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Fördermittel für Supermärkte in Dänemark: Erhvervspuljen für Kältetechnik, Wärmerückgewinnung und Energieeffizienz

📅 Oktober 8, 2026


Für Betreiber von Supermärkten in Dänemark ist die Senkung des Energieverbrauchs längst nicht mehr nur ein ökologisches Ziel. Kältetechnik, Raumheizung, Lüftung und Beleuchtung verursachen erhebliche Betriebskosten. Wie diese Anlagen zusammenwirken, kann entscheidend dafür sein, ob ein Lebensmittelgeschäft angesichts schwankender Energiepreise, technischer Anforderungen und steigender Investitionskosten wettbewerbsfähig bleibt.

Ein Supermarkt betreibt seine Kälteanlagen häufig rund um die Uhr und muss gleichzeitig zusätzliche Energie für die Beheizung seiner Verkaufsräume beziehen. Dabei entsteht in den Kältekompressoren Wärme, die einen Teil des Heizenergiebedarfs decken könnte. Ältere Anlagen verbrauchen zudem oft mehr Strom als moderne Lösungen, insbesondere wenn die Verdichterregelung, die Steuerung des Verflüssigungsdrucks und die Wärmerückgewinnung nicht ausreichend optimiert sind.

Das dänische Förderprogramm Erhvervspuljen bietet Unternehmen eine mögliche Finanzierungshilfe für Investitionen, die nachweisbare Energieeinsparungen und eine Verringerung des Kohlendioxidausstoßes bewirken. Das Programm wird von der dänischen Energiebehörde Energistyrelsen verwaltet und unterstützt förderfähige Investitionen in verschiedenen Wirtschaftsbereichen, darunter auch im Dienstleistungssektor.

Nach den im März 2026 eingeführten Vorschriften können bestimmte Vorhaben kleiner Unternehmen mit bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Dieser Höchstsatz gilt jedoch nicht für jede Investition eines Supermarkts. Für gewöhnliche Energieeffizienzmaßnahmen gelten in der Regel niedrigere Förderhöchstsätze. Die tatsächliche Zuschusshöhe hängt außerdem von den berechneten Energieeinsparungen, den Emissionsminderungen, den förderfähigen Ausgaben und weiteren rechtlichen Begrenzungen ab.

Diese Unterschiede sind entscheidend. Eine technisch erfolgreiche Modernisierung einer Kälteanlage führt nicht zwangsläufig zu einem hohen Zuschuss. Ebenso begründet der bloße Austausch veralteter Geräte noch keinen Förderanspruch.

Dieser Beitrag erläutert, wie Erhvervspuljen für dänische Supermärkte funktioniert, welche Investitionen infrage kommen, wie die Zuschüsse berechnet werden und welche Voraussetzungen Lebensmittelhändler vor Beginn eines Modernisierungsvorhabens beachten sollten.

Erhvervspuljen: Dänemarks Förderprogramm für betriebliche Energieeinsparungen

Erhvervspuljen ist ein landesweites Investitionsförderprogramm, das Unternehmen dazu anregen soll, ihren Endenergieverbrauch und ihre Treibhausgasemissionen zu senken.

Anders als Förderinstrumente, die ausschließlich dem produzierenden Gewerbe oder der Forschung und Entwicklung vorbehalten sind, kann dieses Programm auch geeignete Vorhaben im Handel und im Dienstleistungsbereich unterstützen. Damit kommt es grundsätzlich für Supermärkte, selbstständige Lebensmittelhändler, kleinere Nahversorgungsgeschäfte und andere Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels in Dänemark infrage.

Zu den Investitionen, die unter den allgemeinen Förderrahmen fallen können, gehören der Ersatz von Gasheizkesseln durch Wärmepumpen oder Fernwärme, die Verbesserung energieintensiver Anlagen sowie die Rückgewinnung überschüssiger Wärme zur Nutzung im eigenen Betrieb.

Für das Haushaltsjahr 2026 wurde Erhvervspuljen mit einem Fördervolumen von 279 Millionen dänischen Kronen (DKK) ausgestattet. Aufgrund der hohen Nachfrage kündigte die dänische Energiebehörde im September und Oktober zusätzliche Mittel an. Im Oktober wurden weitere 35 Millionen DKK bereitgestellt, nachdem eine vorangegangene Aufstockung um 65 Millionen DKK bereits auf eine entsprechend hohe Zahl von Anträgen gestoßen war.

Die Anträge werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Übersteigt die Nachfrage die verfügbaren Mittel, können Anträge in eine Warteliste aufgenommen und erst berücksichtigt werden, wenn erneut Haushaltsmittel verfügbar sind.

Nach den veröffentlichten Regelungen für 2026 soll die Antragstellung spätestens am 30. November enden. Eine frühere Schließung ist jedoch möglich, wenn die jährlichen Fördermittel vollständig gebunden sind. Unternehmen sollten deshalb den aktuellen Stand im offiziellen Antragsportal prüfen, statt davon auszugehen, dass bis zum veröffentlichten Endtermin auf jeden Fall Geld zur Verfügung steht.

Die Mindestförderung beträgt 50.000 DKK. Die allgemeine Förderobergrenze liegt bei umgerechnet 15 Millionen Euro beziehungsweise ungefähr 112 Millionen DKK je Unternehmen und Vorhaben. Diese Beträge beschreiben die grundsätzlichen finanziellen Grenzen des Programms und nicht die Förderung, die ein durchschnittlicher Supermarkt erwarten kann.

Das Programm ist Bestandteil der dänischen Energieeffizienz- und Klimaschutzpolitik. Im Zeitraum von 2022 bis 2026 wurde es außerdem im Rahmen der europäischen Aufbau- und Resilienzfazilität kofinanziert.

Für Einzelhändler, die Investitionen über das laufende Haushaltsjahr hinaus planen, müssen die Fortführung des Programms und künftige Förderbudgets durch entsprechende amtliche Bekanntmachungen bestätigt werden. Ein bestehender rechtlicher Förderrahmen garantiert nicht automatisch, dass in jedem Folgejahr Mittel zur Verfügung stehen.

Können selbstständige Supermärkte und Lebensmittelhandelsketten Anträge stellen?

Ein wesentlicher Vorteil von Erhvervspuljen besteht darin, dass sich die Förderfähigkeit nach der wirtschaftlichen Tätigkeit und der Art der Energieinvestition richtet und nicht nach der Zugehörigkeit zu einer eng begrenzten Branche.

Daher können selbstständige Supermärkte, Lebensmittelgeschäfte, Handelsgenossenschaften und Unternehmen mit mehreren Filialen grundsätzlich als Antragsteller infrage kommen.

Ob ein Vorhaben tatsächlich förderfähig ist, hängt allerdings von der rechtlichen und finanziellen Unternehmensstruktur, dem Ort der vorgesehenen Energieeinsparungen und der Verantwortung für die Investition ab.

Grundsätzlich muss der Antragsteller das Unternehmen sein, das die Investitionsausgaben trägt. Dies ist besonders wichtig, wenn ein Händler seine Geschäftsräume mietet, als Franchisenehmer tätig ist oder ein Gebäude nutzt, das einer anderen Gesellschaft gehört.

Ein Supermarkt, der als Mieter den Austausch seiner Kälteanlage finanziert, kann förderrechtlich anders behandelt werden als ein Gebäudeeigentümer, der in die Heizungsanlage investiert. Betrifft das Vorhaben den Energieverbrauch einer Immobilie, müssen außerdem die besonderen Vorschriften zu Eigentumsverhältnissen und zum Energieverbrauch des Mieters geprüft werden.

Die Unternehmensgröße beeinflusst den höchstzulässigen Fördersatz.

Nach den europäischen KMU-Definitionen wird zwischen Kleinstunternehmen, kleinen Unternehmen und mittleren Unternehmen unterschieden. Maßgeblich sind die Beschäftigtenzahl, der Jahresumsatz und die Bilanzsumme.

Kleinstunternehmen beschäftigen weniger als zehn Personen und erzielen höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder weisen eine Bilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro auf. Kleine Unternehmen beschäftigen weniger als 50 Personen und bleiben unter dem maßgeblichen finanziellen Schwellenwert von zehn Millionen Euro. Mittlere Unternehmen haben weniger als 250 Beschäftigte und erzielen höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder weisen eine Bilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro auf.

Bei den einschlägigen Förderhöchstsätzen von Erhvervspuljen werden Kleinstunternehmen der Kategorie der kleinen Unternehmen zugerechnet.

Ein Lebensmittelgeschäft mit nur 20 Beschäftigten gilt deshalb nicht zwangsläufig als kleines Unternehmen im Sinne des Förderrechts. Gehört es zu einer größeren Unternehmensgruppe, müssen unter Umständen auch die Beschäftigtenzahlen und Finanzdaten verbundener oder beteiligter Unternehmen berücksichtigt werden.

Dies ist insbesondere bei Franchiseunternehmen, genossenschaftlichen Handelsstrukturen und landesweiten Supermarktketten von Bedeutung. Der Markenname über dem Geschäftseingang entscheidet nicht darüber, welcher Größenklasse das Unternehmen angehört. Ausschlaggebend sind die Eigentumsverhältnisse, die tatsächliche Kontrolle und die rechtlichen Regelungen zu verbundenen Unternehmen.

Eine allgemeine Vorschrift, die sämtliche großen Supermarktketten ausschließt, besteht nicht. Auch große Unternehmen können förderfähig sein, unterliegen jedoch in der Regel niedrigeren Förderhöchstsätzen.

Wie hoch kann die Förderung für einen dänischen Supermarkt ausfallen?

Die wichtigste finanzielle Unterscheidung betrifft den Unterschied zwischen der höchstzulässigen Förderquote und dem tatsächlich für ein bestimmtes Vorhaben berechneten Zuschuss.

Mit der Neufassung von Erhvervspuljen wurden unterschiedliche Förderobergrenzen für Energieoptimierung, den Ersatz fossiler Energieträger, Wärmepumpen und bauliche Verbesserungen eingeführt.

Tabelle 1. Förderhöchstsätze von Erhvervspuljen nach Vorhabenart und Unternehmensgröße

Investitionskategorie Kleine Unternehmen Mittlere Unternehmen Große Unternehmen
Allgemeine Energieoptimierung 50 Prozent 40 Prozent 30 Prozent
Umstellung von fossilen auf nichtfossile Energieträger 60 Prozent 50 Prozent 40 Prozent
Förderfähige Wärmepumpen mit natürlichen Wärmequellen und einer jahreszeitbedingten Leistungszahl von mindestens 2,3 60 Prozent 55 Prozent 45 Prozent
Einbau zusätzlicher Komponenten in bestehende Anlagen 50 Prozent 40 Prozent 30 Prozent
Einbau oder Austausch von Gebäudebauteilen 45 Prozent 35 Prozent 25 Prozent

Hinweis: Für andere Wärmepumpenarten gelten gesonderte Förderhöchstsätze, insbesondere abhängig von der Wärmequelle und davon, welcher bisherige Energieverbrauch ersetzt wird. Sämtliche Werte bezeichnen die maximal zulässigen Anteile an den förderfähigen Kosten und keine garantierten Zuschüsse.

Diese Unterscheidung hat erhebliche Auswirkungen darauf, wie Supermärkte ihre Investitionsvorhaben darstellen sollten.

Ein kleiner Lebensmittelhändler, der eine ineffiziente Kälteanlage ersetzt, muss in der Regel die Vorschriften zur allgemeinen Energieoptimierung prüfen. In dieser Kategorie beträgt die Förderhöchstquote für kleine Unternehmen 50 Prozent.

Ein Vorhaben, bei dem eine mit fossilen Brennstoffen betriebene Heizung durch eine geeignete nichtfossile Lösung ersetzt wird, kann dagegen unter eine Kategorie fallen, in der für kleine Unternehmen bis zu 60 Prozent vorgesehen sind.

Auch eine förderfähige Wärmepumpe, die Wärme aus Luft, Wasser oder Erdreich gewinnt und die vorgeschriebenen Anforderungen an die jahreszeitbedingte Leistungszahl erfüllt, kann unter den entsprechenden höheren Fördersatz fallen.

Ob der maximale Prozentsatz tatsächlich erreicht wird, hängt jedoch von der Berechnung der zulässigen Förderung ab. Ein Vorhaben kann einer Kategorie mit einer Obergrenze von 60 Prozent zugeordnet sein und trotzdem einen Zuschuss erhalten, der deutlich unter 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben liegt.

Für mittlere und große Supermarktunternehmen können die zulässigen Fördersätze erheblich niedriger ausfallen.

Einzelhändler sollten ihre Finanzierungsplanung daher nicht auf die veröffentlichten Höchstprozentsätze stützen, ohne zuvor den voraussichtlich förderfähigen Zuschuss zu berechnen.

Die Zuschussberechnung: Energieeinsparungen sind wichtiger als der Anschaffungspreis

Erhvervspuljen ist kein gewöhnliches Erstattungsprogramm, bei dem jedes förderfähige Unternehmen automatisch einen festen Prozentsatz seiner Investitionskosten zurückerhält.

Stattdessen verwendet das Programm standardisierte Berechnungsmethoden, die sich an den Energieeinsparungen und der Verringerung des Kohlendioxidausstoßes orientieren.

Dabei gelten insbesondere folgende Berechnungswerte:

  • 0,20 DKK je jährlich eingesparter Kilowattstunde, multipliziert mit der vorgeschriebenen Nutzungsdauer der Maßnahme.

  • 1.000 DKK je jährlich vermiedener Tonne Kohlendioxid, multipliziert mit der vorgeschriebenen Nutzungsdauer der Maßnahme.

Für die vorläufige Zuschussberechnung wird der höhere der beiden Beträge herangezogen.

Bei bestimmten förderfähigen Umstellungen von fossilen Brennstoffen auf andere Energieträger kann zusätzlich ein Faktor von 1,25 angewendet werden.

Das Berechnungsergebnis unterliegt allerdings weiteren Einschränkungen. Dazu gehören die maximal zulässige Förderquote, die Ermittlung der förderfähigen Kosten und Begrenzungen aufgrund der Amortisationsdauer.

Die bei der Berechnung verwendete Nutzungsdauer entspricht nicht unbedingt der vom Hersteller angegebenen tatsächlichen Lebensdauer eines Geräts.

Das Programm verwendet vielmehr festgelegte Nutzungsdauerkategorien. Für die Optimierung von Steuerungs- und Regelungssystemen können vier Jahre angesetzt werden, für Verbesserungen bestimmter Anlagen acht Jahre und für den Austausch von Anlagen zehn Jahre. Maßnahmen an der Gebäudehülle können längere Berechnungszeiträume haben.

Ein Supermarkt darf daher nicht einfach behaupten, dass seine neue Kälteanlage 20 Jahre betrieben werde, und die jährlichen Einsparungen automatisch mit dieser Zahl multiplizieren.

Stattdessen muss die im offiziellen Berechnungsverfahren vorgesehene Kategorie angewendet werden.

Warum der Zuschuss niedriger ausfallen kann als erwartet

Betrachten wir einen fiktiven Supermarkt, der seine Kälteanlagensteuerung modernisieren möchte und dadurch voraussichtlich 40.000 kWh Strom pro Jahr einspart.

Fällt diese Maßnahme unter eine Kategorie mit einer Berechnungsdauer von vier Jahren, ergibt sich aus den Energieeinsparungen folgender Betrag:

40.000 kWh × 0,20 DKK × 4 Jahre = 32.000 DKK.

Dieser Betrag liegt unter der allgemeinen Mindestförderung von 50.000 DKK. Auf Grundlage dieser Energieberechnung allein würde das Vorhaben die Mindestanforderung somit nicht erfüllen.

Das Beispiel ermöglicht noch keine abschließende rechtliche Beurteilung des Projekts. Dafür müssten auch die Berechnung der Kohlendioxideinsparungen, mögliche Kombinationen geeigneter Maßnahmen und weitere einschlägige Vorschriften berücksichtigt werden.

Es zeigt jedoch, warum vergleichsweise kostengünstige Energieeinsparmaßnahmen nicht automatisch zu förderfähigen Zuschussvorhaben werden.

Umgekehrt führt eine höhere Investitionssumme nicht zwangsläufig zu einer entsprechend höheren Förderung.

Kostet die Modernisierung einer Kälteanlage eine Million DKK, darf der Betrag nicht einfach mit 50 Prozent multipliziert werden, um daraus einen Zuschuss von 500.000 DKK abzuleiten. Zunächst müssen die Energie- und Emissionseinsparungen den beantragten Betrag rechtfertigen. Zudem können die förderfähigen Kosten niedriger sein als der vollständige Anschaffungspreis.

Die Begrenzung durch eine zweijährige Amortisationsdauer

Eine weitere wichtige Einschränkung betrifft die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens.

Erhvervspuljen begrenzt die Förderung, wenn der Zuschuss dazu führen würde, dass sich die Investition rechnerisch in weniger als zwei Jahren amortisiert.

Für Supermärkte ist dies besonders bedeutsam, weil bestimmte Maßnahmen zur Verbesserung der Kältetechnik und zur Wärmerückgewinnung bereits ohne öffentliche Förderung eine attraktive Amortisationsdauer erreichen können.

Eine Investition mit hohen jährlichen Einsparungen kann deshalb einen niedrigeren Zuschuss erhalten, als der Händler zunächst erwartet.

Unter bestimmten Umständen kann die Amortisationsbegrenzung sogar dazu führen, dass der berechnete Zuschuss vollständig entfällt.

Unternehmen sollten daher die Wirtschaftlichkeit ihrer Investition sowohl ohne als auch mit der geplanten Förderung prüfen.

Förderfähige Kosten entsprechen nicht immer den gesamten Austauschkosten

Die überarbeiteten Regeln unterscheiden außerdem zwischen verschiedenen Investitionsarten und Methoden zur Berechnung der förderfähigen Ausgaben.

Bei bestimmten Vorhaben zum Austausch bestehender Anlagen kann die Berechnung den Gegenwartswert künftiger Wartungs-, Reparatur- und Ersatzkosten der vorhandenen Anlage einbeziehen.

Das entsprechende Verfahren kann einen Berechnungszeitraum von 25 Jahren und einen Abzinsungssatz von 8 Prozent verwenden.

Der als förderfähig anerkannte Betrag kann daher deutlich von der vollständigen Rechnung für eine neue Kälteanlage abweichen.

Für einen Einzelhändler, der verschiedene technische Lösungen miteinander vergleicht, kann das Verständnis dieser Berechnungsmethode ebenso wichtig sein wie das Einholen günstiger Lieferantenangebote.

Förderung von Kälteanlagen: Welche Investitionen kommen infrage?

Die Kältetechnik ist für Lebensmittelgeschäfte ein besonders bedeutender Investitionsbereich. Supermärkte müssen die Lebensmittelsicherheit gewährleisten und gleichzeitig ihre Kühl- und Tiefkühlanlagen während des gesamten Jahres betreiben.

Ältere Kälteanlagen können durch ineffiziente Verdichter, mangelhafte Regelung, überhöhte Verflüssigungsdrücke, veraltete Kühlmöbel und unzureichende Wärmerückgewinnung unnötig viel Strom verbrauchen.

Eine Modernisierung kann mehrere dieser Schwachstellen gleichzeitig beseitigen.

Erhvervspuljen fördert allerdings geeignete Energie- und Emissionseinsparungen und nicht automatisch den Kauf jedes Geräts, das als energieeffizient beworben wird.

Tabelle 2. Mögliche förderfähige Investitionen in Kälte- und Gebäudetechnik von Supermärkten

Geplante Investition Mögliche Förderfähigkeit Wichtige Voraussetzung oder Einschränkung
Austausch einer ineffizienten Kälteanlage Möglicherweise als Energieoptimierung förderfähig Nachweisbare Einsparungen und förderfähige Austauschkosten sind erforderlich
Moderne CO₂-Kälteanlage Möglicherweise förderfähig Die Wahl des Kältemittels allein begründet keinen Förderanspruch
Energieeffiziente Verdichter Möglicherweise förderfähig Müssen Bestandteil einer förderfähigen Investition sein
Elektronische Expansionsventile und verbesserte Druckregelung Möglicherweise förderfähig Einsparungen und Investitionskategorie müssen dokumentiert werden
Optimierung des Verflüssigungsdrucks Möglicherweise förderfähig Eine nachvollziehbare technische Energieberechnung ist erforderlich
Überwachung und automatische Regelung von Kälteanlagen Möglicherweise förderfähig Eine bloße Überwachung ohne anrechenbare Einsparungen reicht nicht aus
Kühlregale, Kühlvitrinen und Tiefkühlmöbel Einzelfallprüfung erforderlich Art des Austauschs und Geräteeinstufung sind entscheidend
Türen und Abdeckungen für Kühlmöbel Einzelfallprüfung erforderlich Die Maßnahme muss die einschlägigen Anforderungen erfüllen
Betriebsinterne Wärmerückgewinnung Möglicherweise förderfähig Nur anrechenbare interne Energieeinsparungen dürfen berücksichtigt werden
Ersatz fossiler Heizungen durch Wärmepumpen Anerkannte Förderkategorie Technische Einstufung und Leistungswerte bestimmen den Fördersatz
Effiziente Lüftungsanlagen, Ventilatoren und Pumpen Möglicherweise förderfähig Nachweisbare Energieeinsparungen sind erforderlich
Verbesserungen der Beleuchtung Anerkannte Berechnungskategorie Die vorgeschriebene Berechnungsmethode ist anzuwenden
Dämmung, Fenster und andere Teile der Gebäudehülle Möglicherweise förderfähig Besondere Gebäuderegeln und niedrigere Förderquoten können gelten
Photovoltaikanlagen Nicht über Erhvervspuljen förderfähig Die solare Stromerzeugung wird durch dieses Programm nicht bezuschusst
Gewöhnliche Renovierung des Verkaufsraums Als solche nicht förderfähig Rein gestalterische und sonstige handelsbezogene Verbesserungen sind ausgeschlossen

Hinweis: Eine mögliche Förderfähigkeit bedeutet nicht, dass jeder Bestandteil einer Investition oder jedes einzelne Vorhaben automatisch bewilligt wird.

Konventionelle Kälteanlagen durch CO₂-Systeme ersetzen

Kälteanlagen mit Kohlendioxid als Kältemittel spielen in der modernen Lebensmittelkühlung eine wichtige Rolle.

Diese Systeme verwenden CO₂ als Kältemittel und können so ausgelegt werden, dass sie effiziente Kühlung, Wärmerückgewinnung, optimierten Verdichterbetrieb und eine abgestimmte Regelung miteinander verbinden.

Für einen dänischen Supermarkt kann eine solche Anlage betriebliche Vorteile bieten, insbesondere wenn sie ineffiziente Technik ersetzt und das Zusammenwirken von Kälteerzeugung und Heizung verbessert.

Aus förderrechtlicher Sicht muss das Unternehmen jedoch nachweisen, welche anrechenbare Verbesserung gegenüber dem maßgeblichen Ausgangszustand entsteht.

Ein Vorhaben, das ausschließlich durch den altersbedingten Ersatz einer bestehenden Anlage begründet wird, kann anders beurteilt werden als eine Investition, die über den gewöhnlichen Austausch hinaus messbare Effizienzsteigerungen erreicht.

Auch der Wechsel des Kältemittels, der hauptsächlich der Erfüllung einer bereits bestehenden gesetzlichen Pflicht dient, darf nicht automatisch als förderfähige Investition dargestellt werden.

Antragsteller sollten den Verbrauch der bestehenden Anlage, die technisch erreichbaren Verbesserungen und die nach den Programmregeln anrechenbaren Ausgaben ermitteln.

Die Berechnungen der Lieferanten müssen realistische Betriebsbedingungen über das gesamte Jahr berücksichtigen, insbesondere den jahreszeitlich schwankenden Kältebedarf.

Verdichter, Regelungstechnik und Optimierung der Kälteanlage

Ein vollständiger Anlagenaustausch ist nicht immer erforderlich.

Manche Supermärkte können ihre Energieeffizienz bereits durch neue Verdichter, eine drehzahlabhängige Betriebsweise, verbesserte Regelungstechnik oder die Optimierung des Verflüssigungsdrucks erhöhen.

Elektronische Expansionsventile, Sensoren und automatische Überwachungseinrichtungen können bei geeigneter Einbindung ebenfalls dazu beitragen, den Stromverbrauch zu senken.

Der Förderantrag muss sich jedoch auf eine förderfähige Investition beziehen und nicht auf gewöhnliche Wartungsarbeiten oder routinemäßige Einstellungen vorhandener Anlagen.

Ersetzt ein Supermarkt beispielsweise verschlissene Regelungskomponenten durch gleichwertige Bauteile, kann er nicht ohne Weiteres sämtliche Austauschkosten als Energieeffizienzinvestition geltend machen. Dafür muss eine relevante, förderfähige Verbesserung nachgewiesen werden.

Bei größeren Anlagen kann eine detaillierte energetische Modellierung notwendig sein, um den Beitrag einzelner Maßnahmen voneinander abzugrenzen.

Besonders wichtig ist, mögliche Überschneidungen zu erkennen. Dieselben Stromeinsparungen dürfen nicht mehreren Komponenten unabhängig voneinander zugerechnet werden, wenn sie auf einer gemeinsamen technischen Wirkung beruhen.

Wärmerückgewinnung: Abwärme aus der Kältetechnik sinnvoll nutzen

Die Wärmerückgewinnung gehört zu den wirtschaftlich interessantesten Möglichkeiten für dänische Supermärkte.

Eine Kälteanlage entzieht gekühlten Waren und Verkaufsbereichen Wärme. Diese Wärme muss anschließend an die Umgebung oder ein anderes Medium abgegeben werden.

Unter geeigneten technischen Bedingungen lässt sich ein Teil davon zurückgewinnen und zur Raumheizung, zur Warmwasserbereitung oder für andere betriebsinterne Wärmeanwendungen nutzen.

Dadurch kann sich die Wärmemenge verringern, die bisher von einem Gasheizkessel, einem Fernwärmenetz oder einer anderen Wärmequelle bezogen werden musste.

Gleichzeitig kann die Wärmerückgewinnung die Wirtschaftlichkeit eines Kälteanlagenaustauschs verbessern, weil zuvor ungenutzte Energie einen zusätzlichen Nutzen erhält.

Förderrechtlich ist vor allem die Unterscheidung zwischen betriebsintern genutzter Wärme und der Lieferung an externe Abnehmer entscheidend.

Erhvervspuljen unterstützt grundsätzlich anrechenbare Einsparungen beim Endenergieverbrauch des geförderten Unternehmens.

Wenn ein Supermarkt zurückgewonnene Wärme zur Beheizung seiner Verkaufsräume nutzt, kann die daraus entstehende Verringerung des zugekauften Heizenergiebedarfs in die Berechnung der förderfähigen Einsparungen einfließen.

Speist derselbe Supermarkt überschüssige Wärme in ein externes Fernwärmenetz ein, darf diese gelieferte Wärmemenge dagegen nicht einfach als zusätzliche betriebsinterne Energieeinsparung berücksichtigt werden.

Wenn eine Anlage sowohl den eigenen Wärmebedarf deckt als auch externe Wärmeabnehmer beliefert, müssen die entsprechenden Kosten und energetischen Wirkungen sachgerecht aufgeteilt werden.

Das bedeutet nicht, dass die Einspeisung überschüssiger Wärme technisch oder wirtschaftlich unattraktiv wäre. Es bedeutet lediglich, dass Einnahmen aus dem Wärmeverkauf und förderfähige betriebsinterne Einsparungen unterschiedlich zu behandeln sind.

Für manche Supermarktvorhaben kann es deshalb sinnvoll sein, diese Funktionen bereits während der Planung klar voneinander zu trennen. Das erleichtert die Antragstellung und verringert das Risiko späterer Streitigkeiten über die Förderfähigkeit einzelner Ausgaben.

Auch die genaue Einstufung der Wärmerückgewinnungsmaßnahme spielt eine Rolle. Wärme aus einer technischen Prozessanlage kann anders behandelt werden als Wärme aus Anlagen, die der Raumheizung oder Lüftung dienen.

Es wäre deshalb falsch, für sämtliche Wärmerückgewinnungsvorhaben pauschal einen Fördersatz von bis zu 60 Prozent anzunehmen.

Wärmepumpen und der Ersatz fossiler Heizsysteme

Ein Supermarkt kann auch dann für eine Förderung durch Erhvervspuljen infrage kommen, wenn er eine fossil betriebene Heizung durch eine emissionsärmere Lösung ersetzt.

Das Programm nennt ausdrücklich Maßnahmen, bei denen Gasheizkessel durch Wärmepumpen oder einen Anschluss an die Fernwärmeversorgung ersetzt werden.

Für kleine Unternehmen können bestimmte förderfähige Umstellungen von fossilen auf nichtfossile Energieträger eine maximale Förderquote von 60 Prozent erreichen.

Für Wärmepumpen, die natürliche Wärmequellen nutzen und die vorgeschriebenen Anforderungen an die jahreszeitbedingte Leistungszahl erfüllen, gelten besondere Förderhöchstsätze. Diese betragen bis zu 60 Prozent für kleine Unternehmen, 55 Prozent für mittlere Unternehmen und 45 Prozent für große Unternehmen.

Andere Wärmepumpenarten müssen gesondert eingestuft werden. Die zulässige Förderquote kann davon abhängen, ob die neue Anlage einen fossilen Energieträger oder eine andere bisherige Energiequelle ersetzt.

Dies ist besonders relevant, wenn ein Supermarkt die Abwärme seiner Kälteanlage als Wärmequelle für eine Wärmepumpe nutzen möchte.

Das Vorhaben muss anhand der einschlägigen technischen und rechtlichen Definitionen beurteilt werden. Es darf nicht automatisch dem maximalen Fördersatz für eine Luft-, Wasser- oder Erdwärmepumpe zugeordnet werden.

Ein Händler, der seine Gasheizung ersetzen möchte, sollte außerdem den Wärmebedarf berücksichtigen, der nach dem Einbau einer Wärmerückgewinnungsanlage noch besteht.

Wenn die Wärmerückgewinnung bereits einen großen Teil des Heizbedarfs abdeckt, kann eine Wärmepumpe mit geringerer Leistung ausreichen als ursprünglich geplant.

Die richtige Reihenfolge der Maßnahmen kann sowohl die Investitionskosten senken als auch verhindern, dass künftige Energieeinsparungen überschätzt werden.

Lüftung, Beleuchtung und bauliche Verbesserungen

Obwohl die Kältetechnik im Mittelpunkt steht, ist sie selten die einzige Ursache vermeidbaren Energieverbrauchs in einem Supermarkt.

Lüftungsanlagen laufen häufig über lange Zeiträume mit ineffizienten Ventilatoren oder unzureichend abgestimmten Regelungssystemen. Auch die Beleuchtung kann veraltet sein, insbesondere in Geschäften, die seit längerer Zeit nicht umfassend energetisch modernisiert wurden.

Weitere Verbesserungsmöglichkeiten betreffen Heizungsumwälzpumpen, die Gebäudeautomation, Wärmedämmung und ausgewählte Bauteile der Gebäudehülle.

Diese Maßnahmen werden jedoch nicht einheitlich behandelt.

Für Beleuchtungsvorhaben bestehen anerkannte Berechnungsmethoden. Verbesserungen der Gebäudehülle fallen dagegen unter Kategorien, deren maximale Förderquoten von denen der allgemeinen Energieoptimierung abweichen.

So kann die Förderung für geeignete Gebäudebauteile bei kleinen Unternehmen auf 45 Prozent begrenzt sein, während für allgemeine Energieoptimierung eine Obergrenze von 50 Prozent gilt.

Ein Händler, der neue Fenster, eine bessere Wärmedämmung oder Außentüren einbauen möchte, muss deshalb prüfen, ob die Arbeiten eine förderfähige Energieeinsparmaßnahme, eine gewöhnliche Instandhaltungsmaßnahme oder eine bauliche Modernisierung darstellen.

Allein die Tatsache, dass ein neues Bauteil bessere Wärmedämmeigenschaften besitzt, reicht nicht immer aus, um die vollständigen Austauschkosten als förderfähig anzuerkennen.

Auch bei der energetischen Überwachung ist eine genaue Prüfung erforderlich. Software, Sensoren und Gebäudeautomationssysteme können messbare Einsparungen ermöglichen. Allgemeine Digitalisierungsausgaben dürfen jedoch nicht automatisch in die förderfähigen Kosten aufgenommen werden.

Photovoltaikanlagen verdienen besondere Aufmerksamkeit. Erhvervspuljen schließt Solaranlagen ausdrücklich aus.

Ein Supermarkt kann durchaus beschließen, gleichzeitig mit der Modernisierung seiner Kälte- und Heiztechnik eine Photovoltaikanlage zu errichten. Die Stromerzeugungsanlage muss jedoch getrennt finanziert werden und darf nicht als gewöhnliche förderfähige Ausgabe dieses Programms dargestellt werden.

Auch eigenständige Batteriespeicher sollten nicht allein deshalb als förderfähig angesehen werden, weil sie zu einem größeren Energievorhaben gehören.

Praxisbeispiele aus dänischen Supermärkten: Welche Energieeinsparungen sind möglich?

Mehrere dänische Vorhaben zeigen, welchen wirtschaftlichen Nutzen die energetische Modernisierung von Supermärkten haben kann.

Diese Beispiele veranschaulichen die technische Umsetzbarkeit und die tatsächlich berichteten Ergebnisse. Sie dürfen jedoch nicht automatisch als Fälle einer Förderung durch Erhvervspuljen dargestellt werden.

Die Unterscheidung zwischen einem erfolgreichen Energieeffizienzvorhaben und einem nachweislich geförderten Unternehmen ist wesentlich.

SuperBrugsen Kerteminde: Wärme aus der Kälteanlage zurückgewinnen

Der SuperBrugsen-Markt in Kerteminde ist ein anschauliches Beispiel dafür, wie die Wärmerückgewinnung den Bezug von Heizenergie verringern kann.

Der Supermarkt mit einer Fläche von ungefähr 3.500 Quadratmetern installierte eine Lösung, die überschüssige Wärme aus seiner Kälteanlage nutzbar macht.

Das Vorhaben zeigte außerdem, wie zurückgewonnene Wärme mit der örtlichen Fernwärmeinfrastruktur verbunden werden kann.

Nach den veröffentlichten technischen Angaben sank der Heizenergieverbrauch des Geschäfts im Vergleichszeitraum von Januar bis Oktober von ungefähr 290 MWh auf 125 MWh.

Das entspricht einer Einsparung von rund 165 MWh innerhalb dieses Zeitraums beziehungsweise etwa 57 Prozent des Ausgangswerts.

Die angegebenen Investitionskosten lagen bei ungefähr 180.000 DKK. Unter Berücksichtigung einer Energiebeihilfe wurde eine Amortisationsdauer von etwa zwei Jahren genannt.

Für Lebensmittelhändler ist dieses Beispiel besonders interessant, weil es zeigt, dass sich durch Wärmerückgewinnung wirtschaftliche Vorteile erzielen lassen, ohne das gesamte Geschäft neu errichten zu müssen.

Allerdings wurde das Vorhaben bereits 2018 dokumentiert. Es darf daher nicht als Beispiel eines Empfängers der später eingeführten Erhvervspuljen-Förderung bezeichnet werden.

Sein Wert liegt in der verwendeten Technik, den gemessenen Ergebnissen und der Wirtschaftlichkeit.

MENY Fredericia: Wärmerückgewinnung und Betriebsoptimierung

Ein weiteres Beispiel ist der MENY-Supermarkt in Fredericia.

Das Geschäft mit einer Fläche von rund 1.900 Quadratmetern installierte eine Wärmerückgewinnungslösung des Herstellers Danfoss, die mit der CO₂-Kälteanlage verbunden wurde.

Die zurückgewonnene Wärme dient unter anderem der Raumheizung und der Warmwasserbereitung.

Im ersten Betriebsjahr erzielte der Supermarkt nach veröffentlichten Angaben Energieeinsparungen von 135 MWh.

Davon entfielen 56 MWh unmittelbar auf die Wärmerückgewinnungsanlage. Weitere 79 MWh wurden dem Optimierungsdienst EnergyTrim zugeschrieben.

Außerdem wurde eine Verringerung des Kohlendioxidausstoßes um 6,7 Tonnen gemeldet.

Der Hersteller berichtete von einer Senkung des externen Heizenergiebedarfs um 89,7 Prozent. Dieser Wert darf nicht mit einer Verringerung des gesamten Energieverbrauchs des Supermarkts um 89,7 Prozent verwechselt werden.

Die wirtschaftliche Erkenntnis dieses Beispiels besteht darin, dass aufeinander abgestimmte Optimierungsmaßnahmen Vorteile erzielen können, die über die Leistung eines einzelnen neuen Geräts hinausgehen.

Für Förderanträge müssen die Einsparungen verschiedener Maßnahmen allerdings nach den jeweils geltenden Berechnungsregeln dokumentiert werden.

Aus den verfügbaren Unterlagen geht nicht hervor, dass das MENY-Vorhaben durch Erhvervspuljen gefördert wurde.

Coop 365 in Nordborg: Ein Supermarkt mit abgestimmter Energietechnik

Der Coop-365-Markt in Nordborg veranschaulicht einen umfassenderen Ansatz.

Der gemeinsam mit Danfoss entwickelte Supermarkt verbindet effiziente Kältetechnik, Wärmerückgewinnung, elektronische Regelung, Sensoren, Energiemanagement und erneuerbare Stromerzeugung.

In einer Mitteilung vom September 2026 berichtete Danfoss, dass der Markt einen um ungefähr 60 Prozent geringeren Nettoenergieverbrauch als die ausgewählten Vergleichsgeschäfte erreicht habe.

Seit seiner Eröffnung hatte das Geschäft ungefähr 130.000 kWh zurückgewonnene Wärme intern genutzt und weitere 50.000 kWh an das örtliche Fernwärmenetz geliefert.

Die Unterscheidung zwischen diesen beiden Wärmemengen ist für Erhvervspuljen besonders relevant.

Die intern genutzte Wärme zeigt, wie sich der Bezug von Heizenergie verringern lässt. Die extern gelieferte Wärme stellt dagegen eine zusätzliche energiewirtschaftliche oder kommerzielle Funktion dar, die nicht automatisch als förderfähige betriebsinterne Einsparung angerechnet werden darf.

Das Geschäft verfügt außerdem über eine Photovoltaikanlage. Sie ist Bestandteil des gesamten Energiekonzepts, gehört jedoch nicht zu den unmittelbar über Erhvervspuljen förderfähigen Investitionen.

Das Beispiel zeigt die Vorteile einer abgestimmten Verbindung verschiedener Technologien. Es belegt weder, dass alle Komponenten denselben Zuschuss erhalten haben, noch dass das gesamte Vorhaben durch Erhvervspuljen finanziert wurde.

Tabelle 3. Tatsächliche Energieeffizienzvorhaben dänischer Supermärkte

Supermarkt Schwerpunkt der Modernisierung Veröffentlichte Ergebnisse Einordnung der Förderung
SuperBrugsen Kerteminde Wärmerückgewinnung aus der Kälteanlage und Einbindung in die Heizung Rund 165 MWh weniger Heizenergieverbrauch im zehnmonatigen Vergleichszeitraum Historisches technisches Beispiel, kein nachgewiesener Erhvervspuljen-Förderfall
MENY Fredericia Wärmerückgewinnung aus CO₂-Kältetechnik und Betriebsoptimierung 135 MWh jährliche Energieeinsparung und 6,7 Tonnen weniger CO₂ Erhvervspuljen-Förderung nicht nachgewiesen
Coop 365, Nordborg Abgestimmte Kälte- und Wärmetechnik, Regelung und erneuerbare Energien Ungefähr 60 Prozent geringerer Nettoenergieverbrauch gegenüber ausgewählten Vergleichsgeschäften Integriertes Demonstrationsvorhaben, kein Nachweis der Förderfähigkeit aller Komponenten

Hinweis: Den Beispielen liegen unterschiedliche Ausgangswerte, Messzeiträume und technische Betrachtungsgrenzen zugrunde. Die Ergebnisse sind deshalb nicht unmittelbar miteinander vergleichbar und stellen keine garantierten Einsparungen für andere Supermärkte dar.

Welche Bedeutung hat Erhvervspuljen in Dänemark?

Bei Erhvervspuljen handelt es sich nicht nur um ein kleines Pilotvorhaben.

Laut dem Statusbericht der dänischen Energiebehörde für 2025 gingen im betreffenden Jahr 445 Förderanträge mit einem beantragten Gesamtvolumen von ungefähr 250 Millionen DKK ein.

Insgesamt erhielten 368 Vorhaben eine positive Förderentscheidung. Das bewilligte Fördervolumen betrug etwa 225,9 Millionen DKK.

Für diese genehmigten Vorhaben wurden jährliche Energieeinsparungen von ungefähr 191 GWh sowie eine jährliche Verringerung des Kohlendioxidausstoßes um voraussichtlich 54.607 Tonnen erwartet.

Diese Angaben beschreiben die erwarteten Ergebnisse der bewilligten Vorhaben und nicht bereits abgeschlossene und unabhängig überprüfte Einsparungen.

Bis zum 12. August 2026 waren im gesamten bisherigen Programmzeitraum 1.631 abgeschlossene Vorhaben mit erfolgten Förderauszahlungen erfasst worden. Insgesamt waren dafür rund 408 Millionen DKK ausgezahlt worden.

Die für die umgesetzten Vorhaben gemeldeten jährlichen Energieeinsparungen betrugen ungefähr 688 GWh. Die jährlichen Kohlendioxideinsparungen wurden mit 180.018 Tonnen angegeben.

Diese Ergebnisse betreffen das gesamte Förderprogramm und dürfen nicht als besondere Kennzahlen des Supermarktsektors verstanden werden.

Unter den Antragstellern des Jahres 2025 bildeten kleine Unternehmen mit 239 Anträgen die größte Gruppe. Mittlere Unternehmen stellten 62 und große Unternehmen 144 Anträge.

Diese Verteilung zeigt, dass das Programm sowohl von kleinen und mittleren als auch von großen Unternehmen genutzt wird.

Für Supermärkte verdeutlicht sie zugleich die Bedeutung vollständiger Antragsunterlagen und einer rechtzeitigen Antragstellung, solange Fördermittel verfügbar sind.

Wann darf ein Supermarkt mit seinem Investitionsvorhaben beginnen?

Eine der folgenreichsten Vorschriften von Erhvervspuljen betrifft den Beginn des Vorhabens.

Die Umsetzung darf nicht beginnen, bevor die dänische Energiebehörde den Eingang des Förderantrags offiziell bestätigt hat.

Das bedeutet nicht unbedingt, dass das Unternehmen bis zur endgültigen Förderbewilligung warten muss.

Nach Erhalt der offiziellen Eingangsbestätigung kann der Antragsteller grundsätzlich mit der Umsetzung beginnen. Er trägt bis zur Förderentscheidung jedoch das vollständige finanzielle Risiko.

Wird der Antrag später abgelehnt, muss das Unternehmen die bereits entstandenen Kosten selbst tragen.

Vor Eingang der offiziellen Bestätigung dürfen keine unumkehrbaren Investitionsverpflichtungen eingegangen werden.

Dazu gehören insbesondere verbindliche Verträge über den Kauf von Anlagen sowie der Beginn von Bau-, Montage- oder Demontagearbeiten, die dem geplanten Vorhaben zuzurechnen sind.

Selbst ein Vertrag, dessen Durchführung von der Bewilligung eines Zuschusses abhängt, kann nach den Programmregeln als unumkehrbare Verpflichtung gelten.

Auch die Unterzeichnung eines Vertrags über einen Fernwärmeanschluss kann als Beginn des Investitionsvorhabens angesehen werden.

Dagegen können vorbereitende technische Untersuchungen, Energieberechnungen, Gespräche mit Lieferanten und die Einholung von Angeboten grundsätzlich schon vor der Antragstellung stattfinden, sofern dadurch keine unumkehrbare Investitionsverpflichtung entsteht.

Für einen Supermarkt ist dieser Unterschied sehr praktisch.

Die Anfrage nach einem Angebot für Kältekompressoren ist nicht dasselbe wie die Unterzeichnung eines verbindlichen Liefervertrags. Die Erstellung technischer Zeichnungen ist nicht gleichbedeutend mit dem Beginn der Demontage der bisherigen Kälteanlage.

Unternehmen mit dringendem Instandhaltungsbedarf müssen besonders vorsichtig sein. Ein technischer Defekt, der einen sofortigen Austausch erforderlich macht, kann mit den Vorschriften zum förderunschädlichen Vorhabenbeginn in Konflikt geraten.

Wenn das betriebliche Risiko einer Verzögerung zu groß ist, muss das Unternehmen entscheiden, ob es die Investition auch ohne eine sichere Förderzusage finanzieren kann.

Einen überzeugenden Erhvervspuljen-Antrag vorbereiten

Ein überzeugender Förderantrag beginnt mit einer nachvollziehbaren energetischen Ausgangsbilanz und nicht mit einer werblichen Einsparprognose des Lieferanten.

Das Unternehmen sollte zunächst seinen bisherigen Strom-, Gas- und Heizenergieverbrauch ermitteln und feststellen, welche Anlagen für die jeweiligen Verbrauchsmengen verantwortlich sind.

Bei Supermärkten müssen historische Verbrauchsdaten im Zusammenhang mit Öffnungszeiten, Kältelasten, Heizbedarf, jahreszeitlichen Betriebsbedingungen und dem Zustand der Anlagen bewertet werden.

Die offiziellen Richtlinien verlangen grundsätzlich Belege dafür, dass die betreffenden bestehenden Anlagen tatsächlich betrieben wurden. Hierzu können insbesondere Energieverbrauchsnachweise über die vorangegangenen zwölf Monate gehören, soweit diese Voraussetzung für die jeweilige Maßnahme gilt.

Anschließend muss der künftige Anlagenbetrieb mit der geeigneten Berechnungsmethode dargestellt werden.

Für bestimmte Maßnahmen sind vorgeschriebene standardisierte Berechnungswerkzeuge zu verwenden. Bei anderen Vorhaben können detaillierte technische Berechnungen und die vom Programm festgelegten Annahmen erforderlich sein.

Im Investitionshaushalt müssen unmittelbar förderfähige Ausgaben von gewöhnlichen Renovierungskosten ohne Bezug zur Energieeinsparung getrennt werden.

Beratungskosten, die mit der Entwicklung und dem Nachweis des Energievorhabens verbunden sind, können unter den entsprechenden Programmbedingungen förderfähig sein. Damit können auch fachliche Energieuntersuchungen und die Vorbereitung des Förderantrags wichtige Bestandteile der Projektplanung darstellen.

Tabelle 4. Praktischer Ablauf der Antragstellung für dänische Supermärkte

Schritt Erforderliche Vorbereitung Wichtigstes zu vermeidendes Risiko
Energetischen Ausgangszustand ermitteln Energierechnungen, Anlagendaten und Betriebsinformationen zusammentragen Unbelegte oder nicht repräsentative Verbrauchsannahmen
Investition festlegen Verbesserungen an Kälte-, Heizungs- und sonstigen Energiesystemen bestimmen Gewöhnliche Renovierungskosten als förderfähig ansetzen
Energieeinsparungen berechnen Künftigen Verbrauch und Emissionen ermitteln Dieselben Einsparungen mehrfach berücksichtigen
Unternehmensgröße bestimmen Eigentumsverhältnisse und verbundene Unternehmen prüfen Zu Unrecht den Status eines kleinen Unternehmens beanspruchen
Möglichen Zuschuss berechnen Offizielle Berechnungswerte, Nutzungsdauern und Förderobergrenzen anwenden Den höchsten Fördersatz auf die vollständige Investitionssumme anwenden
Unterlagen vorbereiten Investitionsplan, technische Nachweise und vorgeschriebene Formulare zusammenstellen Verpflichtende Berechnungen oder Erklärungen vergessen
Antrag einreichen Offizielles Antragsportal nutzen und Eingangsbestätigung aufbewahren Vor der Eingangsbestätigung verbindliche Verträge abschließen
Vorhaben durchführen Genehmigten Umfang einhalten und Belege aufbewahren Wesentliche Änderungen ohne Prüfung der Förderbedingungen vornehmen
Auszahlung beantragen Rechnungen, Zahlungsnachweise und Abschlussunterlagen einreichen Fristen versäumen oder erforderliche Belege nicht vorlegen

Hinweis: Je nach Unternehmen und Vorhaben können zusätzliche Erklärungen, Vergabevorschriften, Finanzierungsnachweise oder technische Unterlagen erforderlich sein.

Welche Unterlagen sollten vorbereitet werden?

Ein Supermarkt, der größere Investitionen in Kälte- oder Heiztechnik plant, sollte eine in sich schlüssige Dokumentation zusammenstellen.

Dazu können Unternehmens- und Registrierungsdaten, Erklärungen zur Unternehmensgröße, frühere Energierechnungen, Angaben zu den bestehenden Anlagen, technische Berechnungen, Lieferantenangebote, ein detaillierter Investitionsplan, der Umsetzungszeitraum und die vorgesehenen Finanzierungsmittel gehören.

Wenn ein Berater den Antrag im Namen des Unternehmens einreicht, kann eine entsprechende Vollmacht notwendig sein.

Für bestimmte Maßnahmen sind außerdem vorgeschriebene Berechnungsformulare, Unterlagen zur Finanzierung durch Leasing oder besondere Berechnungen der förderfähigen Ausgaben erforderlich.

Unternehmen sollten nicht davon ausgehen, dass bei jedem Erhvervspuljen-Antrag genau drei Lieferantenangebote vorgeschrieben sind. Welche Nachweise erforderlich sind, hängt vom konkreten Vorhaben und möglichen Vergabevorschriften ab.

Ebenso können Jahresabschlüsse, behördliche Genehmigungen und weitere Unterlagen je nach Unternehmenssituation und Investitionsstruktur verlangt werden, ohne dass hierfür eine einheitliche Liste für sämtliche Anträge besteht.

Am sinnvollsten ist es, jeden wesentlichen Kostenposten mit seinem technischen Zweck und der voraussichtlichen Energieeinsparung zu verknüpfen.

Ein Angebot für eine Kälteanlage sollte die vorgesehenen Geräte, Montagearbeiten und Regelungskomponenten klar von gewöhnlicher Wartung oder nicht zugehörigen Baumaßnahmen unterscheiden.

Mehrwertsteuer, Leasing und Finanzierung der Investition

Erhvervspuljen sollte in erster Linie als Investitionszuschuss und nicht als Vorauszahlung zur Deckung der anfänglichen Ausgaben betrachtet werden.

Unternehmen müssen daher planen, wie die Investition bis zur Auszahlung des jeweiligen Zuschusses finanziert wird.

Abziehbare Vorsteuer darf nicht allein deshalb als förderfähige Ausgabe angesetzt werden, weil sie auf einer Lieferantenrechnung ausgewiesen ist.

Bei einem gewöhnlichen mehrwertsteuerpflichtigen Einzelhändler, der zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, sollte die entsprechende Berechnung die abziehbare Vorsteuer grundsätzlich nicht enthalten.

Kann ein Antragsteller bestimmte Mehrwertsteuerbeträge nicht zurückerhalten, muss ihre Behandlung anhand der geltenden Förderbedingungen geprüft werden.

Ein Bankdarlehen kann dabei helfen, die für die Durchführung des Vorhabens erforderlichen Mittel bereitzustellen.

Leasing und der Kauf auf Kredit werden ebenfalls in den Richtlinien zu Erhvervspuljen behandelt. Dafür können jedoch besondere Berechnungs- und Auszahlungsregeln gelten.

Ein Händler sollte deshalb nicht annehmen, dass eine geleaste Kälteanlage förderrechtlich genauso behandelt wird wie eine unmittelbar gekaufte Anlage.

Das Unternehmen muss außerdem die geltenden beihilferechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören insbesondere die Bestimmungen über Unternehmen in Schwierigkeiten und etwaige Verpflichtungen zur Rückzahlung rechtswidriger staatlicher Beihilfen.

Wichtig ist, dass Erhvervspuljen insgesamt keiner allgemeinen De-minimis-Obergrenze von 300.000 Euro unterliegt.

Das Programm bewegt sich innerhalb des einschlägigen europäischen Beihilferechts, insbesondere der maßgeblichen Vorschriften der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung.

Der De-minimis-Höchstbetrag von 300.000 Euro innerhalb eines rollierenden Dreijahreszeitraums ist dann relevant, wenn eine Beihilfe ausdrücklich auf dieser Rechtsgrundlage gewährt wird. Er darf nicht mit der allgemeinen Förderobergrenze von Erhvervspuljen verwechselt werden.

Antragsteller müssen zudem verhindern, dass dieselben Investitionsausgaben durch miteinander unvereinbare staatliche Beihilfen mehrfach finanziert werden.

Wenn ein Supermarkt beispielsweise Photovoltaikanlagen über ein anderes Programm finanziert und Erhvervspuljen für eine davon getrennte, förderfähige Wärmerückgewinnung nutzt, müssen die Vorhaben klar abgegrenzt und nach den jeweiligen Förderbedingungen beurteilt werden.

Dieselbe Rechnung oder dieselbe Energieeinsparung darf nicht zur Beantragung zweier miteinander unvereinbarer Förderungen verwendet werden.

Wann wird der Zuschuss ausgezahlt?

Im gewöhnlichen Förderverfahren führt der Supermarkt das Vorhaben zunächst durch und beantragt anschließend die Auszahlung des bewilligten Zuschusses.

Das Programm sieht grundsätzlich eine maximale Umsetzungsdauer von zwei Jahren ab der Förderentscheidung vor.

Der Auszahlungsantrag muss spätestens drei Monate nach Abschluss des Vorhabens eingereicht werden.

Der Antragsteller muss nachweisen, dass die Investition entsprechend den geltenden Bedingungen durchgeführt wurde, und die erforderlichen Belege über die tatsächlich entstandenen Ausgaben vorlegen.

Dazu können Rechnungen, Zahlungsnachweise, technische Unterlagen, Abschlussinformationen und vorgeschriebene Erklärungen gehören.

Bei höheren Zuschüssen gelten zusätzliche Anforderungen an die Prüfung der Abrechnung. Nach den veröffentlichten Richtlinien sind bei Förderbeträgen ab 500.000 DKK besondere Prüfungsunterlagen durch einen Rechnungsprüfer erforderlich.

Bei kleineren Vorhaben können die entsprechenden Verfahren zur Vorlage von Rechnungen und Zahlungsnachweisen angewendet werden, sofern die geltenden Vorschriften dies zulassen.

Für bestimmte Leasing- oder Kreditkaufvorhaben können besondere Regelungen für gestaffelte Auszahlungen bestehen.

Bewilligte Zuschüsse werden über das NemKonto des Unternehmens ausgezahlt, das im dänischen System für öffentliche Zahlungen hinterlegte Bankkonto.

Verzögert sich die Umsetzung oder ändert sich der technische Umfang des Vorhabens, sollte das Unternehmen die dänische Energiebehörde kontaktieren und gegebenenfalls eine geeignete Änderung oder Verlängerung beantragen.

Eine veränderte Auslegung der Kälteanlage, eine andere Wärmepumpenleistung oder ein geänderter Investitionsplan darf nicht ohne Weiteres als gleichwertig mit dem ursprünglich bewilligten Vorhaben betrachtet werden.

Praxisbeispiel: Modernisierung eines selbstständigen Supermarkts in Dänemark

Betrachten wir einen fiktiven dänischen Supermarkt, der eine ältere zentrale Kälteanlage und eine gasbetriebene Heizung verwendet.

Darüber hinaus verfügt das Geschäft über eine ineffiziente Verdichterregelung, nur begrenzte Möglichkeiten zur Energieüberwachung und keine wirksame Wärmerückgewinnung.

Die Geschäftsleitung plant, den Betrieb innerhalb der kommenden zwei Jahre zu modernisieren.

Das Vorhaben umfasst fünf mögliche Ausgabenbereiche: Austausch der Kälteanlage, Wärmerückgewinnung, neues Heizsystem, verbesserte Regelung und gewöhnliche Modernisierung der Verkaufsräume.

Anstatt die gesamten Modernisierungskosten in einem einzigen Förderantrag als Energieeffizienzinvestition geltend zu machen, sollte der Händler zunächst bestimmen, welche Bestandteile tatsächlich förderfähige Energieeinsparungen bewirken.

Für den Austausch der Kälteanlage muss der Stromverbrauch vor und nach der Erneuerung beurteilt werden. Das Unternehmen muss außerdem die maßgeblichen förderfähigen Kosten und die richtige Nutzungsdauerkategorie ermitteln.

Die Wärmerückgewinnung wird anschließend danach bewertet, welchen Anteil des bisherigen internen Heizenergiebedarfs sie ersetzen kann.

Falls weiterhin zusätzlicher Heizbedarf besteht, könnte eine Wärmepumpe zum Ersatz des bisherigen Gasheizkessels vorgesehen werden.

Ihre erwartete Leistung muss allerdings unter Berücksichtigung der Wärme berechnet werden, die bereits durch die Wärmerückgewinnung bereitgestellt wird.

Eine verbesserte Anlagenregelung kann zusätzliche Einsparungen erzielen. Diese dürfen jedoch nicht mit den Einsparungen überschneiden, die bereits beim Austausch der Kälteanlage berücksichtigt wurden.

Schließlich müssen nicht zugehörige Ausgaben wie neue Verkaufsregale, Kassenausstattung, Innenraumgestaltung und gewöhnliche Renovierungsarbeiten aus der Erhvervspuljen-Berechnung herausgenommen werden.

Warum die Abstimmung der Maßnahmen entscheidend ist

Nehmen wir an, dass die bestehende Kälteanlage keinerlei nutzbare Wärme an den Supermarkt liefert.

Eine neue Kälteanlage kann weniger Strom verbrauchen und gleichzeitig eine andere Menge an rückgewinnbarer Wärme erzeugen.

Wird anschließend eine Wärmerückgewinnungsanlage eingebaut, sinkt der zugekaufte Heizenergiebedarf.

Eine Wärmepumpe, die ursprünglich anhand des gesamten bisherigen Heizbedarfs dimensioniert wurde, könnte dadurch überdimensioniert sein.

Darüber hinaus kann die Optimierung der Regelung sowohl den Stromverbrauch der Verdichter als auch das Temperaturniveau der nutzbaren Abwärme beeinflussen.

Diese technischen Zusammenhänge machen es ungeeignet, sämtliche Maßnahmen isoliert zu berechnen und die Ergebnisse anschließend ungeprüft zu addieren.

Stattdessen sollte ein abgestimmtes technisches Berechnungsmodell das gesamte künftige Anlagensystem berücksichtigen.

Dieser Ansatz kann die Genauigkeit des Förderantrags verbessern, unnötige Ausgaben vermeiden und eine zuverlässigere Wirtschaftlichkeitsrechnung ermöglichen.

Sollten sämtliche Investitionen in einem Antrag zusammengefasst werden?

Darauf gibt es keine allgemeingültige Antwort.

Ein gemeinsames Vorhaben kann sinnvoll sein, wenn die einzelnen Maßnahmen technisch miteinander verbunden sind und nach einem gemeinsamen Zeitplan umgesetzt werden.

Getrennte Investitionen können besser geeignet sein, wenn sich ihre Kosten, technischen Grenzen und Energieeinsparungen zuverlässig voneinander unterscheiden lassen.

Eine künstliche Aufteilung darf jedoch nicht dazu dienen, Fördergrenzen zu umgehen oder dieselben Energieeinsparungen mehrfach geltend zu machen.

Die geeignete Struktur hängt von den Programmregeln, dem technischen System und der finanziellen Situation des jeweiligen Unternehmens ab.

Bei komplexen Supermarktvorhaben kann die Zusammenarbeit zwischen dem Lieferanten der Kältetechnik, einem Energieberater und einem Förderspezialisten besonders wertvoll sein, bevor verbindliche Investitionsverpflichtungen eingegangen werden.

Andere Finanzierungsmöglichkeiten für die energetische Modernisierung von Supermärkten

Nicht jedes Modernisierungsvorhaben eines dänischen Supermarkts erfüllt die Voraussetzungen von Erhvervspuljen.

Eine Investition kann zu klein sein, um die Mindestförderung zu erreichen, zu geringe anrechenbare Energieeinsparungen bewirken oder zu einer nicht förderfähigen Ausgabenkategorie gehören.

Manche Unternehmen bevorzugen außerdem eine Finanzierung, die nicht von einem begrenzten Zuschussbudget abhängt.

EIFO, der dänische Export- und Investitionsfonds, bietet Finanzierungsinstrumente, die geeignete Unternehmensinvestitionen und Entwicklungsvorhaben unterstützen können.

Darlehen und Garantien des Fonds können relevant sein, wenn ein Händler für seine Modernisierung eine Bankfinanzierung benötigt. Maßgeblich sind jedoch die jeweiligen Produktbedingungen und die Kreditwürdigkeitsprüfung.

Dabei handelt es sich um Finanzierungsinstrumente und nicht um nicht rückzahlbare Zuschüsse. Entsprechende Rückzahlungsverpflichtungen müssen daher berücksichtigt werden.

Auch SMVøn und verwandte dänische Förderinitiativen für kleine und mittlere Unternehmen haben unter bestimmten Voraussetzungen Unterstützung für die ökologische Umstellung von Betrieben angeboten. Die konkreten Möglichkeiten hängen vom jeweiligen Programm und Förderaufruf ab.

Solche Förderangebote können beispielsweise die Vorbereitung umweltbezogener Investitionen, Beratungsleistungen oder die Entwicklung betrieblicher Kompetenzen betreffen. Sie dürfen jedoch nicht als automatisch verfügbare Zuschüsse für den Kauf von Kälteanlagen dargestellt werden.

Mögliche Steuerentlastungen oder Rückerstattungen bestimmter Energieabgaben können geeigneten Unternehmen weitere betriebliche Vorteile bieten. Diese Instrumente unterscheiden sich allerdings von direkten Investitionszuschüssen.

Die passende Finanzierung hängt daher von der Unternehmensgröße, der Art der Investition, den verfügbaren Finanzierungsmitteln und den jeweils abgedeckten Ausgaben ab.

Häufige Fehler, die einen Förderantrag schwächen können

Bei Energieinvestitionen von Supermärkten verdienen mehrere typische Fehler besondere Aufmerksamkeit.

Der erste Fehler besteht darin, die maximale Förderquote mit einer garantierten Zuschusshöhe zu verwechseln. Eine Obergrenze von 60 Prozent bedeutet nicht, dass jeder kleine Lebensmittelhändler 60 Prozent seiner Investition erstattet bekommt.

Der zweite Fehler ist ein zu früher Beginn des Vorhabens. Verbindliche Anlagenverträge vor Eingang der offiziellen Antragsbestätigung können die Förderfähigkeit gefährden, auch wenn die eigentlichen Bauarbeiten noch nicht begonnen haben.

Der dritte Fehler liegt darin, gewöhnlichen Geräteaustausch nicht ausreichend von einer Investition mit förderfähigen Energieeinsparungen zu unterscheiden.

Der vierte Fehler sind unrealistische oder sich überschneidende Einsparberechnungen. Dieses Problem tritt insbesondere auf, wenn Kälteanlagenaustausch, Wärmerückgewinnung und Wärmepumpen gemeinsam umgesetzt werden.

Der fünfte Fehler betrifft die falsche Einstufung der Unternehmensgröße. Ein einzelnes kleines Geschäft kann nach den europäischen beihilferechtlichen Definitionen Teil eines großen Unternehmens sein.

Der sechste Fehler besteht darin, nicht förderfähige Kosten, beispielsweise für Photovoltaikanlagen, gewöhnliche Renovierungen oder nicht zugehörige Verkaufseinrichtungen, in den förderfähigen Investitionsplan aufzunehmen.

Ein weiterer Fehler ist die ausschließliche Orientierung an werblichen Herstellerangaben. Praxisbeispiele liefern wertvolle Hinweise auf technische Möglichkeiten, die tatsächlich erreichbaren Ergebnisse hängen jedoch von der Geschäftsgröße, den Betriebsbedingungen, den Heizsystemen und den vorhandenen Anlagen ab.

Schließlich sollten Unternehmen ihre Finanzierung nicht darauf aufbauen, dass der Zuschuss sofort ausgezahlt wird. Im gewöhnlichen Verfahren erfolgt die Auszahlung erst nach Durchführung und ordnungsgemäßer Dokumentation der Investition.

Wie ein Förderspezialist das Vorhaben verbessern kann

Für den Betreiber eines Supermarkts scheint die wichtigste Herausforderung zunächst in der Auswahl geeigneter Kältegeräte oder der Einholung eines Lieferantenangebots zu bestehen.

Für einen Förderantrag muss die Investition jedoch zusätzlich in ein technisch und finanziell nachvollziehbares Vorhaben überführt werden.

Ein auf Förderanträge spezialisierter Fachmann kann gemeinsam mit einem Energieingenieur dabei helfen, die richtige Förderkategorie zu bestimmen, die Voraussetzungen des Antragstellers zu prüfen und die anrechenbaren Investitionsbestandteile abzugrenzen.

Die Arbeit kann die Untersuchung der Eigentumsverhältnisse, die Überprüfung der förderfähigen Kosten, die Zusammenstellung technischer Unterlagen und die Abstimmung des Projektzeitplans mit den Programmvorschriften umfassen.

Ein erfahrener Förderberater kann außerdem bereits vor der Antragstellung Schwachstellen erkennen. Dazu gehören unzureichende Nachweise zum bisherigen Energieverbrauch, widersprüchliche Investitionszahlen oder eine Vorhabenstruktur, bei der dieselben Einsparungen mehrfach berücksichtigt werden.

Eine solche Vorbereitung ist besonders für Unternehmen hilfreich, die mehrere voneinander abhängige Maßnahmen umsetzen möchten.

Über i-grants.com können Unternehmen mit Fachleuten für die Erstellung von Förderanträgen in Kontakt treten, die sie bei der Vorbereitung ihrer Anträge und der Zusammenstellung finanzieller sowie technischer Nachweise unterstützen.

Ziel ist es nicht, möglichst viele Unterlagen einzureichen. Entscheidend ist vielmehr, ein glaubwürdiges Investitionsvorhaben zu entwickeln, das den Anforderungen an Förderfähigkeit, Berechnung und Nachprüfung standhält.

Häufig gestellte Fragen zur Förderung von Supermärkten in Dänemark

Kann ein kleiner Supermarkt einen Zuschuss von 60 Prozent für Kälteanlagen erhalten?

Nicht automatisch. Die gewöhnliche energetische Optimierung von Kälteanlagen fällt im Allgemeinen unter eine Kategorie, in der für kleine Unternehmen eine maximale Förderquote von 50 Prozent gilt. Die Obergrenze von 60 Prozent betrifft bestimmte andere Investitionsarten, darunter geeignete Umstellungen von fossilen Energieträgern und bestimmte Wärmepumpenvorhaben. Der tatsächlich gewährte Zuschuss kann unter der jeweils zulässigen Obergrenze liegen.

Können selbstständige Lebensmittelgeschäfte Erhvervspuljen nutzen?

Grundsätzlich ja. Selbstständige Lebensmittelhändler, die in Dänemark geeignete Energieeffizienzinvestitionen durchführen, können einen Antrag stellen, sofern sie die rechtlichen und technischen Programmvoraussetzungen erfüllen. Außerdem müssen die Bedingungen hinsichtlich der Verantwortung für die Investition eingehalten werden.

Können große Supermarktketten Anträge stellen?

Große Unternehmen sind nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Für sie gelten jedoch in der Regel niedrigere Förderhöchstsätze. Einzelne Filialen können zudem nicht automatisch den KMU-Status beanspruchen, wenn sie Teil eines größeren verbundenen Unternehmens sind.

Kann der Austausch einer alten Kälteanlage gefördert werden?

Möglicherweise. Das Vorhaben muss geeignete Energie- oder Emissionseinsparungen nachweisen und die Regeln für förderfähige Ausgaben erfüllen. Gewöhnliche Wartung oder ein Austausch ohne anrechenbare Verbesserung begründen keinen automatischen Förderanspruch.

Unterstützt Erhvervspuljen die Wärmerückgewinnung aus Kälteanlagen?

Ja. Die geeignete betriebsinterne Nutzung überschüssiger Wärme ist ein anerkannter Förderbereich. Wärme, die an ein externes Fernwärmenetz geliefert wird, darf jedoch nicht automatisch als förderfähige interne Energieeinsparung berücksichtigt werden.

Können Solaranlagen über Erhvervspuljen finanziert werden?

Nein. Photovoltaikanlagen sind ausdrücklich vom Programm ausgeschlossen. Ein Händler, der gleichzeitig mit der Kältetechnik auch eine Solaranlage errichten möchte, sollte gesonderte Finanzierungsmöglichkeiten prüfen.

Muss das Unternehmen die Förderbewilligung abwarten, bevor es mit den Arbeiten beginnt?

Nicht unbedingt. Nach den veröffentlichten Vorschriften kann die Umsetzung beginnen, sobald die dänische Energiebehörde den Eingang des Antrags offiziell bestätigt hat. Erfolgt der Beginn vor der Förderentscheidung, trägt das Unternehmen jedoch das gesamte finanzielle Risiko.

Wird der Zuschuss vor dem Kauf der Anlagen ausgezahlt?

Im gewöhnlichen Verfahren erfolgt die Auszahlung nach Abschluss des Vorhabens und Vorlage der erforderlichen Nachweise. Für bestimmte Leasing- und Kreditkaufmodelle können besondere Regelungen gelten.

Kann die Förderung die vollständigen Kosten einer neuen Kälteanlage decken?

Ein allgemeiner Anspruch auf vollständige Kostenerstattung besteht nicht. Die Förderung ist durch den berechneten Zuschussbetrag, die förderfähigen Ausgaben und die jeweils geltenden Förderhöchstsätze begrenzt.

Wie viel Zeit steht einem Supermarkt für die Durchführung zur Verfügung?

Nach dem veröffentlichten Förderrahmen beträgt die allgemeine Umsetzungsdauer bis zu zwei Jahre ab der Förderentscheidung. Anschließend gilt eine Frist für den Auszahlungsantrag. Änderungen und Verlängerungen müssen entsprechend den Programmbedingungen behandelt werden.

Fazit: Zuerst ein tragfähiges Energiekonzept entwickeln, dann den Zuschuss berechnen

Das dänische Förderprogramm Erhvervspuljen eröffnet geeigneten Supermärkten eine konkrete Möglichkeit, in effizientere Kälteanlagen, betriebsinterne Wärmerückgewinnung, verbesserte Regelungstechnik und emissionsärmere Heizsysteme zu investieren.

Besonders interessant ist das Programm, wenn veraltete Energieanlagen messbare Möglichkeiten zur Senkung des Strom- oder Heizenergieverbrauchs bieten.

Allerdings handelt es sich nicht um eine allgemeine Förderung sämtlicher Supermarktausstattungen.

Der häufig genannte Höchstsatz von 60 Prozent gilt nur für bestimmte Vorhabenarten und Antragsteller. Bei einer gewöhnlichen Modernisierung der Kältetechnik kann eine niedrigere Obergrenze gelten. Die tatsächliche Zuschusshöhe wird darüber hinaus durch die Energieeinsparberechnung, die förderfähigen Ausgaben und die Amortisationsvorschriften begrenzt.

Dänische Praxisbeispiele zeigen die technischen Möglichkeiten. SuperBrugsen Kerteminde konnte seinen Heizenergiebezug durch Wärmerückgewinnung deutlich verringern. MENY Fredericia verband die Nutzung von Abwärme mit einer Verbesserung des Anlagenbetriebs. Der Coop-365-Markt in Nordborg wiederum zeigt, welche Vorteile eine abgestimmte Verbindung von Kälteerzeugung, Heizung und Energiemanagement bieten kann.

Diese Vorhaben verdeutlichen das Potenzial moderner Technik, belegen jedoch nicht automatisch die Förderfähigkeit vergleichbarer Investitionen.

Unternehmen, die Erhvervspuljen nutzen möchten, sollten daher mit einer dokumentierten energetischen Ausgangslage beginnen, die technischen Verbesserungen genau festlegen, die gemeinsamen Einsparungen berechnen und die Fördervoraussetzungen prüfen, bevor sie verbindliche Gerätebestellungen aufgeben.

Ein gut vorbereiteter Förderantrag muss nicht nur zeigen, dass der Supermarkt effizientere Anlagen installieren möchte. Er muss auch nachvollziehbar darlegen, wie die Investition überprüfbare Einsparungen erzielt, die Programmbedingungen erfüllt und wirtschaftlich tragfähig bleibt.

Für Lebensmittelhändler, die langfristig in ihre Wettbewerbsfähigkeit investieren, kann diese Verbindung aus technischer Nachweisführung, solider Finanzplanung und fachkundiger Förderberatung ebenso wertvoll sein wie der Zuschuss selbst.