partner sein
Aufwand der Projektsteuerung Mittel Hoch
Regelung des geistigen Eigentums Überwiegend unter Kontrolle des Antragstellers Muss zwischen den Partnern vereinbart werden
Geeignete Ausgangslage Ein KMU beherrscht Technologie und Umsetzung Mehrere ergänzende Fähigkeiten sind unverzichtbar
Zentrales Risiko Unzureichende interne Kapazitäten Schwache Abstimmung oder unklare Aufgabenverteilung

Vor der Bildung eines Konsortiums sollten Unternehmen prüfen, ob jeder vorgeschlagene Partner eine Fähigkeit einbringt, die nicht ebenso durch einen gewöhnlichen Einkauf oder einen Unterauftrag beschafft werden könnte. Ein unnötig großes Konsortium kann Entscheidungen verlangsamen, den Finanzplan erschweren und Konflikte über geistiges Eigentum verursachen.

Förderintensität für Unternehmen

Die Höhe der öffentlichen Unterstützung wird für jeden Partner getrennt berechnet. Sie hängt von der Unternehmensgröße, der Art der Tätigkeiten, den geltenden beihilferechtlichen Vorschriften und davon ab, ob das Vorhaben als wirksame Zusammenarbeit eingestuft wird.

Die veröffentlichten Fördersätze sind Höchstwerte. Sie stellen keinen automatischen Anspruch dar.

Tabelle 3. Höchstmögliche Förderintensitäten für Unternehmen im Rahmen von i-Démo 5

Unternehmenskategorie Ohne wirksame Zusammenarbeit Mit wirksamer Zusammenarbeit
Kleines Unternehmen Bis zu 45 Prozent der förderfähigen Ausgaben Bis zu 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben
Mittleres Unternehmen Bis zu 35 Prozent der förderfähigen Ausgaben Bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben
Unternehmen mittlerer Größe oder Großunternehmen Bis zu 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben Bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben

Der endgültige Satz kann niedriger ausfallen, nachdem Bpifrance die Art der Arbeiten, die finanzielle Lage des Teilnehmers, die Anreizwirkung der Beihilfe und die Gesamtstruktur des Projekts geprüft hat.

Der Antragsteller sollte daher einen Finanzierungsplan erstellen, der auch dann tragfähig bleibt, wenn die theoretisch höchste Förderintensität nicht bewilligt wird.

Was unter wirksamer Zusammenarbeit zu verstehen ist

Die wirksame Zusammenarbeit hat im Beihilferecht eine genaue Bedeutung. Die bloße Beteiligung mehrerer Organisationen reicht nicht aus.

Bei einer Zusammenarbeit zwischen Unternehmen muss mindestens einer der Beteiligten ein KMU sein. Zudem darf kein einzelnes Unternehmen mehr als 70 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben des Projekts tragen.

Bei einer Zusammenarbeit zwischen einem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung sollte die Forschungseinrichtung normalerweise mindestens 10 Prozent der förderfähigen Ausgaben übernehmen und das Recht behalten, die Ergebnisse ihrer eigenen Forschungsarbeiten zu veröffentlichen.

Die Erfüllung dieser Bedingungen kann eine höhere Förderintensität ermöglichen, da Risiken, Ressourcen, Fähigkeiten und Ergebnisse tatsächlich zwischen den Beteiligten geteilt werden.

Die Aufnahme einer Hochschule oder eines Labors mit einem sehr kleinen Budget und einer rein symbolischen Aufgabe genügt nicht. Der Forschungspartner muss einen wesentlichen wissenschaftlichen oder technischen Beitrag leisten, eindeutig beschriebene Arbeitspakete übernehmen, messbare Ergebnisse liefern und einen angemessenen Anteil der Projektausgaben tragen.

In der Konsortialvereinbarung sollten außerdem das Eigentum an Ergebnissen, Zugangsrechte zu bereits vorhandenem Wissen, Lizenzbedingungen, Veröffentlichungsrechte, Vertraulichkeit und die wirtschaftliche Verwertung gemeinsam entwickelter Technologien geregelt werden.

Zuschüsse und rückzahlbare Vorschüsse

Die i-Démo-Unterstützung für Unternehmen wird in der Regel als Kombination aus einem Zuschuss und einem rückzahlbaren Vorschuss gewährt.

Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden, sofern der Begünstigte die Fördervereinbarung einhält und die vorgesehenen förderfähigen Tätigkeiten ausführt. Der rückzahlbare Vorschuss ist nach den in der Fördervereinbarung festgelegten Bedingungen zurückzuführen. Die Rückzahlung kann vom Projektabschluss, vom technischen Erfolg, von wirtschaftlichen Ergebnissen oder von einem anderen vereinbarten Verfahren abhängen.

Für den derzeitigen Aufruf weist Bpifrance darauf hin, dass der Zuschuss üblicherweise ungefähr die Hälfte der gesamten Unternehmensförderung ausmacht. Der verbleibende Betrag wird als rückzahlbarer Vorschuss gewährt. Die genaue Aufteilung kann während der Prüfung und Verhandlung angepasst werden.

Diese Unterscheidung ist wesentlich, da die Förderintensität nicht mit dem Zuschussanteil gleichzusetzen ist.

Nehmen wir als Beispiel ein kleines Unternehmen, das an einem förderfähigen Verbundprojekt beteiligt ist. Es hat förderfähige Ausgaben von 2 Millionen Euro und erhält eine Förderintensität von 60 Prozent.

Die öffentliche Unterstützung könnte damit höchstens 1,2 Millionen Euro betragen. Würde die Hilfe zu gleichen Teilen auf beide Förderformen verteilt, könnte das Unternehmen etwa 600.000 Euro als Zuschuss und 600.000 Euro als rückzahlbaren Vorschuss erhalten. Die verbleibenden 800.000 Euro müsste das Unternehmen selbst finanzieren.

Der Antragsteller sollte daher nicht nur die Höhe der Unterstützung, sondern auch die künftige Rückzahlungsverpflichtung und die zeitliche Entwicklung der Zahlungsströme des Projekts berücksichtigen.

Förderung von Forschungseinrichtungen

Forschungseinrichtungen können für förderfähige nichtwirtschaftliche Tätigkeiten nach unterschiedlichen Berechnungsmethoden unterstützt werden.

Je nach gewähltem Verfahren und den geltenden Bedingungen kann die Förderung bis zu 50 Prozent der Vollkosten oder bis zu 100 Prozent der zusätzlichen Projektkosten abdecken. Die ausgewählte Methode muss mit dem Rechnungswesen der Einrichtung und mit den Vorgaben des Aufrufs vereinbar sein.

Die Abgrenzung zwischen wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Tätigkeit ist wichtig. Auftragsforschung für ein Unternehmen zu marktüblichen Bedingungen kann anders behandelt werden als unabhängige Forschung innerhalb eines Verbundprojekts.

Forschungspartner sollten deshalb ihre Rolle, das Kostenmodell, ihre Rechte an den Ergebnissen und die Veröffentlichungsbedingungen vor Einreichung des Antrags festlegen.

Förderfähige Projektausgaben

Das Programm kann Ausgaben abdecken, die unmittelbar für das genehmigte Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben erforderlich sind.

Zu den üblichen förderfähigen Ausgabenkategorien können gehören:

  • Löhne, Gehälter und damit verbundene Personalausgaben für Beschäftigte, die am Projekt arbeiten;

  • Abschreibungen oder die förderfähige Nutzung von Anlagen und Forschungsinfrastruktur;

  • Auftragsforschung, technische Studien, Prüfungen und spezialisierte Unteraufträge;

  • Erwerb oder Lizenzierung von Patenten, technischem Wissen und Rechten des geistigen Eigentums;

  • Materialien, Bauteile, Prototypen, Verbrauchsmittel und sonstige betriebliche Ausgaben;

  • mittelbare Ausgaben, die nach dem zugelassenen vereinfachten Verfahren berechnet werden.

Bei wirtschaftlichen Tätigkeiten können mittelbare Ausgaben mit einem Pauschalsatz von 20 Prozent der förderfähigen Personalausgaben berechnet werden. Für bestimmte nichtwirtschaftliche Tätigkeiten von Forschungseinrichtungen kann ein Satz von 40 Prozent der Personalausgaben gelten.

Der Finanzplan muss dem technischen Arbeitsprogramm entsprechen. Die Gutachter müssen nachvollziehen können, weshalb jede größere Ausgabe erforderlich ist, welchem technischen Meilenstein sie zugeordnet wird und weshalb ihre Höhe angemessen ist.

Ein hoher Anlagenanteil ohne klare Funktion für Forschung und Entwicklung kann beanstandet werden. Ebenso kann ein übermäßiger Einsatz von Unterauftragnehmern Zweifel daran wecken, ob der Antragsteller über ausreichende eigene technische Fähigkeiten zur Projektdurchführung verfügt.

Die Regel zum Projektbeginn

Unternehmen müssen die im Beihilferecht vorgeschriebene Anreizwirkung besonders beachten.

Die Projektarbeiten dürfen nicht vor dem genehmigten Beginn der Förderfähigkeit aufgenommen werden. Antragsteller sollten vermeiden, unumkehrbare Arbeiten zu beauftragen, verbindliche Lieferverträge abzuschließen, größere Anlagen zu erwerben oder geförderte technische Tätigkeiten einzuleiten, bevor die Bestätigung über die vollständige Registrierung des Antrags nach dem geltenden Verfahren vorliegt.

Gewöhnliche vorbereitende Tätigkeiten können unter Umständen anders behandelt werden. Die Abgrenzung ist jedoch in der Praxis nicht immer eindeutig. Unternehmen sollten den zeitlichen Ablauf genau dokumentieren und vor größeren Verpflichtungen eine Klärung mit Bpifrance herbeiführen.

Selbst ein technisch ausgezeichnetes Vorhaben kann den Zugang zur Förderung verlieren, wenn der Antragsteller nicht nachweisen kann, dass die öffentliche Unterstützung seine Entscheidung zur Durchführung des Projekts beeinflusst hat.

Wie werden i-Démo-Projekte bewertet?

Die Prüfung beschränkt sich nicht auf die formale Förderfähigkeit. Die Gutachter untersuchen, ob das Vorhaben einen erheblichen öffentlichen Mitteleinsatz rechtfertigt und ob die Partner über ausreichende Fähigkeiten zur Umsetzung verfügen.

Tabelle 4. Zentrale Bewertungsbereiche eines i-Démo-Projekts

Bewertungsbereich Fragen, die der Antrag beantworten sollte
Technologische Neuerung Wie unterscheidet sich die Lösung von den besten vorhandenen Alternativen?
Technisches Risiko Welche Unsicherheiten bestehen noch und weshalb können sie nicht durch gewöhnliche technische Arbeiten gelöst werden?
Forschungs- und Entwicklungsprogramm Sind Arbeitspakete, Meilensteine, Zuständigkeiten und erwartete Ergebnisse schlüssig?
Marktpotenzial Gibt es einen glaubwürdigen Markt, einen nachweisbaren Kundenbedarf und eine Vermarktungsstrategie?
Finanzielle Leistungsfähigkeit Können die Partner ihren Eigenanteil finanzieren und Verzögerungen oder Kostenüberschreitungen verkraften?
Industrielle Auswirkungen Entstehen in Frankreich Produktion, Fachwissen, Arbeitsplätze oder strategische Kapazitäten?
Umweltauswirkungen Verringert das Vorhaben Umweltbelastungen und erfüllt es die geltenden Nachhaltigkeitsanforderungen?
Qualität des Konsortiums Ergänzen sich die Partner, sind sie verbindlich beteiligt und angemessen koordiniert?
Geistiges Eigentum Sind Eigentum, Zugangsrechte, Schutz und Verwertung glaubwürdig geregelt?
Notwendigkeit öffentlicher Förderung Wäre das Projekt ohne die Unterstützung kleiner, langsamer oder nicht durchführbar?

Die stärksten Anträge verknüpfen diese Bereiche miteinander, anstatt sie als voneinander getrennte Abschnitte zu behandeln.

So sollte das technische Arbeitsprogramm zu einem klar definierten Demonstrator führen. Dieser Demonstrator sollte Leistungen bestätigen, die von benannten Kunden benötigt werden. Die Kundenerprobung sollte die Vermarktungsstrategie stützen. Diese wiederum sollte die geplanten industriellen Investitionen in Frankreich begründen.

Verschärfte Auswahl in den Jahren 2025 und 2026

i-Démo bleibt ein bedeutendes Instrument zur Innovationsförderung. Jüngere amtliche Veröffentlichungen zeigen jedoch, dass der Wettbewerb anspruchsvoller geworden ist.

Bpifrance meldete für das erste Halbjahr 2023 i-Démo-Förderungen von ungefähr 80 Millionen Euro. Im ersten Halbjahr 2024 stieg dieser Betrag auf etwa 192 Millionen Euro.

Im ersten Halbjahr 2025 ging die gemeinsame Tätigkeit der Programme i-Nov, i-Démo und Première Usine jedoch um 53 Prozent zurück. Bpifrance führte diesen Rückgang auf geringere verfügbare Haushaltsmittel und eine strengere Auswahl zurück, insbesondere bei i-Démo.

Dies bedeutet nicht, dass das Programm nicht mehr aktiv ist. Es bedeutet vielmehr, dass Antragsteller sich nicht auf die bloße Erfüllung der Mindestvoraussetzungen oder auf schrittweise Verbesserungen bestehender Produkte verlassen können.

Die im Jahr 2026 aktualisierte französische Strategie für technologieintensive Unternehmen sieht ebenfalls eine stärkere Ausrichtung von i-Démo auf tatsächlich bahnbrechende Innovationen vor. Die Regierung kündigte das Ziel an, bis 2030 mindestens 30 Milliarden Euro an öffentlichen und privaten Mitteln für technologieintensive Unternehmen zu mobilisieren.

Für Antragsteller erhöht diese Ausrichtung die Bedeutung eines klaren technologischen Sprungs. Eine begrenzte Verbesserung eines bestehenden Produkts oder Verfahrens dürfte zunehmend weniger überzeugend sein.

Tabelle 5. Aktuelle Kennzahlen von Bedeutung für i-Démo-Antragsteller

Kennzahl Veröffentlichter Wert Praktische Bedeutung
i-Démo-Förderung im ersten Halbjahr 2023 Rund 80 Millionen Euro Zeigt das erhebliche Finanzierungsvolumen des Programms
i-Démo-Förderung im ersten Halbjahr 2024 Rund 192 Millionen Euro Verdeutlicht den starken Anstieg der Unterstützung großer FuE-Vorhaben
Entwicklung der gemeinsamen Tätigkeit von i-Nov, i-Démo und Première Usine im ersten Halbjahr 2025 Rückgang um 53 Prozent Deutet auf knappere Mittel und eine strengere Auswahl hin
Verpflichtete strukturelle Innovationsförderung von 2021 bis 2024 Knapp 5,2 Milliarden Euro Ordnet i-Démo in ein umfassenderes nationales Fördersystem ein
Seit 2019 in Frankreich gegründete technologieintensive Unternehmen Mehr als 2.600 Verdeutlicht die Größe des möglichen Bewerberfeldes
Im Jahr 2025 neu gegründete technologieintensive Unternehmen Rund 410 Zeigt anhaltendes Wachstum und zunehmenden Wettbewerb
Ziel für öffentliche und private Finanzierung bis 2030 Mindestens 30 Milliarden Euro Bestätigt die strategische Bedeutung fortgeschrittener Technologien

France 2030 verfügt über einen Gesamthaushalt von 54 Milliarden Euro. Rund 10 Milliarden Euro sind der strukturellen Unterstützung von Forschung und Innovation zugeordnet, während etwa 44 Milliarden Euro auf strategische Ziele und Wirtschaftsbereiche ausgerichtet sind.

Zwischen 2021 und 2024 wurden über strukturelle Instrumente der Innovationsförderung fast 5,2 Milliarden Euro gebunden, ohne Beteiligungskapital einzurechnen. Die jährlichen Mittelbindungen stiegen von rund 840 Millionen Euro im Jahr 2021 auf ungefähr 1,6 Milliarden Euro im Jahr 2024.

Diese Zahlen zeigen, dass Frankreich weiterhin erhebliche Mittel in Innovationen investiert. Zugleich erklären sie, weshalb Anträge nach ihren Auswirkungen auf die französische Volkswirtschaft und nicht nur nach dem erwarteten Wachstum des einzelnen Unternehmens bewertet werden.

Beispiele für durch i-Démo unterstützte Unternehmen

GreenWaves Technologies

GreenWaves Technologies entwickelt besonders stromsparende Prozessoren für die Verarbeitung von Ton, Bildern und künstlicher Intelligenz, die mit einer geringen Abhängigkeit von ausgelagerter Datenverarbeitung auskommen.

Im Verlauf seiner Entwicklung nutzte das Unternehmen mehrere französische Förderinstrumente, darunter Bourse French Tech Émergence, Hilfen für technologieintensive Unternehmen, i-Lab, i-Démo und Première Usine.

Der Förderweg zeigt, wie i-Démo den Übergang von der Technologieentwicklung zur industriellen Maßstabsvergrößerung unterstützen kann. Er zeigt auch, dass Unternehmen im Laufe ihrer Entwicklung mehrere öffentliche Instrumente nutzen können, sofern jedes Programm eine andere Entwicklungsphase und klar getrennte Ausgaben finanziert.

Alice & Bob

Alice & Bob entwickelt Quantentechnik auf Grundlage sogenannter Katzen-Qubits, die die Stabilität und Skalierbarkeit von Quantensystemen verbessern sollen.

Das Unternehmen war mit mehreren französischen Förderprogrammen für technologieintensive Vorhaben verbunden, darunter i-PhD, i-Lab, i-Nov und i-Démo.

Dieses Beispiel zeigt, wie sich ein forschungsbasiertes Vorhaben von den ersten wissenschaftlichen Arbeiten und der Unternehmensgründung bis zu einem umfangreichen technologischen Entwicklungsprogramm weiterentwickeln kann. Es verdeutlicht zugleich das technologische Anspruchsniveau, dem die französische Regierung zunehmende Bedeutung beimisst.

Crossject

Crossject entwickelt nadelfreie Systeme zur Verabreichung von Notfallmedikamenten. Im Jahr 2024 gab das Unternehmen bekannt, für sein Adrenalinvorhaben ZENEO eine öffentliche i-Démo-Förderung von 6,9 Millionen Euro erhalten zu haben.

Nach Angaben des Unternehmens entfielen ungefähr 60 Prozent der Unterstützung auf Zuschüsse, während der übrige Betrag als rückzahlbarer Vorschuss gewährt wurde. Das Vorhaben sollte bis 2026 fortgeführt werden.

Crossject rechnete außerdem mit der Schaffung von mehr als 160 Arbeitsplätzen zwischen 2024 und 2032 sowie mit einem kumulierten Umsatz von ungefähr 1 Milliarde Euro bis 2032.

Bei diesen Angaben zu Beschäftigung und Umsatz handelt es sich um Unternehmensprognosen und nicht um bereits erzielte Ergebnisse. Sie verdeutlichen jedoch die Größenordnung der wirtschaftlichen Auswirkungen, die ein i-Démo-Antragsteller begründen können sollte.

i-Nov, i-Démo oder Première Usine?

Die Wahl eines ungeeigneten Programms kann dazu führen, dass ein technisch überzeugendes Vorhaben abgelehnt wird, weil sein Reifegrad nicht zu den Zielen des Aufrufs passt.

Tabelle 6. Vergleich zwischen i-Nov, i-Démo und Première Usine

Kriterium i-Nov i-Démo Première Usine
Hauptphase Entwicklung und Demonstration einer Innovation Forschung und Entwicklung im großen Maßstab, Integration und Demonstration Erste industrielle Produktion
Wichtigste Antragsteller Einzelnes KMU Einzelnes KMU oder von einem Unternehmen geführtes Konsortium Innovatives Unternehmen oder KMU vor dem Aufbau einer ersten Fabrik
Übliche Projektgröße 1 bis 5 Millionen Euro Mehr als 2 Millionen Euro bei Einzelprojekten oder mehr als 4 Millionen Euro bei Verbundprojekten Bedeutende industrielle Investition
Übliche Laufzeit 12 bis 36 Monate 36 bis 60 Monate Abhängig vom industriellen Aufbau
Wichtigstes erwartetes Ergebnis Validierte Innovation oder validierter Demonstrator Großdemonstrator, Pilotsystem oder vorindustrielle Erprobung Erste Produktionslinie oder erster Industriestandort
Zentrale Frage Kann die Innovation technisch und wirtschaftlich bestätigt werden? Kann die Technologie in einem strukturprägenden Maßstab entwickelt und demonstriert werden? Kann das Unternehmen seine erste industrielle Produktionskapazität aufbauen?
Konsortium Nein, normalerweise ein einzelnes KMU Ja, ein Konsortium ist möglich Meist auf das Industrieunternehmen ausgerichtet
Zentrales Risiko Das Projekt ist zu groß oder erfordert zu viele Partner Das Projekt ist zu früh, zu kommerziell oder nicht strategisch genug Die Technologie ist für eine Fabrikinvestition noch nicht ausgereift

Ein Unternehmen sollte i-Démo nicht nur deshalb wählen, weil sein Budget den üblichen Rahmen von i-Nov überschreitet. Der Reifegrad des Vorhabens, die technischen Unsicherheiten, die Struktur der Arbeiten und die erwarteten Ergebnisse sind wichtiger als die Höhe des Budgets allein.

Ist das Projekt bereit für i-Démo?

Vor der Ausarbeitung eines vollständigen Antrags sollte das koordinierende Unternehmen die folgenden Fragen überzeugend beantworten können:

  • Wurde das zentrale wissenschaftliche oder technologische Prinzip bereits bestätigt?

  • Enthält das Projekt noch erhebliche Risiken in Forschung und Entwicklung und nicht nur gewöhnliche technische Anpassungen?

  • Ist ein großer Prototyp, ein Pilotsystem, eine integrierte Anlage oder ein Demonstrator erforderlich?

  • Können die Partner den nicht geförderten Anteil finanzieren und ein Vorhaben mit einer Laufzeit von bis zu fünf Jahren steuern?

  • Gibt es glaubwürdige Nachweise zu Kunden, Markt, Regulierung oder industriellem Bedarf?

  • Wird das Vorhaben wesentliche wirtschaftliche, technologische, ökologische oder strategische Auswirkungen in Frankreich erzeugen?

Ein Projekt, das diese Fragen noch nicht beantworten kann, benötigt möglicherweise zunächst zusätzliche Arbeiten zum Machbarkeitsnachweis, privates Kapital, eine Förderung durch i-Lab oder i-Nov, regionale Unterstützung oder ein anderes Entwicklungsinstrument.

Häufige Schwächen von Anträgen

Die häufigsten Schwächen sind nicht immer verwaltungstechnischer Art. Oft liegen sie in der strategischen Ausrichtung.

Ein Vorhaben kann abgelehnt werden, weil sich die Technologie nicht deutlich genug von bestehenden Lösungen unterscheidet. Das Arbeitsprogramm kann überwiegend gewöhnliche Produktentwicklung statt echter experimenteller Entwicklung enthalten. Das Konsortium kann Partner mit sich überschneidenden oder rein symbolischen Aufgaben umfassen. Dem Unternehmen können ausreichende Zahlungsmittel oder Eigenmittel zur Finanzierung des eigenen Anteils fehlen. Marktprognosen können sich auf allgemeine weltweite Statistiken statt auf konkrete Kundennachweise stützen. Fragen des geistigen Eigentums können ungeklärt bleiben. Umweltaussagen können ohne ausreichende Belege formuliert sein. Schließlich können Arbeiten vor dem zulässigen Beginn der Förderfähigkeit aufgenommen worden sein.

Ein weiterer häufiger Fehler besteht darin, technische Maßstabsvergrößerung mit wirtschaftlichem Wachstum zu verwechseln. i-Démo kann technische und vorindustrielle Entwicklung finanzieren, ist aber nicht vorrangig für Vertriebsaufbau, den Kauf gewöhnlicher Produktionsanlagen, Werbung oder den Bau eines üblichen kommerziellen Produktionsstandorts bestimmt.

Vorbereitung eines wettbewerbsfähigen Antrags

Ein überzeugender Antrag sollte mit einer klaren Beschreibung des technologischen Hindernisses beginnen. Der Antragsteller muss erläutern, was derzeit nicht möglich ist, weshalb bestehende Lösungen unzureichend sind und welche neue Fähigkeit durch das Vorhaben geschaffen wird.

Anschließend muss das Arbeitsprogramm dieses Problem in klar gegliederte Arbeitspakete, technische Meilensteine, Entscheidungspunkte und messbare Ergebnisse übersetzen.

Der Finanzplan sollte aus dem technischen Arbeitsprogramm hervorgehen und nicht unabhängig davon erstellt werden. Jede größere Ausgabe muss mit einer Aufgabe, einem Risiko, einem Versuch, einem Prototyp, einer Prüfung oder einer Validierungsanforderung verbunden sein.

Der Marktteil sollte tatsächliche Nutzer, Beschaffungswege, konkurrierende Technologien, rechtliche Anforderungen und den Weg zur Vermarktung beschreiben. Interessensbekundungen, Vereinbarungen über Erprobungen, Prüfzusagen, strategische Partnerschaften und erste Kundennachweise können den Antrag stärken.

Der Finanzierungsplan muss zeigen, wie die Partner ihre Eigenanteile finanzieren, ihre Liquidität sichern und ihre Tätigkeiten bei verzögerten Auszahlungen oder Erstattungen fortsetzen.

Abschließend muss der Antrag erklären, weshalb das Vorhaben für Frankreich von Bedeutung ist. Die Auswirkungen können Produktionskapazitäten, wissenschaftliche Fähigkeiten, widerstandsfähigere Lieferketten, strategische Unabhängigkeit, Verringerung von Treibhausgasemissionen, Ausfuhrpotenzial, qualifizierte Arbeitsplätze oder die Entwicklung eines neuen industriellen Verbunds betreffen.

Abschließende Bewertung

i-Démo gehört zu den bedeutendsten öffentlichen Fördermöglichkeiten für innovative französische KMU und Forschungs- und Entwicklungsverbünde. Das Programm kann Vorhaben unterstützen, die für gewöhnliche KMU-Förderprogramme zu groß, zu lang oder technisch zu komplex sind.

Allerdings eignet sich i-Démo nicht für jedes innovative Unternehmen.

Ein erfolgreicher Antragsteller muss deutlich mehr als nur die technische Neuheit seiner Lösung nachweisen. Das Vorhaben benötigt ein schlüssiges Forschungs- und Entwicklungsprogramm, einen glaubwürdigen Weg in den Markt, eine tragfähige Finanzierung, messbare Auswirkungen in Frankreich und ein Team, das ein mehrjähriges Programm mit einem Volumen von mehreren Millionen Euro steuern kann.

Der aktuelle i-Démo-5-Aufruf bietet eine bedeutende Möglichkeit für Unternehmen, die große Demonstratoren, integrierte Technologien, industrielle Pilotanlagen und strategische Innovationsvorhaben vorbereiten. Da die endgültige Frist am 9. September 2026 endet, bleibt potenziellen Antragstellern nur begrenzte Zeit, um die Förderfähigkeit zu prüfen, das Konsortium zu strukturieren, den Finanzplan zu bestätigen, Fragen des geistigen Eigentums zu klären und eine vollständige Finanzierung aufzustellen.

Für Vorhaben mit dem richtigen Reifegrad kann i-Démo die Mittel bereitstellen, um eine der schwierigsten Finanzierungslücken im Innovationsprozess zu überwinden: den Übergang von einer technisch glaubwürdigen Erfindung zu einer erprobten, skalierbaren und industriell bedeutsamen Lösung.