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i-Lab und die Förderung technologieintensiver Unternehmensgründungen in Frankreich: Forschungsbasierte Innovationen, Ausgründungen und Zuschüsse für die Frühphase

📅 Juli 22, 2026


Der französische Innovationswettbewerb i-Lab zählt zu den traditionsreichsten Förderinstrumenten des Landes für die Umwandlung technologischer Forschungsergebnisse in tragfähige Unternehmen. Seit seiner Einführung im Jahr 1999 hat der Wettbewerb Tausende Gründerinnen und Gründer dabei unterstützt, aus Laborergebnissen, geschützten Erfindungen und frühen Prototypen Technologieunternehmen in Frankreich aufzubauen.

i-Lab ist besonders wichtig für technologieintensive Vorhaben aus Hochschulen, öffentlichen Forschungseinrichtungen, Krankenhäusern und Forschungsabteilungen bestehender Unternehmen. Das Programm kann außerdem unabhängige Gründerinnen und Gründer unterstützen, die über eine ausreichend ausgereifte technologische Innovation und einen glaubwürdigen Plan zur Gründung eines Unternehmens verfügen.

i-Lab ist kein allgemeiner Zuschuss für beliebige junge Unternehmen. Das Programm richtet sich an Vorhaben, bei denen die technische Machbarkeit bereits nachgewiesen wurde, jedoch noch umfangreiche Forschungs- und Entwicklungsarbeiten erforderlich sind, bevor das entstehende Produkt, Verfahren oder die technologiegestützte Dienstleistung den Markt erreichen kann.

Im Juli 2026 war die 28. i-Lab-Runde bereits geschlossen. Anträge konnten bis zum 3. Februar 2026 eingereicht werden. Die Bedingungen dieser Runde bilden die jüngste vollständige Referenz für künftige Antragsteller. Bei der Veröffentlichung des nächsten Wettbewerbs müssen jedoch die Voraussetzungen, Altersgrenzen für Unternehmen, Fristen und Antragsunterlagen erneut geprüft werden.

Was ist der Innovationswettbewerb i-Lab?

Der Concours d’innovation i-Lab wird vom französischen Staat im Rahmen von France 2030 finanziert. Die Durchführung erfolgt durch Bpifrance in Zusammenarbeit mit dem französischen Ministerium für Hochschulwesen und Forschung.

Das Hauptziel besteht nicht lediglich darin, ein Forschungsprojekt zu finanzieren. Gefördert werden die Gründung und frühe Entwicklung eines französischen Technologieunternehmens, dessen Tätigkeit auf einer bedeutenden Innovation beruht.

Diese Unterscheidung prägt den gesamten Antrag. Die Gutachter bewerten nicht nur die Technologie, sondern auch die Gründer, die Rechte am geistigen Eigentum, die Marktnachfrage, den Finanzierungsplan, die Umweltwirkungen und die Fähigkeit des Unternehmens, sich nach Ablauf der Förderperiode weiterzuentwickeln.

In der 28. Runde betrug der maximale Zuschuss 600.000 Euro bei förderfähigen Projektausgaben von bis zu 1 Million Euro. Das Vorhaben und die dazugehörige Fördervereinbarung konnten sich grundsätzlich über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren erstrecken.

Der Wettbewerb stand sowohl Personen offen, die ihr Unternehmen noch nicht gegründet hatten, als auch kürzlich gegründeten Unternehmen, sofern diese die geltenden Altersgrenzen erfüllten.

Die Stellung von i-Lab im französischen Förderweg für technologieintensive Unternehmen

Frankreich hat eine Abfolge von Programmen geschaffen, die forschungsbasierte Innovationen von der wissenschaftlichen Arbeit über die Unternehmensgründung bis hin zu Wachstum und industrieller Umsetzung begleiten.

Tabelle 1. Stellung von i-Lab im französischen Förderweg für Innovationen

Programm Zentrale Entwicklungsphase Typischer Antragsteller Hauptzweck
i-PhD Frühe Prüfung des unternehmerischen Potenzials Doktoranden und junge Forschende Unternehmerisches Potenzial von Forschungsergebnissen untersuchen und ein erstes Vorhaben entwickeln
Bourse French Tech Emergence Frühe Reifung einer technologieintensiven Innovation Künftige oder kürzlich gegründete Technologieunternehmen Frühe technische Risiken verringern und Machbarkeitsarbeiten unterstützen
i-Lab Unternehmensgründung und frühe Entwicklung Gründer oder kürzlich gegründete Technologieunternehmen Umfangreiche Forschungs- und Entwicklungsarbeiten abschließen und ein tragfähiges Unternehmen um die Technologie aufbauen
i-Nov Großes Innovationsvorhaben Etabliertes innovatives KMU Ein umfangreiches Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit förderfähigen Ausgaben im Millionenbereich finanzieren
Première Usine Erste industrielle Umsetzung Junges Industrieunternehmen oder innovatives KMU Eine erste Pilotfertigung oder gewerbliche Produktionsstätte errichten

Der wichtigste Unterschied besteht darin, dass i-Lab die Unternehmensgründung rund um eine technologische Innovation unterstützt. Das Programm finanziert nicht nur Laborarbeiten und ist auch nicht in erster Linie für umfangreiche Industrieinvestitionen vorgesehen.

Ein Vorhaben kann für i-Lab noch zu früh sein, wenn das wissenschaftliche Prinzip nicht nachgewiesen wurde. Es kann bereits zu weit entwickelt sein, wenn die Technologie abgeschlossen ist und der wesentliche Finanzierungsbedarf im Bau einer Produktionsstätte oder im Erwerb großer Produktionsanlagen liegt.

Aktueller Stand des Wettbewerbs

Die 28. i-Lab-Runde wurde im November 2025 eröffnet und endete am 3. Februar 2026 um zwölf Uhr mittags Pariser Zeit.

Im Juli 2026 wurden keine Anträge mehr angenommen. Die amtliche Liste der ausgewählten Projekte war zu diesem Zeitpunkt noch nicht veröffentlicht. Künftige Antragsteller sollten die Regeln der 28. Runde daher ausschließlich als Grundlage für ihre Vorbereitung verwenden.

Die nächste Runde kann folgende Punkte ändern:

  • die zulässigen Gründungsdaten der Unternehmen;

  • den Zeitplan für die Antragstellung;

  • die finanziellen Bedingungen;

  • die Umweltanforderungen;

  • die erforderlichen Formulare und Nachweise.

Unternehmen sollten ihren Antrag nicht auf eine bereits abgelaufene Frist ausrichten oder davon ausgehen, dass die bisherigen Bedingungen unverändert fortgeführt werden.

Wer kann einen Antrag stellen?

i-Lab kann eine natürliche Person unterstützen, die ein Technologieunternehmen gründen möchte, oder ein kürzlich gegründetes Unternehmen, das die geltenden Anforderungen an Alter und Niederlassung erfüllt.

In der 28. Runde musste ein Unternehmen grundsätzlich nach dem 1. Dezember 2023 in das französische Handels- und Gesellschaftsregister eingetragen worden sein. Für bestimmte frühere Empfänger der Bourse French Tech Emergence und ausgewählte Vorhaben aus Pépite-Programmen galt ein längerer Zulässigkeitszeitraum.

Die Staatsangehörigkeit des Antragstellers war nicht das entscheidende Kriterium. Auch ein ausländischer Gründer konnte grundsätzlich teilnehmen, sofern das geförderte Unternehmen in Frankreich gegründet wurde und alle rechtlichen, finanziellen und technologischen Bedingungen erfüllte.

War das Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht gegründet, sollte der Antragsteller sowohl Gesellschafter als auch Geschäftsführer des künftigen Unternehmens werden. Bestand das Unternehmen bereits, musste der Antragsteller normalerweise an dessen Kapital und Leitung beteiligt sein.

Jeder Antragsteller konnte nur ein Vorhaben einreichen. Ein größeres Gründungsteam durfte beteiligt sein, doch eine Person musste offiziell als federführender Antragsteller benannt werden.

Welcher technologische Reifegrad ist erforderlich?

i-Lab ist nicht für eine rein theoretische Idee oder eine ungeprüfte wissenschaftliche Annahme bestimmt.

Vor der Antragstellung sollte das Vorhaben normalerweise über folgende Grundlagen verfügen:

  1. Ein nachgewiesenes technologisches Prinzip oder einen belastbaren Funktionsnachweis.

  2. Belege dafür, dass die verbleibenden technischen Hindernisse im Rahmen eines strukturierten Forschungs- und Entwicklungsprogramms gelöst werden können.

  3. Einen glaubwürdigen Weg zum Erwerb oder zur Kontrolle der notwendigen Rechte am geistigen Eigentum.

  4. Ein erstes Verständnis des Zielmarktes und des Problems der künftigen Kunden.

  5. Einen realistischen Plan für die Gründung und Finanzierung des Unternehmens.

Das Produkt oder Verfahren sollte jedoch noch nicht vollständig entwickelt sein. Der Zuschuss soll gerade die verbleibenden Forschungsarbeiten, Versuche, Prototypen, Validierungsschritte und den Aufbau des Unternehmens unterstützen.

Dadurch entsteht ein enges, aber wichtiges Förderfenster. Das Vorhaben muss reif genug sein, um eine Unternehmensgründung zu rechtfertigen, zugleich aber noch erhebliche technologische Unsicherheiten aufweisen.

Ausgründungen aus der öffentlichen Forschung und Technologietransfer

Ein großer Anteil der i-Lab-Gewinner stammt aus der französischen öffentlichen Forschung.

Im Wettbewerb 2024 gingen rund 65 Prozent der ausgewählten Vorhaben aus der öffentlichen Forschung hervor. Bei 53 Prozent waren Patente im Eigentum öffentlicher Einrichtungen beteiligt. Etwa 60 Prozent der Gewinner waren zuvor von einem öffentlichen Gründerzentrum begleitet worden.

Im Gewinnerportfolio 2025 stieg der Anteil der aus der öffentlichen Forschung hervorgegangenen Projekte auf ungefähr 74 Prozent.

Diese Zahlen zeigen, dass i-Lab zu den wichtigsten französischen Instrumenten für die Überführung universitärer und öffentlicher Forschungsergebnisse in Unternehmen gehört. Ein Patent oder wissenschaftliches Ergebnis allein schafft jedoch noch kein finanzierungsfähiges Unternehmen.

Ein forschungsbasiertes Team muss klären:

  • wem Patente, Software, Daten und technisches Wissen gehören;

  • ob das neue Unternehmen Eigentum oder ein Nutzungsrecht erhält;

  • ob das Nutzungsrecht ausschließlich ist und für die vorgesehenen Märkte gilt;

  • welche Zahlungen oder Lizenzgebühren anfallen;

  • ob die Gründer die Forschungsergebnisse rechtmäßig verwenden dürfen;

  • ob Rechte Dritter die gewerbliche Nutzung beschränken könnten.

Verhandlungen über den Technologietransfer können eine Hochschule, eine Forschungseinrichtung, ein Krankenhaus, eine Technologietransfergesellschaft oder mehrere gemeinsame Rechteinhaber einbeziehen. Sie sollten deutlich vor den letzten Auswahlstufen beginnen.

Ein ungeklärtes Nutzungsrecht oder eine unübersichtliche Eigentumsstruktur kann die Gründung verzögern, das Vertrauen von Investoren schwächen und den Abschluss der Fördervereinbarung verhindern.

Ausgründungen aus bestehenden Unternehmen

i-Lab kann auch ein neues Unternehmen unterstützen, das auf einer Technologie aus einem bereits bestehenden Betrieb aufbaut.

Nach den Bedingungen der 28. Runde musste der Anteil des ursprünglichen Unternehmens an der neuen Gesellschaft unter 25 Prozent bleiben. Dadurch sollte ein eigenständiges Gründungsvorhaben von einer kontrollierten Tochtergesellschaft eines etablierten Unternehmens unterschieden werden.

Bei einer überzeugenden Ausgründung muss klar geregelt sein, welche Vermögenswerte und Rechte dem neuen Unternehmen zur Verfügung stehen.

Tabelle 2. Zentrale Fragen bei einer technologischen Unternehmensausgründung

Bereich Zu klärende Frage
Eigentum an der Technologie Werden Patente, Software und technisches Wissen übertragen oder durch Nutzungsrechte bereitgestellt?
Geräte und Daten Welche materiellen und digitalen Vermögenswerte darf das neue Unternehmen verwenden?
Unabhängigkeit der Gründer Besitzt das Gründungsteam tatsächliche Entscheidungsbefugnis über Strategie und Geschäftstätigkeit?
Verhältnis zum früheren Arbeitgeber Bleibt das ursprüngliche Unternehmen Kunde, Lieferant, Gesellschafter oder Forschungspartner?
Finanzierung Wer finanziert die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten vor und nach dem Zuschuss?
Wirtschaftliche Abhängigkeit Kann das neue Unternehmen weitere Kunden außerhalb des ursprünglichen Unternehmens gewinnen?

Das neue Unternehmen muss ausreichend unabhängig sein, um einen eigenen Markt aufzubauen, Investoren zu gewinnen und seine Entwicklung zu kontrollieren. Eine zu starke Abhängigkeit vom ursprünglichen Unternehmen kann die wirtschaftliche Tragfähigkeit und die Unternehmensführung infrage stellen.

Höhe des Zuschusses und förderfähige Ausgaben

In der 28. Runde betrug der maximale i-Lab-Zuschuss 600.000 Euro. Die maximale Grundlage förderfähiger Ausgaben lag bei 1 Million Euro.

Dies bedeutet nicht, dass jedes ausgewählte Vorhaben automatisch 600.000 Euro erhält oder dass jeder Antragsteller eine Förderung von 60 Prozent seiner Kosten bekommt. Die endgültige Höhe hängt von den anerkannten Ausgaben, den geltenden Beihilfevorschriften, dem Finanzierungsbedarf des Vorhabens und der Förderentscheidung ab.

Tabelle 3. Zentrale finanzielle Bedingungen der 28. i-Lab-Runde

Merkmal Referenzbedingung
Maximaler Zuschuss 600.000 Euro
Maximale Grundlage förderfähiger Ausgaben 1 Million Euro
Form der Unterstützung Nicht rückzahlbarer Zuschuss
Maximale Laufzeit von Vorhaben und Fördervereinbarung Bis zu drei Jahre
Erste Vorauszahlung Bis zu 70 Prozent des bewilligten Zuschusses
Schlusszahlung Mindestens 20 Prozent bis zur abschließenden Prüfung einbehalten
Ergänzende Finanzierung Erwartet von Gründern, Investoren, Betriebseinnahmen oder anderen vereinbaren Quellen

Förderfähig konnten unter anderem unternehmenseigene Personalkosten, technische Untersuchungen, Versuche, Prototypen, Pilotanlagen, Abschreibungen auf Geräte, Marktuntersuchungen, Arbeiten zum Schutz geistigen Eigentums, externe Fachleistungen, Schulungen und die Suche nach Partnern sein.

Für Unternehmen, die bei der Antragstellung zur 28. Runde bereits bestanden, waren Ausgaben grundsätzlich erst ab dem 4. Februar 2026 förderfähig. Kosten vor dem maßgeblichen Beginn sollten ohne ausdrückliche Bestätigung nicht in den Finanzplan aufgenommen werden.

Auch eine technologiegestützte Dienstleistung konnte förderfähig sein, jedoch nur, wenn ihr Wert auf einer echten technologischen Innovation beruhte. Eine gewöhnliche digitale Vermittlungsplattform, Beratungsleistung oder Handelsplattform ohne erhebliche technische Unsicherheit würde den Programmzielen normalerweise nicht entsprechen.

Wie wird der Zuschuss ausgezahlt?

Der Zuschuss wird nicht zwangsläufig vollständig zu Beginn des Vorhabens ausgezahlt.

Nach den Bedingungen der 28. Runde konnte die Zahlung aus einer ersten Vorauszahlung von bis zu 70 Prozent des bewilligten Betrags, höchstens zwei weiteren Zwischenzahlungen und einer Schlusszahlung von mindestens 20 Prozent bestehen.

Weitere Zahlungen waren vom Nachweis der entstandenen Ausgaben und einer erneuten Prüfung des Finanzierungsplans abhängig. Vor einer zusätzlichen Auszahlung konnte der Empfänger verpflichtet sein, förderfähige Ausgaben in mindestens doppelter Höhe der bereits erhaltenen Zahlungen nachzuweisen.

Auch eine hohe Vorauszahlung beseitigt daher nicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen Finanzplanung. Das Unternehmen muss weiterhin nicht förderfähige Ausgaben, Steuern, Personaleinstellungen, Verzögerungen und Kosten vor ihrer Erstattung oder endgültigen Prüfung abdecken.

Der Zuschuss sollte deshalb als Bestandteil eines umfassenderen Finanzierungsplans und nicht als einzige Kapitalquelle des Unternehmens betrachtet werden.

Ergänzende Finanzierung und Liquiditätsplanung

Der maximale Zuschuss kann beträchtlich erscheinen, doch viele technologieintensive Vorhaben benötigen deutlich mehr Kapital, bevor sie stabile Umsätze erzielen.

Zusätzliche Mittel können für Zulassungsverfahren, industrielle Konstruktion, klinische oder technische Validierung, Personalaufbau, Produktionsvorbereitung, Vertrieb und internationale Expansion erforderlich sein.

Ein überzeugender Antrag muss den Zuschuss in eine umfassendere Finanzierungsstrategie einordnen.

Tabelle 4. Mögliche Finanzierungsquellen zur Ergänzung eines i-Lab-Zuschusses

Finanzierungsquelle Mögliche Aufgabe
Eigenmittel der Gründer Gründungskosten und erste Betriebsausgaben decken
Private Frühphaseninvestoren Erste Einstellungen und Vorbereitung des Markteintritts finanzieren
Beteiligungsfonds Größere technologische, regulatorische und wirtschaftliche Entwicklungsschritte unterstützen
Bank- oder Innovationsdarlehen Zusätzliche Liquidität bereitstellen, wenn eine glaubwürdige Rückzahlungsfähigkeit besteht
Weitere öffentliche Programme Vereinbare Tätigkeiten finanzieren, die nicht bereits durch i-Lab gedeckt sind
Finanzierung durch Kunden oder Industriepartner Erprobung, gemeinsame Entwicklung oder erste Anwendung unterstützen
Betriebliche Einnahmen Abhängigkeit von externem Kapital verringern, wenn frühe Umsätze möglich sind

Der Finanzierungsplan sollte zeigen, wann jede Quelle verfügbar sein wird und welche Ausgaben damit finanziert werden.

Eine allgemeine Aussage, das Unternehmen wolle später Kapital aufnehmen, reicht nicht aus. Antragsteller sollten realistische Beträge, Zeitpunkte, den Stand der Gespräche mit Investoren, Liquiditätsannahmen und Ausweichszenarien vorlegen.

Wie werden i-Lab-Vorhaben bewertet?

Die Bewertung bei i-Lab geht weit über die wissenschaftliche Qualität hinaus. Die nationale Auswahlkommission betrachtet das gesamte Gründungsvorhaben.

Tabelle 5. Zentrale Bewertungsbereiche bei i-Lab

Bewertungsbereich Bewertete Aspekte Vorzubereitende Nachweise
Technologie Neuartigkeit, Funktionsnachweis und verbleibende technische Hindernisse Versuchsergebnisse, Prototypdaten, technische Vergleiche und Entwicklungsschritte
Gründungsteam Einsatzbereitschaft, Erfahrung und Fähigkeit zur Unternehmensführung Rollenverteilung, zeitlicher Einsatz, Einstellungsplan und fehlende Kompetenzen
Geistiges Eigentum Eigentum, Nutzungsrechte und Freiheit zur gewerblichen Nutzung Patente, Lizenzbedingungen, Übertragungsvereinbarungen und Prüfung von Rechten Dritter
Markt Kundenbedarf, Marktgröße und Wachstumspotenzial Kundengespräche, Interessensbekundungen, Marktuntersuchung und Erlösmodell
Finanzierung Glaubwürdigkeit des Kostenplans und ergänzende Finanzierungsstrategie Liquiditätsvorschau, Kapitalbeschaffungsplan und Finanzierungszusagen
Umweltwirkungen Einhaltung des Grundsatzes, keine erhebliche Umweltschädigung zu verursachen Vergleich mit einer Referenzlösung, Betrachtung des Lebenszyklus und Maßnahmen zur Risikominderung
Gesellschaftlicher und strategischer Nutzen Beschäftigung, Nutzen für die Gesundheit, industrielle Eigenständigkeit und regionale Wirkung Zahlenbasierte Kennwerte und belegte Annahmen
Tragfähigkeit des Unternehmens Fähigkeit, sich zu einem dauerhaften Unternehmen zu entwickeln Regulatorischer, industrieller und wirtschaftlicher Entwicklungsplan

Das Auswahlverfahren umfasst gewöhnlich eine erste Prüfung, eine regionale technische Bewertung, eine vertiefte Begutachtung, ein unternehmerisches Bewertungsgespräch und die endgültige Entscheidung der nationalen Auswahlkommission.

Endrundenteilnehmer können von mehreren Mitgliedern der Kommission beurteilt werden. Die mündliche Vorstellung sollte daher keine bloße Wiederholung des schriftlichen Antrags sein. Die Gründer müssen ihre Annahmen verteidigen, die Technologie verständlich erklären und ihren persönlichen Einsatz für das Unternehmen nachweisen können.

Einsatzbereitschaft der Gründer und Qualität des Teams

Das Programm unterstützt den Aufbau eines Unternehmens und nicht nur die technischen Arbeiten. Die Rolle der Gründer ist daher von zentraler Bedeutung.

Der federführende Antragsteller sollte bereit sein, sich aktiv an der Leitung des Unternehmens zu beteiligen. Ein Forscher, der vollständig außerhalb des Unternehmens bleiben und es nur als Nebenprojekt behandeln möchte, kann Schwierigkeiten haben, die unternehmerischen Anforderungen zu erfüllen.

Das Team muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht über sämtliche Kompetenzen verfügen. Es sollte jedoch seine Lücken kennen und darlegen, wie diese geschlossen werden.

Benötigte Fähigkeiten können die wissenschaftliche Leitung, Ingenieurwesen, Produktentwicklung, Zulassungsfragen, Produktion, Finanzen, Vertrieb und Unternehmensführung umfassen.

Für Beschäftigte öffentlicher Forschungseinrichtungen kann der Wechsel von einer Laborstelle in die Unternehmensleitung eine Genehmigung der Einrichtung, eine Teilzeitregelung oder eine formelle Änderung des beruflichen Status erfordern. Diese Fragen sollten frühzeitig geklärt werden.

Umweltanforderungen und der Grundsatz der Vermeidung erheblicher Schäden

Die 28. Runde wandte ausdrücklich den Grundsatz an, keine erheblichen Umweltschäden zu verursachen.

Die Vorhaben mussten prüfen, ob ihre Technologie in sechs Bereichen erhebliche Nachteile verursachen könnte:

  • Eindämmung des Klimawandels;

  • Anpassung an den Klimawandel;

  • Wasser- und Meeresressourcen;

  • Kreislaufwirtschaft;

  • Vermeidung von Umweltverschmutzung;

  • biologische Vielfalt und Ökosysteme.

Die Antragsteller sollten den gesamten Lebenszyklus der Technologie betrachten und sie mit einer geeigneten Referenzlösung vergleichen.

Es reicht nicht aus, allgemein zu behaupten, eine Innovation sei nachhaltig. Der Antrag sollte relevante Rohstoffe, Energieverbrauch, Materialien, Emissionen, Abfälle, Wasserverbrauch und mögliche mittelbare Wirkungen benennen.

Eine Medizintechnologie kann beispielsweise einen erheblichen gesundheitlichen Nutzen schaffen und gleichzeitig seltene Materialien verwenden oder schwer behandelbare Abfälle erzeugen. Eine digitale Lösung kann den Einsatz körperlicher Ressourcen verringern, zugleich aber den Stromverbrauch von Recheninfrastrukturen erhöhen.

Die Umweltprüfung sollte daher sowohl Vorteile als auch mögliche negative Folgen darstellen.

Neueste Wettbewerbsergebnisse

Die zuletzt veröffentlichten i-Lab-Ergebnisse zeigen einen hohen Wettbewerbsdruck.

Im Jahr 2024 wurden 440 Anträge eingereicht und 74 Vorhaben ausgewählt. Die gesamte öffentliche Förderung betrug 28 Millionen Euro.

Im Jahr 2025 stieg die Zahl der Anträge auf 473, während die Zahl der ausgewählten Vorhaben auf 62 sank. Neun Projekte erhielten die Auszeichnung Grand Prix, weitere 14 eine besondere Würdigung der Auswahlkommission. Die gesamte Unterstützung belief sich auf 23 Millionen Euro.

Tabelle 6. Neuere Ergebnisse des i-Lab-Wettbewerbs

Ergebnisjahr Anträge Ausgewählte Vorhaben Ungefähre Erfolgsquote Gesamtförderung Durchschnittliche Förderung je Vorhaben
2024 440 74 16,8 Prozent 28 Millionen Euro Rund 378.000 Euro
2025 473 62 13,1 Prozent 23 Millionen Euro Rund 371.000 Euro

Der Rückgang der Erfolgsquote von rund 16,8 Prozent auf 13,1 Prozent verdeutlicht, dass i-Lab ein sehr selektiver Wettbewerb ist.

Die formale Förderfähigkeit bildet nur die erste Hürde. Danach wird das Vorhaben mit anderen forschungsbasierten Unternehmen hinsichtlich Technologie, Teamqualität, geistigem Eigentum, Marktpotenzial und Glaubwürdigkeit der Finanzierung verglichen.

Langfristige Ergebnisse von i-Lab

Seit dem Beginn des Wettbewerbs im Jahr 1999 bis einschließlich 2024 wurden amtlich folgende Ergebnisse gemeldet:

  • 24.643 eingereichte Anträge;

  • insgesamt 583 Millionen Euro Förderung;

  • 2.224 gegründete innovative Technologieunternehmen.

Unterschiedliche amtliche Bewertungen schätzen, dass etwa 63 bis 65 Prozent der im Rahmen des Wettbewerbs gegründeten Unternehmen zum jeweiligen Bewertungszeitpunkt noch tätig waren.

Die Daten lassen darauf schließen, dass ungefähr zwei Drittel der geförderten Unternehmen ihre Geschäftstätigkeit fortsetzten. Die Überlebensquote unterscheidet sich jedoch nach Gründungsjahr, Branche, Entwicklungsstufe und Bewertungszeitpunkt.

In amtlichen Berichten werden außerdem 25 ehemalige i-Lab-Gewinner genannt, deren Unternehmen später an Euronext- oder Nasdaq-Europe-Märkten notiert wurden.

Diese Ergebnisse zeigen, dass i-Lab ein langfristiges Instrument zur Unternehmensgründung und kein einmaliger Forschungswettbewerb ist.

i-Lab und das Wachstum des französischen Sektors für technologieintensive Unternehmen

Im März 2025 gab es in Frankreich rund 2.589 junge technologieintensive Unternehmen. Davon wurden 385 im Laufe des Jahres 2024 gegründet.

Die Strategie France 2030 verfolgt das Ziel, bis 2030 jährlich 500 neue technologieintensive Unternehmen zu schaffen.

i-Lab trägt dazu bei, indem es jene Entwicklungsphase unterstützt, in der Forschungsergebnisse in rechtlich und wirtschaftlich eigenständige Unternehmen überführt werden.

Zum weiteren Fördersystem gehören öffentliche Gründerzentren, Einrichtungen für Technologietransfer, Bourse French Tech Emergence, Beteiligungsfonds für fortgeschrittene Technologien, i-PhD, i-Nov und Industrialisierungsprogramme.

Die Verbindung zwischen diesen Instrumenten zeigt sich besonders beim Übergang von i-PhD zu i-Lab. Rund die Hälfte der früheren i-PhD-Gewinner, die ein Unternehmen gründeten, tat dies innerhalb von drei Jahren. Mindestens 44 von ihnen wurden später auch bei i-Lab ausgewählt.

Diese Entwicklung zeigt, dass Frankreich einen strukturierten Weg von wissenschaftlicher Forschung zu Unternehmertum aufbaut, statt sich auf einen einzelnen Förderwettbewerb zu verlassen.

Beispiele für kürzlich ausgewählte i-Lab-Unternehmen

Die zuletzt ausgewählten Vorhaben veranschaulichen die Vielfalt der geförderten Technologien.

MagnetFab ging aus Forschungsarbeiten des Institut Néel und des CNRS hervor. Das Unternehmen entwickelt Verfahren zur direkten Integration von Mikromagneten auf elektronische Bauteile. Die Technologie kann in der Mikroelektronik, in Mikrosystemen und in Quantentechnologien eingesetzt werden. Zugleich kann sie die Bauteilgröße und die Abhängigkeit von bestimmten seltenen Erden verringern.

Orinova entwickelt neue kombinierte Behandlungsansätze gegen Krebs. Das Vorhaben zeigt die Bedeutung belastbarer wissenschaftlicher Nachweise, eines angemessenen Schutzes geistigen Eigentums und eines glaubwürdigen klinischen Entwicklungswegs.

Nova Data Analytics entwickelt Wissensgraph-Technologien für den elektronischen Handel und die Auswertung komplexer Daten. Die Auswahl des Projekts zeigt, dass auch softwaregestützte Vorhaben förderfähig sein können, wenn ihr Wettbewerbsvorteil auf einer echten technologischen Innovation und nicht auf einem gewöhnlichen digitalen Geschäftsmodell beruht.

Diese Beispiele verdeutlichen, dass i-Lab Biotechnologie, fortgeschrittene Werkstoffe, Medizintechnik, industrielle Verfahren und komplexe digitale Systeme unterstützen kann.

Häufige Gründe für eine geringe Wettbewerbsfähigkeit

Ein Vorhaben kann im Auswahlverfahren Schwierigkeiten haben, wenn:

  • der Funktionsnachweis noch zu schwach ist;

  • der Weg zur Übertragung oder Nutzung des geistigen Eigentums nicht ausgehandelt wurde;

  • der Gründer nicht bereit ist, das Unternehmen zu führen;

  • das Vorhaben hauptsächlich auf einer gewöhnlichen Dienstleistung oder einer üblichen digitalen Plattform beruht;

  • die Kundennachfrage nur angenommen und nicht nachgewiesen wird;

  • der Kostenplan nicht mit den technischen Meilensteinen verbunden ist;

  • das Unternehmen über keinen glaubwürdigen Finanzierungsplan über den Zuschuss hinaus verfügt;

  • Umweltrisiken nicht berücksichtigt werden;

  • regulatorische oder produktionstechnische Anforderungen fehlen;

  • das neue Unternehmen zu stark von einem Labor, Arbeitgeber oder ursprünglichen Unternehmen abhängig bleibt.

Mehrere Schwächen treten häufig gemeinsam auf. Ungeklärte Rechte am geistigen Eigentum können die Kapitalbeschaffung verhindern. Geringes persönliches Engagement der Gründer kann das Vertrauen in die Umsetzung schwächen. Nicht belegte Marktprognosen können sowohl die Vertriebsstrategie als auch den Finanzierungsplan beeinträchtigen.

Ist das Vorhaben bereit für i-Lab?

Ein Vorhaben ist eher bereit, wenn das technologische Prinzip nachgewiesen wurde, das verbleibende Forschungs- und Entwicklungsprogramm klar beschrieben ist und das neue Unternehmen ausreichende Rechte für die gewerbliche Nutzung der Ergebnisse erhalten kann.

Tabelle 7. Beurteilung der i-Lab-Bereitschaft eines Vorhabens

Projektsituation Wahrscheinliche Beurteilung
Die wissenschaftliche Idee hat noch keinen belastbaren Funktionsnachweis hervorgebracht Das Vorhaben kann besser zu i-PhD, einem Reifungsprogramm oder einer frühen Machbarkeitsförderung passen
Der Funktionsnachweis liegt vor, aber umfangreiche technologische Arbeiten sind noch erforderlich Das Vorhaben kann zu i-Lab passen
Eigentum oder Nutzungsrechte am geistigen Eigentum sind ungeklärt Die Antragserstellung sollte bis zur Festlegung eines glaubwürdigen Übertragungswegs ausgesetzt werden
Der Gründer ist bereit, das Unternehmen zu führen und sich am Kapital zu beteiligen Dies stärkt Förderfähigkeit und Glaubwürdigkeit
Das Vorhaben betrifft hauptsächlich gewöhnliche Softwareentwicklung oder Beratung Es passt voraussichtlich nicht zum Programm
Das Unternehmen ist bereits etabliert und plant ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von 1 Million bis 5 Millionen Euro i-Nov kann besser geeignet sein
Die Technologie ist abgeschlossen und der Hauptbedarf betrifft eine erste Produktionsstätte Première Usine oder ein anderes Industrieprogramm kann geeigneter sein
Das Vorhaben besitzt keinen Plan für ergänzende Finanzierung Das Unternehmen wird seine finanzielle Tragfähigkeit voraussichtlich nicht ausreichend belegen können

Das Förderinstrument sollte nach dem tatsächlichen Reifegrad des Vorhabens und nicht allein nach der möglichen Zuschusshöhe ausgewählt werden.

Vorbereitung auf den nächsten i-Lab-Wettbewerb

Künftige Antragsteller sollten die Zeit vor der nächsten Ausschreibung nutzen, um jene Fragen zu lösen, die gewöhnlich am meisten Zeit beanspruchen.

Die Technologie sollte durch Versuchsergebnisse, technische Vergleiche und eine genaue Beschreibung der verbleibenden Hindernisse belegt werden. Verhandlungen über geistiges Eigentum sollten festlegen, was das Unternehmen besitzen oder auf Grundlage eines Nutzungsrechts verwenden wird und welche Bedingungen gelten.

Das Gründungsteam sollte Beteiligungsverhältnisse, Leitungsaufgaben, Entscheidungsrechte und den Übergang von einer Forschungstätigkeit in die Unternehmensführung regeln.

Die Marktvorbereitung sollte Kundengespräche, Wettbewerbsanalyse, regulatorische Prüfung und erste Nachweise einer tatsächlichen Nachfrage umfassen.

Das Finanzierungsmodell sollte den möglichen Zuschuss mit Eigenmitteln der Gründer, privaten Beteiligungen, anderen vereinbaren Förderungen und realistischen Liquiditätsprognosen verbinden.

Schließlich sollte die Umweltprüfung den gesamten Lebenszyklus der Technologie und nicht nur deren beabsichtigte Vorteile untersuchen.

Fazit

i-Lab gehört zu den wichtigsten französischen Instrumenten für die Umwandlung technologischer Forschung in finanzierungsfähige Unternehmen.

Nach den jüngsten vollständig veröffentlichten Bedingungen konnten Antragsteller einen Zuschuss von bis zu 600.000 Euro auf der Grundlage förderfähiger Ausgaben von bis zu 1 Million Euro beantragen. Das Programm konnte sowohl Gründer vor der Unternehmensgründung als auch kürzlich in Frankreich gegründete Gesellschaften unterstützen.

i-Lab finanziert jedoch nicht nur eine Idee. Unterstützt wird ein Gründungsvorhaben, bei dem Funktionsnachweis, geistiges Eigentum, Einsatzbereitschaft der Gründer, Forschungs- und Entwicklungsprogramm, Marktchance und Finanzierungsstrategie ausreichend ausgereift sind.

Bei Ausgründungen aus der öffentlichen Forschung hängt der Erfolg von mehr als wissenschaftlicher Qualität ab. Technologietransfer, Unternehmensführung, beruflicher Status der Gründer und ergänzendes Kapital müssen parallel zum Forschungsplan geregelt werden.

Bei Ausgründungen aus bestehenden Unternehmen muss die neue Gesellschaft echte Unabhängigkeit und ausreichende Kontrolle über die für ihre Entwicklung notwendigen Vermögenswerte nachweisen.

Für alle Antragsteller gilt, dass der Zuschuss nur ein Bestandteil einer umfassenderen Finanzierungsstrategie sein sollte. Unternehmen, die keine ausreichenden Technologierechte erhalten, keine Kundennachfrage belegen oder kein ergänzendes Kapital gewinnen können, sind wahrscheinlich noch nicht bereit.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann i-Lab weit mehr als finanzielle Unterstützung bieten. Eine Auszeichnung kann die Glaubwürdigkeit des Unternehmens bei Investoren, Forschungseinrichtungen, Industriepartnern, Banken und künftigen Kunden stärken und dazu beitragen, eine forschungsbasierte Innovation in ein dauerhaftes französisches Technologieunternehmen zu überführen.