Gewerbliche Wäschereien in Deutschland stehen vor anspruchsvollen Investitionsentscheidungen. Industrielle Waschmaschinen, Wäschetrockner, Dampferzeuger, Warmwasseranlagen und Maschinen zur Textilnachbehandlung verbrauchen erhebliche Mengen an Energie und Wasser. Gleichzeitig erwarten die Kunden zuverlässige Dienstleistungen, wettbewerbsfähige Preise und einen verantwortungsvollen Umgang mit der Umwelt.
Für Unternehmen, die Hotelwäsche, Krankenhauswäsche, Arbeitskleidung, Handtücher und industrielle Reinigungstextilien bearbeiten, haben die Energiekosten einen unmittelbaren Einfluss auf die Rentabilität. Eine ineffiziente Trocknungsanlage kann den Gasverbrauch über Tausende Betriebsstunden hinweg erhöhen. Schlecht gedämmte Dampfleitungen, veraltete Pumpen und ungenutzte Wärme aus dem Abwasser können entlang des gesamten Produktionsprozesses zusätzliche Kosten verursachen.
Eine Modernisierung eröffnet erhebliche Einsparmöglichkeiten, erfordert jedoch häufig hohe Investitionen. Der Austausch einer industriellen Waschmaschine oder eines Wäschetrockners ist kaum mit der Anschaffung gewöhnlicher gewerblicher Geräte vergleichbar. Größere Vorhaben können neue verfahrenstechnische Anlagen, zusätzliche Stromanschlüsse, Wärmetauscher, Wasseraufbereitungssysteme, Messtechnik und umfangreiche Veränderungen an bestehenden Produktionslinien erfordern.
Die deutsche Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) bietet für förderfähige Investitionen verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten.
Je nach Vorhaben können Unternehmen direkte Investitionszuschüsse erhalten, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verwaltet werden. Alternativ stehen über die Förderbank KfW zinsgünstige Darlehen mit einem möglichen Tilgungszuschuss zur Verfügung.
Für bestimmte Maßnahmen sind Förderquoten von bis zu 60 Prozent vorgesehen. Diese Höchstsätze gelten allerdings nur für bestimmte Förderkategorien. Industrielle Waschmaschinen, Trommeltrockner und vollständige Wäschereianlagen sind nicht automatisch zum höchsten Fördersatz förderfähig.
Entscheidend ist deshalb nicht nur die Frage, ob eine Wäscherei einen Zuschuss erhalten kann. Ebenso wichtig ist, welches EEW-Modul zur geplanten Investition passt, welche Umweltverbesserungen nachgewiesen werden müssen und wie sich der förderfähige Zuschuss tatsächlich berechnet.
Dieser Leitfaden erläutert die relevanten EEW-Module, Fördergrenzen, technischen Voraussetzungen und Antragsverfahren. Außerdem werden reale deutsche Wäschereiprojekte vorgestellt, bei denen Verbesserungen der Energie- und Ressourceneffizienz untersucht wurden. Der Beitrag zeigt darüber hinaus, wie kleine und mittlere Wäschereien eine Investitionsstrategie entwickeln können, die wirtschaftliche Tragfähigkeit mit den Anforderungen der öffentlichen Förderung verbindet.
Warum Energieeffizienz für gewerbliche Wäschereien in Deutschland wichtig ist
Die professionelle Textilreinigung ist eine Branche mit einem hohen Energie- und Ressourcenbedarf.
Industrielle Wäschereien müssen Waschwasser erwärmen, Dampf erzeugen, Feuchtigkeit beim Trocknen entfernen sowie Motoren und Pumpen betreiben. Gleichzeitig müssen sie angemessene Hygieneanforderungen erfüllen und die Qualität der behandelten Textilien erhalten.
Der Energiebedarf hängt erheblich von der Art der verarbeiteten Wäsche ab. Krankenhauswäsche und Textilien aus Pflegeeinrichtungen, Hotelbettwäsche, Schutzkleidung, Schmutzfangmatten und industrielle Reinigungstücher stellen unterschiedliche Anforderungen an Waschtemperaturen, Hygiene, Trocknung und Wasseraufbereitung.
Der Energieverbrauch einer Wäscherei lässt sich deshalb nicht zuverlässig allein anhand der Anzahl ihrer Waschmaschinen bestimmen.
Ein Unternehmen mit großen kontinuierlich arbeitenden Waschstraßen kann ein völlig anderes Verbrauchsprofil aufweisen als eine kleinere Wäscherei mit herkömmlichen Waschschleudermaschinen. Ebenso kann ein Betrieb, der stark verschmutzte Industriematten reinigt, je Kilogramm Textilien mehr Wasser und Wärmeenergie benötigen als eine Wäscherei, die überwiegend leicht verschmutzte Hotelwäsche bearbeitet.
Das Statistische Bundesamt (Destatis) veröffentlicht aussagekräftige Daten zur wirtschaftlichen Bedeutung der professionellen Textilreinigung.
Nach der Handwerkszählung 2024 erwirtschafteten Unternehmen der Gewerbekategorie Textilreiniger einen Jahresumsatz von fast zwei Milliarden Euro und beschäftigten rund 30.000 Personen.
Tabelle 1. Textilreinigungsgewerbe in Deutschland: Amtliche Unternehmensstatistik für 2024
| Kennzahl | Ausgewiesener Wert |
|---|---|
| Unternehmen der Handwerkskategorie Textilreiniger | 1.536 |
| Insgesamt tätige Personen | 29.722 |
| Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte | 21.783 |
| Geringfügig Beschäftigte | 6.351 |
| Durchschnittliche Zahl tätiger Personen je Unternehmen | 19 |
| Gesamter Jahresumsatz | 1,958 Milliarden Euro |
| Jahresumsatz je tätiger Person | 65.883 Euro |
Datengrundlage: Destatis, Handwerkszählung 2024, GENESIS-Tabelle 53111-0002, Gewerbekategorie HWO-B1-31 Textilreiniger.
Diese Zahlen beziehen sich auf Unternehmen, die der entsprechenden Handwerkskategorie zugeordnet sind. Sie bilden nicht zwangsläufig sämtliche industriellen Wäschereien, chemischen Reinigungen und textilen Dienstleistungsbetriebe in Deutschland ab.
Breitere Wirtschaftszweigklassifikationen erfassen zusätzliche Unternehmensformen und Tätigkeiten. Werden Daten aus verschiedenen Klassifikationen ohne Prüfung ihrer Abgrenzung zusammengerechnet, können irreführende Schätzungen über die Größe der Branche entstehen.
Die Bedeutung eines sparsamen Ressourceneinsatzes wird auch durch technische Untersuchungen belegt.
Das Fraunhofer-Institut für Keramische Technologien und Systeme (IKTS) verweist auf branchenspezifische Wasserverbrauchswerte zwischen ungefähr 5,0 und 13,7 Litern je Kilogramm aufbereiteter Textilien. Die tatsächlichen Werte hängen von der Wäscheart und den jeweiligen Reinigungsanforderungen ab.
Diese Angaben stellen keine allgemeingültigen Leistungsstandards dar. Sie verdeutlichen vielmehr, wie stark sich die Verbrauchswerte verschiedener Textilkategorien und Aufbereitungsverfahren unterscheiden können.
Für ein Unternehmen, das täglich mehrere Tonnen Wäsche bearbeitet, können bereits vergleichsweise kleine Verbesserungen bei der Wassererwärmung, beim Waschverfahren oder bei der Trocknung zu erheblichen jährlichen Einsparungen führen.
Dieser Zusammenhang erklärt, warum die deutsche Förderung für Energie- und Ressourceneffizienz gerade für gewerbliche Wäschereien von besonderem Interesse ist.
Das deutsche Förderprogramm EEW verstehen
Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft soll den Energie- und Ressourcenverbrauch von Unternehmen verringern und gleichzeitig zur Senkung der Treibhausgasemissionen beitragen.
Gefördert werden Investitionen in energieeffiziente Anlagen, erneuerbare Prozesswärme, Energiemanagementtechnik und die Optimierung industrieller sowie gewerblicher Produktionsverfahren.
Das Programm ist nicht auf produzierende Industrieunternehmen beschränkt.
Private gewerbliche Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Deutschland können grundsätzlich Anträge stellen, sofern sie die jeweiligen Fördervoraussetzungen erfüllen.
Damit kommen auch selbstständige gewerbliche Wäschereien, industrielle Textildienstleister und andere geeignete Unternehmen, die Wäschereianlagen betreiben, als mögliche Antragsteller infrage.
Besonders relevant ist die Förderung für Unternehmen, die Textilien im Auftrag von Hotels, Krankenhäusern, Restaurants oder Industriebetrieben reinigen. Bei ihnen gehören Waschen und Trocknen zur eigentlichen wirtschaftlichen Tätigkeit.
Bei einem Hotel, Krankenhaus oder einer anderen Einrichtung mit eigener Wäscherei hängt die Förderfähigkeit dagegen von der Rechtsstellung des Antragstellers, der Art seiner wirtschaftlichen Tätigkeit und den besonderen Programmvorschriften ab. Solche Einrichtungen dürfen nicht automatisch mit einer selbstständigen gewerblichen Wäscherei gleichgesetzt werden.
Das Programm unterscheidet außerdem zwischen kleinen, mittleren und großen Unternehmen.
Nach den Definitionen der Europäischen Union beschäftigen kleine Unternehmen grundsätzlich weniger als 50 Personen und erzielen einen Jahresumsatz von höchstens zehn Millionen Euro oder weisen eine Bilanzsumme von höchstens zehn Millionen Euro auf.
Mittlere Unternehmen beschäftigen weniger als 250 Personen und erzielen höchstens 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder weisen eine Bilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro auf.
Bei der Einstufung müssen gegebenenfalls verbundene und Partnerunternehmen berücksichtigt werden. Eine Wäscherei mit einer vergleichsweise kleinen Belegschaft kann deshalb einer größeren Unternehmensklasse angehören, wenn sie Teil einer Unternehmensgruppe ist.
Die Unternehmensgröße beeinflusst die Förderquote, den Zugang zu bestimmten Modulen und die geltenden Höchstgrenzen der finanziellen Unterstützung.
BAFA-Zuschüsse und KfW-Darlehen sind unterschiedliche Finanzierungsinstrumente
Eine der wichtigsten Unterscheidungen betrifft die Art der Förderung.
Bei der Zuschussförderung über das BAFA können förderfähige Unternehmen einen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss erhalten, nachdem sie die entsprechenden Programmvoraussetzungen erfüllt haben.
Im Rahmen des KfW-Programms 295 erhält das Unternehmen dagegen ein Darlehen über einen zugelassenen Finanzierungspartner, in der Regel eine Geschäftsbank.
Anschließend kann das Programm einen sogenannten Tilgungszuschuss gewähren. Dieser verringert nach Erfüllung der vorgeschriebenen Bedingungen den noch zurückzuzahlenden Darlehensbetrag.
Ein Tilgungszuschuss bedeutet nicht, dass das gesamte Darlehen erlassen wird.
Finanziert eine Wäscherei beispielsweise förderfähige Investitionen über ein KfW-Darlehen, kann ein Teil der Darlehensschuld durch den Tilgungszuschuss entfallen. Der verbleibende Darlehensbetrag und die entsprechenden Zinsverpflichtungen müssen weiterhin nach den vereinbarten Bedingungen bedient werden.
Über das KfW-Programm 295 können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten finanziert werden. Die Darlehenshöhe kann bis zu 100 Millionen Euro je Vorhaben betragen, bei Laufzeiten von bis zu 20 Jahren.
Der tatsächliche Zinssatz hängt von der wirtschaftlichen Situation des Darlehensnehmers, seiner Kreditwürdigkeit und den angebotenen Sicherheiten ab.
Der Vorteil dieser Finanzierung besteht darin, dass ein Unternehmen das erforderliche Investitionskapital und eine mögliche Verringerung seiner späteren Darlehensschuld innerhalb derselben Förderstruktur erhalten kann.
Allerdings muss es auch die Kreditvergabebedingungen des Finanzierungspartners erfüllen.
Deshalb sollten Unternehmen die direkte Zuschussförderung des BAFA und die KfW-Darlehensförderung miteinander vergleichen, bevor sie verbindliche Investitionsentscheidungen treffen.
Die EEW-Fördermodule für gewerbliche Wäschereien
Das EEW-Programm umfasst mehrere Module, die unterschiedliche Technologien und Investitionsziele unterstützen.
Für Wäschereibetriebe sind insbesondere energieeffiziente Motoren und Pumpen, Wärmerückgewinnungsanlagen, erneuerbare Prozesswärme, Energiemanagementsysteme, die umfassende Optimierung von Produktionsverfahren und die Elektrifizierung relevant.
Tabelle 2. EEW-Förderquoten und relevante Module für gewerbliche Wäschereien in Deutschland
| Fördermodul | Kleine Unternehmen | Mittlere Unternehmen | Große Unternehmen | Wesentliche Bedeutung für Wäschereien |
|---|---|---|---|---|
| Modul 1: Querschnittstechnologien | Bis zu 25 Prozent | Bis zu 20 Prozent | Grundsätzlich nicht vorgesehen | Effiziente Motoren, Pumpen, Ventilatoren, Frequenzumrichter und Wärmetauscher |
| Modul 2: Erneuerbare Prozesswärme, geeignete Technologien | Bis zu 60 Prozent | Bis zu 50 Prozent | Bis zu 40 Prozent | Wärmepumpen, Solarthermieanlagen und förderfähige Anlagen zur erneuerbaren Wärmeerzeugung |
| Modul 2: Biomassefeuerungsanlagen | Bis zu 40 Prozent | Bis zu 30 Prozent | Bis zu 20 Prozent | Geeignete Prozesswärmeerzeugung aus Biomasse |
| Modul 3: Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik sowie Energiemanagement | Bis zu 45 Prozent | Bis zu 35 Prozent | Bis zu 25 Prozent | Sensoren, Verbrauchserfassung und förderfähige Energiemanagementtechnik |
| Modul 4: Basisförderung | Bis zu 15 Prozent | Bis zu 10 Prozent | Grundsätzlich nicht vorgesehen | Austausch von Anlagen aus ausdrücklich zugelassenen Gerätekategorien |
| Modul 4: Premiumförderung, Investitionsmehrkosten | Bis zu 45 Prozent | Bis zu 35 Prozent | Bis zu 25 Prozent | Umfassende Prozessoptimierung und Ressourceneffizienz |
| Modul 4: Premiumförderung, gesamte förderfähige Investitionskosten nach dem Verfahren mit verringerten Fördersätzen | Bis zu 20 Prozent | Bis zu 15 Prozent | Bis zu 10 Prozent | Geeignete Investitionen mit entsprechender Vollkostenberechnung |
| Modul 6: Elektrifizierung kleiner Unternehmen | Bis zu 33 Prozent | Nicht vorgesehen | Nicht vorgesehen | Förderfähiger Ersatz fossil betriebener Anlagen durch elektrische Technik |
Hinweis: Die angegebenen Werte sind die jeweiligen Förderhöchstsätze. Für Modul 4 bestehen zusätzliche Berechnungsmethoden, Ausnahmen und mögliche Dekarbonisierungsboni. Die maßgebliche beihilferechtliche Grundlage kann die anwendbare Förderquote verändern. Förderfähigkeit und tatsächliche Zuschusshöhe werden für jedes Vorhaben einzeln bestimmt.
Die Wahl des Fördermoduls sollte sich an der technischen Art der Investition orientieren und nicht einfach am höchsten veröffentlichten Prozentsatz.
Der Austausch eines energieeffizienten Motors, die Anschaffung eines neuen Industrietrockners, die Installation einer Prozesswärmepumpe und die vollständige Modernisierung einer Wäschereilinie können jeweils unterschiedliche Förderanträge erfordern.

Modul 1: Förderung effizienter Motoren, Pumpen und Wärmerückgewinnungskomponenten
Modul 1 unterstützt bestimmte Querschnittstechnologien, die in vielen Wirtschaftszweigen eingesetzt werden.
Für gewerbliche Wäschereien können dazu energieeffiziente Elektromotoren, elektrisch angetriebene Pumpen, Ventilatoren, Frequenzumrichter, Druckluftanlagen und geeignete Wärmedämmungen industrieller Anlagen gehören.
Auch Wärmetauscher zur Nutzung von Abwärme zählen zu den entsprechenden förderfähigen Technologiekategorien.
Diese Komponenten können einen erheblichen Beitrag zur Senkung des Energieverbrauchs leisten.
Eine veraltete Umwälzpumpe kann unnötig viel Strom verbrauchen, wenn sie dauerhaft mit einer ungeeigneten Drehzahl arbeitet. Wird sie durch ein förderfähiges, effizienteres System ersetzt, lässt sich der Verbrauch senken, ohne die erforderlichen Prozessbedingungen zu beeinträchtigen.
Ebenso können entsprechend ausgelegte Wärmetauscher Wärmeenergie aus dem Abwasser oder anderen Wärmeströmen zurückgewinnen und auf einströmendes Frischwasser übertragen.
Modul 1 ist jedoch kein allgemeines Förderprogramm für beliebige Geräte, die in einer Wäscherei eingesetzt werden.
Die jeweilige Anlage muss die geltenden technischen Mindestanforderungen erfüllen. Außerdem muss das Vorhaben den Regeln für Ersatzinvestitionen und förderfähige Ausgaben entsprechen.
Der maximale Investitions- oder Tilgungszuschuss beträgt bei Modul 1 unter den geltenden Programmbedingungen 200.000 Euro.
Für eine kleinere Wäscherei, die einzelne technische Komponenten verbessern möchte, ohne ihre gesamte Produktionslinie zu ersetzen, kann Modul 1 daher eine vergleichsweise einfachere Fördermöglichkeit darstellen als die umfangreichen Nachweise der Premiumförderung in Modul 4.
Modul 2: Erneuerbare Prozesswärme für Waschen und Trocknen
Wärme spielt im Betrieb gewerblicher Wäschereien eine zentrale Rolle.
Das Wasser muss für die Waschvorgänge erwärmt werden. Trocknungs- und Nachbehandlungsprozesse benötigen häufig ebenfalls große Mengen thermischer Energie.
Modul 2 unterstützt geeignete Anlagen, die Prozesswärme aus erneuerbaren Energiequellen erzeugen.
Zu den relevanten Technologien können solarthermische Kollektoren, bestimmte Wärmepumpen, Geothermieanlagen und geeignete Biomasseanlagen gehören.
Eine gewerbliche Wäscherei, die ihre bisherige fossil erzeugte Prozesswärme durch eine förderfähige erneuerbare Wärmeerzeugung ersetzt, kann deshalb grundsätzlich erhebliche Investitionszuschüsse erhalten.
Für förderfähige Wärmepumpen, Solarthermieanlagen und bestimmte andere erneuerbare Wärmetechnologien beträgt die maximale Förderquote 60 Prozent für kleine, 50 Prozent für mittlere und 40 Prozent für große Unternehmen.
Für Biomassefeuerungsanlagen gelten niedrigere Förderhöchstsätze.
Eine wesentliche Voraussetzung betrifft den Verwendungszweck der erzeugten Wärme.
Modul 2 ist auf Prozesswärme ausgerichtet. Eine Wärmepumpe, die Warmwasser für industrielle Waschvorgänge erzeugt, kann deshalb anders beurteilt werden als eine Wärmepumpe, die ausschließlich die Büroräume einer Wäscherei beheizt.
Die Wärmequelle, das erforderliche Temperaturniveau, die jahreszeitliche Leistungsfähigkeit und die Einbindung in den Produktionsprozess können für die Förderfähigkeit entscheidend sein.
Wärmepumpen mit Abwasser oder Umgebungswärme als Wärmequelle
Gewerbliche Wäschereien können besonders geeignete Einsatzorte für Wärmepumpen sein, weil dort häufig gleichzeitig Wärmebedarf und nutzbare Abwärme vorhanden sind.
Warmes Abwasser kann als Wärmequelle für eine Wärmepumpe dienen. Die auf ein höheres Temperaturniveau gebrachte Wärme lässt sich anschließend zur Frischwassererwärmung nutzen.
Allerdings muss eine Wärmepumpe, die industrielle Abwärme verwendet, nach den maßgeblichen technischen Voraussetzungen eingestuft werden.
Sie darf nicht allein deshalb automatisch als förderfähige Wärmepumpe zur Nutzung erneuerbarer Energie gelten, weil sie den Gasverbrauch verringert.
Abhängig von der technischen Ausführung kann ein Vorhaben, das Prozesswärmerückgewinnung mit einer Wärmepumpe verbindet, besser zur Premiumförderung von Modul 4 passen.
Eine fachlich überzeugende Antragstellung sollte deshalb genau erläutern, woher die Wärme stammt, wie viel Strom die neue Anlage benötigt und in welchem Umfang sich dadurch der Verbrauch fossiler Brennstoffe verringert.
Modul 3: Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik sowie Energiemanagement
Die Erfassung und Steuerung des Energieverbrauchs ist ein weiterer wichtiger Investitionsbereich für industrielle Wäschereien.
Ein Unternehmen kann mehrere Waschstraßen, Trockner, Dampfanlagen und Wärmerückgewinnungssysteme gleichzeitig betreiben.
Ohne geeignete Messtechnik lässt sich oft nur schwer feststellen, welche Prozesse am meisten Energie benötigen und ob die vorhandenen Anlagen tatsächlich effizient arbeiten.
Modul 3 unterstützt förderfähige Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik, Sensoren sowie Energiemanagementsoftware.
In einer gewerblichen Wäscherei kann ein entsprechendes Vorhaben beispielsweise die getrennte Erfassung des Stromverbrauchs verschiedener Produktionsanlagen, die Messung von Wasser- und Dampfströmen oder die Zusammenführung von Prozessdaten in einem Energiemanagementsystem umfassen.
Die maximalen Förderquoten betragen 45 Prozent für kleine Unternehmen, 35 Prozent für mittlere Unternehmen und 25 Prozent für große Unternehmen.
Gewöhnliche Bürosoftware, allgemeine Verwaltungsdigitalisierung und sonstige Informationstechnik ohne unmittelbaren Bezug zum Energiemanagement sind dagegen nicht automatisch förderfähig.
Geräte und Programme müssen die besonderen funktionalen Anforderungen des Moduls erfüllen.
Dieser Unterschied ist wesentlich. Die Anschaffung einer allgemeinen Unternehmensverwaltungssoftware ist nicht mit der Installation eines Systems gleichzusetzen, das ausdrücklich der Erfassung und Optimierung von Energie- oder Ressourcenströmen dient.
Modul 4: Die wichtigste Fördermöglichkeit für umfangreiche Wäschereimodernisierungen
Für viele industrielle Wäschereien ist Modul 4 der strategisch wichtigste Bestandteil der EEW-Förderung.
Das Modul unterstützt Verbesserungen an Produktionsanlagen und -verfahren, die den Energieverbrauch, den Ressourceneinsatz oder den Ausstoß von Treibhausgasen verringern.
Im Gegensatz zu Fördermodulen, die auf eng abgegrenzte Gerätekategorien ausgerichtet sind, ist die Premiumförderung von Modul 4 weitgehend technologieoffen.
Sie kann daher für umfassende Wäschereivorhaben relevant sein, bei denen Waschtechnik, Trocknungsanlagen, Wärmerückgewinnung, Prozesswärmeversorgung und Ressourceneffizienz gemeinsam verbessert werden.
Innerhalb des Moduls bestehen allerdings zwei sehr unterschiedliche Förderwege.
Basisförderung: Eine begrenzte Liste förderfähiger Anlagen
Die Basisförderung unterstützt den Austausch bestehender Anlagen durch neue, energieeffizientere Geräte.
Dabei muss der jährliche Endenergieverbrauch gegenüber der bisherigen Anlage um mindestens 15 Prozent sinken.
Allerdings sind nur bestimmte Anlagenkategorien förderfähig.
Die offizielle Liste enthält unter anderem Spritzgießmaschinen, Laserschneidanlagen, Lackierkabinen und weitere ausdrücklich genannte technische Einrichtungen.
Gewöhnliche industrielle Waschmaschinen und Wäschereitrockner gehören nicht zu den allgemein zugelassenen Gerätekategorien.
Für Betreiber von Wäschereien ist dies eine besonders wichtige Einschränkung.
Ein Unternehmen darf nicht davon ausgehen, dass der Austausch einer herkömmlichen Waschschleudermaschine durch ein sparsameres Modell automatisch über die Basisförderung von Modul 4 finanziert werden kann, nur weil der Energieverbrauch sinkt.
Selbst wenn die erwartete Energieeinsparung mehr als 15 Prozent beträgt, muss das betreffende Gerät zusätzlich zu einer förderfähigen Kategorie gehören.
Bei einer umfassenden Modernisierung einer industriellen Wäscherei sollte deshalb häufig die Premiumförderung genauer untersucht werden.
Premiumförderung: Breitere Fördermöglichkeiten für unterschiedliche Technologien
Die Premiumförderung von Modul 4 deckt ein wesentlich größeres Spektrum von Investitionen ab. Dazu gehören die Umstellung von Produktionsverfahren, die Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz, die Nutzung von Abwärme und die Elektrifizierung.
Für Wäschereien können geeignete Maßnahmen umfassende Veränderungen von Wasch- und Trocknungsprozessen, der Prozesswärmeerzeugung, der Wärmeverteilung und ressourcenintensiver Produktionsschritte umfassen.
Die zentrale Voraussetzung besteht in einer ausreichend hohen Verringerung der Treibhausgasemissionen.
Nach den veröffentlichten Förderbedingungen muss ein Vorhaben mindestens eine von zwei Alternativen erfüllen: Entweder werden die jährlichen Treibhausgasemissionen innerhalb der maßgeblichen Vorhabengrenze um mindestens 30 Prozent reduziert, oder es wird eine absolute jährliche Einsparung von mindestens 100 Tonnen CO₂-Äquivalent bei kleinen Unternehmen, 300 Tonnen bei mittleren Unternehmen beziehungsweise 1.000 Tonnen bei großen Unternehmen erreicht.
Diese Alternativen sind wichtig, weil auch ein vergleichsweise kleines Unternehmen für die Premiumförderung infrage kommen kann, wenn es die vorgeschriebene relative Emissionsminderung erzielt.
Nehmen wir beispielsweise eine kleine Wäscherei, bei der die relevanten Emissionen durch ein Vorhaben von jährlich 100 Tonnen auf 65 Tonnen sinken.
Dies entspricht einer Verringerung um 35 Prozent.
Das Vorhaben würde damit die relative Einsparanforderung erfüllen, obwohl die absolute jährliche Minderung von 35 Tonnen unter dem gesonderten Schwellenwert von 100 Tonnen liegt.
Daraus ergibt sich allerdings noch kein abschließender Förderanspruch, denn alle weiteren Voraussetzungen müssen ebenfalls erfüllt sein.
Die Amortisationsdauer muss mehr als drei Jahre betragen
Eine weitere wichtige Voraussetzung betrifft die Wirtschaftlichkeit der Investition.
Bei der Premiumförderung von Modul 4 muss die Amortisationsdauer ohne öffentliche Förderung mehr als drei Jahre betragen.
Bei der Berechnung werden die förderfähigen Investitionskosten mit den erwarteten jährlichen Einsparungen bei Energie- und Ressourcenkosten verglichen.
Auch zusätzliche Einnahmen, die durch das Vorhaben entstehen, können berücksichtigt werden müssen.
Für manche gewerblichen Wäschereien kann diese Einschränkung die Investitionsentscheidung erheblich beeinflussen.
Eine einfache Wärmerückgewinnungsanlage, die sich bereits nach weniger als drei Jahren amortisiert, kann wirtschaftlich sehr attraktiv sein und dennoch die entsprechende Voraussetzung der Premiumförderung verfehlen.
Ein umfangreicheres Vorhaben mit längerer Amortisationsdauer kann die Bedingung dagegen erfüllen.
Deshalb sollten Unternehmen nicht nur die voraussichtliche Energieeinsparung, sondern auch die Wirtschaftlichkeit der Investition vor Berücksichtigung des Zuschusses bewerten.
Das erforderliche Einsparkonzept
Für die Premiumförderung ist ein formelles Energie- und Ressourceneinsparkonzept erforderlich, das als Einsparkonzept bezeichnet wird.
Dabei handelt es sich nicht lediglich um eine kurze Erklärung des Anlagenlieferanten.
Das Dokument muss den technischen Ausgangszustand, die geplanten Maßnahmen und die erwartete Treibhausgasminderung anhand der vorgeschriebenen Berechnungsmethode darstellen.
Es schafft außerdem die technische Grundlage für die Zuschussermittlung und dient als Bezugspunkt für spätere Überprüfungen.
Ein entsprechend qualifizierter Energieeffizienz-Experte muss nach den einschlägigen Programmvorgaben und zulässigen Verfahren an der Erstellung beteiligt sein.
Vom Unternehmen wird erwartet, dass es die geförderten Anlagen entsprechend dem genehmigten Einsparkonzept betreibt und die berechneten Verbesserungen erreicht.
Deshalb kommt der Qualität der ursprünglichen technischen Untersuchung besondere Bedeutung zu.
Beruht ein Vorhaben auf unrealistischen Annahmen über jährliche Betriebsstunden, Trocknungstemperaturen oder Energieverbräuche, können sowohl während der Antragsprüfung als auch nach der Installation Schwierigkeiten entstehen.
Eine oft übersehene Fördergrenze: Der Zuschuss je eingesparter Tonne CO₂
Eine der wichtigsten finanziellen Begrenzungen bei der Premiumförderung von Modul 4 ist die Deckelung des Zuschusses anhand der CO₂-Einsparung.
Das Programm beschränkt sich nicht darauf, die förderfähigen Investitionskosten mit dem jeweiligen maximalen Fördersatz zu multiplizieren.
Zusätzlich wird die Höhe des Zuschusses durch die jährliche Verringerung der Treibhausgasemissionen begrenzt.
Die maßgeblichen Höchstbeträge liegen bei 2.600 Euro je jährlich eingesparter Tonne CO₂-Äquivalent für kleine Unternehmen, 2.200 Euro für mittlere Unternehmen und 1.600 Euro für große Unternehmen.
Diese Beträge bilden eine zusätzliche Förderobergrenze, die sich aus der berechneten jährlichen Emissionsminderung des Vorhabens ergibt.
Betrachten wir eine fiktive kleine gewerbliche Wäscherei, die eine Investition mit einer jährlichen Einsparung von 35 Tonnen CO₂-Äquivalent plant.
Die emissionsbezogene Förderobergrenze würde folgendermaßen berechnet:
35 Tonnen × 2.600 Euro = 91.000 Euro.
Nach dieser besonderen Begrenzung könnte der Premiumzuschuss grundsätzlich nicht höher als 91.000 Euro ausfallen, selbst wenn die Berechnung anhand der Förderquote einen größeren Betrag ergeben würde.
Nehmen wir nun an, dass das Vorhaben förderfähige Investitionsmehrkosten von 180.000 Euro aufweist und nach dieser Berechnungsmethode den maximalen Fördersatz von 45 Prozent erhalten kann.
Dann ergibt sich:
180.000 Euro × 45 Prozent = 81.000 Euro.
In diesem vereinfachten Beispiel liegt die aus dem Fördersatz abgeleitete Obergrenze von 81.000 Euro unter der emissionsbezogenen Grenze von 91.000 Euro.
Der mögliche Zuschuss wäre daher zunächst auf 81.000 Euro begrenzt, bevor weitere rechtliche oder programmspezifische Einschränkungen berücksichtigt werden.
Diese Berechnung dient ausschließlich der Veranschaulichung und stellt keine tatsächliche Förderzusage dar. Sie setzt voraus, dass das Vorhaben die einschlägige Emissionsminderung erreicht, die geforderte Amortisationsdauer überschreitet, der genannten Kostenberechnungsmethode zugeordnet werden kann und sämtliche weiteren Fördervoraussetzungen erfüllt.
Bei realen Investitionsvorhaben können die maßgebliche beihilferechtliche Grundlage und die zulässige Kostenberechnung das Ergebnis erheblich verändern.
Investitionsmehrkosten oder gesamte Investitionskosten
Die Unterscheidung zwischen Investitionsmehrkosten und den gesamten förderfähigen Investitionskosten ist ein weiterer entscheidender Punkt.
Bei der gewöhnlichen Premiumförderung auf Grundlage der Investitionsmehrkosten können kleine Unternehmen bis zu 45 Prozent, mittlere Unternehmen bis zu 35 Prozent und große Unternehmen bis zu 25 Prozent erhalten.
Wird dagegen das Verfahren mit verringerten Fördersätzen auf Grundlage der gesamten förderfähigen Investitionskosten angewendet, betragen die gewöhnlichen Höchstsätze 20, 15 und 10 Prozent.
Darüber hinaus bestehen besondere Ausnahmen für eindeutig abgrenzbare Investitionen und bestimmte zusätzliche Umweltschutzkomponenten, bei denen andere Methoden zur Ermittlung der förderfähigen Kosten zulässig sein können.
Der vollständige Anschaffungspreis eines neuen Industrietrockners darf deshalb nicht automatisch als förderfähige Investitionsmehrkosten angesetzt werden.
Der Antragsteller muss zunächst die richtige Berechnungsmethode bestimmen und die entsprechenden Kostennachweise vorlegen.
Kann die Förderquote erhöht werden?
Bestimmte Vorhaben der Premiumförderung von Modul 4 können einen Dekarbonisierungsbonus erhalten.
Dieser Bonus kann beispielsweise bei einer geeigneten außerbetrieblichen Abwärmenutzung, bestimmten Elektrifizierungsmaßnahmen mit Strom aus erneuerbaren Energien und förderfähigen Investitionen im Zusammenhang mit Wasserstoff angewendet werden.
Je nach beihilferechtlicher Grundlage und Kostenberechnung kann die Erhöhung zehn Prozentpunkte oder bei bestimmten Verfahren mit verringerten Fördersätzen fünf Prozentpunkte betragen.
Der Bonus ist kein allgemeiner Zuschlag für sämtliche Energieeffizienzvorhaben von Wäschereien.
Der Antragsteller muss nachweisen, dass die Investition die jeweiligen technischen und rechtlichen Voraussetzungen erfüllt.
Dies ist besonders für Unternehmen relevant, die eine umfassende Elektrifizierung ihrer Prozesse oder die Abgabe zurückgewonnener Wärme an externe Abnehmer planen.
Welche Wäschereianlagen können über EEW gefördert werden?
Bei der praktischen Anwendung des EEW-Programms muss zwischen der technischen Investition und der jeweils geeigneten Förderkategorie unterschieden werden.
Ein neuer Industrietrockner kann weniger Energie verbrauchen. Seine Förderfähigkeit hängt jedoch von mehr ab als nur von einem guten Energieeffizienzwert.
Ebenso können ein industrieller Wärmetauscher, eine Abwasseraufbereitungsanlage oder eine moderne Prozesssteuerung unter ein anderes Fördermodul fallen.
Tabelle 3. Investitionen zur Wäschereimodernisierung und mögliche EEW-Förderwege
| Investition | Möglicher EEW-Förderweg | Wichtigste Voraussetzung |
|---|---|---|
| Hocheffiziente Elektromotoren | Modul 1 | Einhaltung der technischen Effizienz- und Austauschvorgaben |
| Energieeffiziente Industriepumpen | Modul 1 | Förderfähiger Austausch bestehender Anlagen und geeignete technische Eigenschaften |
| Frequenzumrichter und effiziente Ventilatoren | Modul 1 | Erfüllung der entsprechenden technischen Anforderungen |
| Wärmetauscher zur Abwärmenutzung | Modul 1 oder geeignetes Vorhaben der Premiumförderung von Modul 4 | Richtige Einstufung und förderfähige Nutzung der zurückgewonnenen Wärme |
| Neue industrielle Waschmaschinen | Möglicherweise Premiumförderung von Modul 4 | Nachweis geeigneter Prozessverbesserungen und Emissionsminderungen |
| Kontinuierlich arbeitende Waschstraßen | Möglicherweise Premiumförderung von Modul 4 | Gemeinsame Bewertung der Energie- und Ressourceneinsparungen |
| Industrielle Trommeltrockner | Möglicherweise Premiumförderung von Modul 4 | Technische Leistungsfähigkeit, geeigneter Austausch und Emissionsminderung |
| Wärmepumpen für Prozesswarmwasser | Modul 2 oder Premiumförderung von Modul 4 | Wärmequelle, Verwendung im Produktionsprozess und technische Einstufung |
| Solarthermische Kollektoren | Modul 2 | Erneuerbare Wärme für geeignete industrielle Prozesse |
| Erweiterte Energiemanagementtechnik | Modul 3 | Einhaltung der funktionalen Anforderungen an das Energiemanagement |
| Elektrifizierung fossil betriebener Anlagen | Modul 6 für kleine Unternehmen oder Premiumförderung von Modul 4 | Tatsächliche förderfähige Umstellung des Produktionsprozesses |
| Anlagen zur Abwasserrückgewinnung und Wasserwiederverwendung | Möglicherweise Premiumförderung von Modul 4 | Nachweis von Ressourcen- und Emissionseinsparungen sowie technischer Förderfähigkeit |
| Vollständige Modernisierung von Produktionsverfahren | Premiumförderung von Modul 4 oder EEW-Förderwettbewerb | Umfassende Emissionsminderung und Einhaltung wirtschaftlicher Voraussetzungen |
| Bürorenovierung und gewöhnliche Schönheitsreparaturen | Grundsätzlich nicht über EEW förderfähig | Keine geeignete Verbesserung der Energie- oder Ressourceneffizienz des Produktionsprozesses |
Industrielle Waschmaschinen und kontinuierliche Waschverfahren
Moderne industrielle Waschsysteme können den Wasserverbrauch, den Wärmebedarf und den Einsatz von Waschchemikalien verringern.
Kontinuierlich arbeitende Waschstraßen ermöglichen außerdem eine verbesserte Wärmeführung, eine umfassendere Wasserwiederverwendung und effizientere Produktionsabläufe.
Ein Unternehmen, das ältere Waschmaschinen austauscht, muss jedoch die tatsächliche Umweltverbesserung nachweisen.
Bei der Berechnung sollten die Menge und die Art der verarbeiteten Textilien, der Wasserverbrauch, die Waschtemperatur, die Betriebszyklen und der erwartete Energiebedarf berücksichtigt werden.
Wenn die Produktionskapazität erhöht wird, müssen die Vergleichsberechnungen besonders sorgfältig durchgeführt werden.
Eine neue Maschine, die wesentlich größere Wäschemengen verarbeitet, kann insgesamt mehr Energie verbrauchen und gleichzeitig weniger Energie je Kilogramm benötigen.
Diese Verbesserung des spezifischen Energieverbrauchs belegt nicht automatisch die Treibhausgasminderung, die für die Premiumförderung von Modul 4 erforderlich ist.
Der Antragsteller muss die richtige Vorhabengrenze und die vorgeschriebene Berechnungsmethode anwenden.
Industrietrockner und Wärmerückgewinnung
Die Trocknung kann zu den energieintensivsten Verarbeitungsschritten in einer Wäscherei gehören.
Herkömmliche gasbetriebene Trockner geben mit der Abluft häufig erhebliche Wärmemengen ab, insbesondere wenn die Wärmerückgewinnung unzureichend ist.
Moderne Anlagen können eine verbesserte Luftführung, Temperaturregelung, Feuchtigkeitsmessung und Wärmerückgewinnung enthalten.
Einige Trocknungssysteme lassen sich außerdem mit Anlagen verbinden, die die Zuluft vorwärmen oder mithilfe von Wärmepumpen den Bedarf an fossiler Wärme verringern.
Allerdings führt nicht jede Effizienzsteigerung zum gleichen Umweltergebnis.
Ein Trockner, der je Kilogramm Wäsche weniger Energie benötigt, muss die jährlichen Emissionen nicht zwangsläufig senken, wenn das Unternehmen gleichzeitig seine Produktionsmenge erheblich steigert.
Im Förderantrag muss deshalb zwischen einer Verbesserung der spezifischen Produktionseffizienz und einer förderfähigen absoluten oder relativen Emissionsminderung unterschieden werden.
Wärmerückgewinnung aus Abwasser
Das Abwasser gewerblicher Wäschereien kann große Mengen nutzbarer Wärmeenergie enthalten.
Abhängig von der Anlage kann diese Energie über Wärmetauscher zurückgewonnen oder als Wärmequelle für eine Wärmepumpe verwendet werden.
Eine einfache Anlage kann die Wärme des abfließenden Abwassers auf das einströmende Frischwasser übertragen.
Fortschrittlichere Systeme können Abwasseraufbereitung, Wärmerückgewinnung und Wasserwiederverwendung miteinander verbinden.
Der wirtschaftliche Nutzen hängt von der Abwassertemperatur, der anfallenden Wassermenge, dem vorhandenen Wärmebedarf und dem zusätzlichen Stromverbrauch der Rückgewinnungsanlage ab.
Für einen Förderantrag müssen die erwarteten Energieeinsparungen durch geeignete technische Berechnungen nachgewiesen werden.
Dampfanlagen und Wärmeverteilung
Ältere industrielle Wäschereien betreiben häufig zentrale Dampfsysteme, bei denen vermeidbare Verteilungsverluste entstehen.
Mögliche Verbesserungen umfassen eine effizientere Dampferzeugung, eine bessere Wärmedämmung, die Rückführung von Kondensat und eine optimierte Prozessregelung.
In bestimmten Betrieben können dezentrale Wärmeerzeugung oder elektrisch betriebene Prozesswärmesysteme eine wirtschaftlich attraktive Alternative darstellen.
Das passende EEW-Modul hängt von den jeweiligen Anlagen und ihrem vorgesehenen Verwendungszweck ab.
Das Unternehmen muss außerdem zwischen industrieller Prozesswärme und gewöhnlicher Gebäudeheizung unterscheiden.
EEW ist kein allgemeines Gebäudesanierungsprogramm. Verbesserungen an Verwaltungsbüros oder Maßnahmen zur Gebäudedämmung dürfen deshalb nicht automatisch in den förderfähigen Investitionsplan aufgenommen werden.
Modul 6: Elektrifizierungsmöglichkeiten für kleine Wäschereien
Kleine Unternehmen, die Anlagen mit fossilen Brennstoffen betreiben, können auch Modul 6 des EEW-Programms prüfen.
Dieses Modul unterstützt geeignete Elektrifizierungsmaßnahmen, darunter den Ersatz bestehender Anlagen durch neue elektrisch betriebene Einrichtungen oder die Umrüstung vorhandener Anlagen auf Strom.
Der maximale Fördersatz beträgt 33 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Höchstförderung liegt bei 200.000 Euro je Vorhaben.
Für eine kleine gewerbliche Wäscherei könnte beispielsweise der Ersatz einer bestehenden gasbetriebenen Prozessanlage durch eine geeignete elektrische Anlage infrage kommen.
Modul 6 ist jedoch keine allgemeine Förderung für die Anschaffung beliebiger elektrischer Industrietrockner.
Das Unternehmen muss nachweisen, dass tatsächlich eine förderfähige Elektrifizierung einer bestehenden Anlage erfolgt und sämtliche besonderen Modulvoraussetzungen erfüllt werden.
Auch die Einstufung des Unternehmens muss korrekt sein, da sich Modul 6 ausdrücklich an kleine Unternehmen richtet.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der künftige Strombedarf.
Durch Elektrifizierung kann der unmittelbare Verbrauch fossiler Brennstoffe sinken. Gleichzeitig steigt häufig der Strombedarf, und gegebenenfalls sind zusätzliche Investitionen in den elektrischen Netzanschluss erforderlich.
Vor der Auswahl der Anlagen sollte das Unternehmen deshalb die Netzanschlussleistung, die Lastspitzen, den Wirkungsgrad der Geräte und die späteren Betriebskosten untersuchen.
Der EEW-Förderwettbewerb: Bis zu 60 Prozent für besonders wirksame Vorhaben
Deutschland bietet im Rahmen von EEW außerdem einen gesonderten wettbewerblichen Förderweg an, den Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz.
Dieses Verfahren ist insbesondere für größere oder anspruchsvollere Investitionen geeignet, bei denen ein erhebliches Investitionsvolumen mit einer deutlichen Verringerung der Treibhausgasemissionen verbunden ist.
Im Unterschied zur gewöhnlichen Zuschuss- oder KfW-Darlehensförderung werden die geeigneten Anträge im Förderwettbewerb anhand ihrer erwarteten Umweltwirkung im Verhältnis zur beantragten öffentlichen Unterstützung miteinander verglichen.
Die maximale Förderquote beträgt 60 Prozent der förderfähigen Projektkosten. Je Vorhaben können bis zu 20 Millionen Euro gewährt werden.
Für die fünfte Wettbewerbsrunde des Jahres 2026 wurde ein Budget von 60 Millionen Euro veröffentlicht. Als Zeitraum waren der 1. September bis zum 31. Oktober vorgesehen.
Diese Termine beziehen sich ausschließlich auf die betreffende Wettbewerbsrunde. Unternehmen, die spätere Investitionen planen, müssen die jeweils folgenden Antragszeiträume und verfügbaren Fördermittel gesondert prüfen.
Das Antragsverfahren umfasst mehrere Schritte.
Zunächst reicht der Antragsteller eine Projektskizze zur fachlichen Vorprüfung ein. Nach einer positiven vorläufigen Bewertung kann das Unternehmen den vollständigen Förderantrag für eine geeignete Wettbewerbsrunde vorbereiten und einreichen.
Für den vollständigen Antrag ist ein ausgearbeitetes Einsparkonzept erforderlich.
Im Wettbewerb wird besonders das Verhältnis zwischen dem beantragten Förderbetrag und der voraussichtlichen jährlichen Treibhausgasminderung berücksichtigt.
Eine Wäscherei mit einem technisch überzeugenden Vorhaben kann deshalb ihre Wettbewerbsposition verbessern, indem sie einen geringeren Zuschuss als den maximal zulässigen Fördersatz beantragt.
Für entsprechende Investitionen verlangt das Programm grundsätzlich außerdem eine Amortisationsdauer von mehr als vier Jahren ohne Förderung, wobei die maßgeblichen Energie- und Ressourcenkosteneinsparungen berücksichtigt werden.
Die hohe maximale Förderquote bedeutet daher keineswegs, dass eine Bewilligung garantiert ist.
Der Förderwettbewerb eignet sich vor allem für Unternehmen, die überzeugende technische Einsparungen, ein ausreichend großes Investitionsvorhaben und einen glaubwürdigen Umsetzungsplan nachweisen können.
Gewöhnliche Modul-4-Förderung oder Förderwettbewerb?
Für eine kleine Wäscherei, die nur eine einzelne Anlagenkomponente ersetzt, kann der Verwaltungsaufwand eines umfassenden Wettbewerbsantrags im Verhältnis zu den möglichen Vorteilen zu hoch sein.
Für einen größeren Textildienstleister, der in abgestimmte Waschsysteme, Wärmerückgewinnung, Prozesselektrifizierung und Abwasserwiederverwendung investiert, kann dieser Förderweg dagegen eine eingehende Prüfung wert sein.
Die Entscheidung sollte das Investitionsvolumen, die vorhandenen technischen Unterlagen, die erwartete Emissionsminderung, die Amortisationsdauer und den Finanzierungsbedarf berücksichtigen.
Unternehmen dürfen nicht davon ausgehen, dass sich die maximalen Fördersätze verschiedener EEW-Instrumente für dieselben Ausgaben miteinander kombinieren lassen.
Jeder Förderweg unterliegt eigenen Voraussetzungen für Förderfähigkeit, Bewilligung und staatliche Beihilfen.
Reale Wäschereiprojekte in Deutschland: Erkenntnisse aus gemessenen Ergebnissen
Eine der besten Möglichkeiten zur Einschätzung des Modernisierungspotenzials besteht darin, tatsächliche Betriebe zu betrachten, in denen Verbesserungen der Energie- und Ressourceneffizienz bereits umgesetzt wurden.
Deutsche Forschungseinrichtungen und Umweltförderprogramme haben mehrere entsprechende Projekte dokumentiert.
Allerdings dürfen die folgenden Beispiele nicht mit nachgewiesenen Empfängern der EEW-Premiumförderung von Modul 4 verwechselt werden.
Sie zeigen technische Ergebnisse und wirtschaftliche Erkenntnisse, begründen jedoch keinen automatischen Förderanspruch nach den gegenwärtigen EEW-Regeln.
CHMS GmbH & Co. KG: Hohe Wassereinsparungen, aber steigende Emissionen
Die gewerbliche Wäscherei CHMS GmbH & Co. KG in Rödental, Bayern, liefert ein besonders aufschlussreiches Beispiel.
Das Unternehmen ist auf die Reinigung und Aufbereitung von Schmutzfangmatten, Stoffhandtuchrollen und Wischmoppbezügen spezialisiert.
Es setzte ein umfangreiches Modernisierungsvorhaben um, das durch das deutsche Umweltinnovationsprogramm und nicht durch EEW unterstützt wurde.
Das Vorhaben verband automatisierte Produktionsabläufe, technische Verbesserungen, Wasserwiederverwendung, Wärmerückgewinnung aus Abwasser und einen neu entwickelten Kaskadentrockner.
Nach der offiziellen Projektbewertung erzielte das Unternehmen jährliche Trinkwassereinsparungen von ungefähr 3.979 Kubikmetern.
Der spezifische Trinkwasserverbrauch je Einheit aufbereiteter Textilien sank um etwa 26 Prozent.
Für den in Zusammenarbeit mit dem Maschinenhersteller Lavatec entwickelten Kaskadentrockner wurde im maßgeblichen Vergleich ein um bis zu 50 Prozent geringerer Energieverbrauch gegenüber einem herkömmlichen Einzeltrockner angegeben.
Die gesamten Umweltauswirkungen waren allerdings komplexer.
Durch die Einführung eines erdgasbetriebenen Blockheizkraftwerks stieg der Erdgasverbrauch um 14,6 Prozent. Gleichzeitig erhöhten sich die Kohlendioxidemissionen um 4,7 Prozent.
Dies entsprach einer zusätzlichen Emissionsmenge von ungefähr 44 Tonnen CO₂ jährlich.
Damit erreichte das Vorhaben seine erwartete gesamte Umweltwirkung nicht vollständig.
Dieses Beispiel liefert eine wichtige Erkenntnis für Unternehmen, die EEW-Anträge vorbereiten.
Eine erhebliche Einsparung von Wasser führt nicht zwangsläufig zu einer Verringerung der gesamten Treibhausgasemissionen.
Ebenso garantiert der Einbau eines besonders effizienten Trockners nicht, dass der gesamte Wäschereibetrieb die Emissionsminderungsanforderungen der Premiumförderung von Modul 4 erfüllt.
Unternehmen sollten daher die vollständige Energiebilanz untersuchen, statt nur Verbesserungen bei einzelnen Ressourcen hervorzuheben.
DBU-Forschung: Mehr als 75 Prozent weniger Dampfbedarf bei einem Waschverfahren
Ein weiteres bedeutsames Beispiel stammt aus einem Forschungsvorhaben, das von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) unterstützt wurde.
Das vom Deutschen Textilreinigungs-Verband koordinierte Projekt untersuchte eine gewerbliche Wäscherei, die Handtuchrollen, Schmutzfangmatten und Wischmoppbezüge bearbeitete.
Die Forscher analysierten die Zusammenhänge zwischen Waschtechnik, Trocknung, Wasseraufbereitung, Dampferzeugung und Materialströmen.
Ziel war es, Verbesserungen im gesamten Produktionssystem zu erkennen, statt einzelne Maschinen unabhängig voneinander zu optimieren.
Die Ergebnisse waren erheblich.
Der Dampfbedarf für die Erwärmung einer Handtuchwaschstraße konnte um mehr als 75 Prozent gesenkt werden.
Der Frischwasserbedarf verringerte sich innerhalb der untersuchten Verfahrenskonfiguration um ungefähr 80 Prozent.
Der Gasverbrauch des Trockners für Schmutzfangmatten sank um rund 33 Prozent.
Durch eine Kombination aus Wärmetauschern und Prozessverbesserungen verringerte sich die erforderliche Dampferzeugungsleistung von ungefähr 1.462 kW auf 942 kW.
Die DBU stellte für das Forschungsprojekt 124.991 Euro zur Verfügung.
Diese Förderung war kein gewöhnlicher EEW-Investitionszuschuss für die Anschaffung von Wäschereimaschinen. Sie unterstützte Forschungs- und Erprobungsarbeiten im Rahmen eines anderen Förderprogramms.
Die Ergebnisse verdeutlichen dennoch ein wesentliches Prinzip der Energieeffizienz industrieller Wäschereien.
Werden Waschverfahren, Trocknung und Wärmeversorgung aufeinander abgestimmt, können deutlich größere Verbesserungen erzielt werden als durch den bloßen Austausch einer einzelnen Maschine.
Die Forscher wiesen außerdem darauf hin, dass sich die Ergebnisse auf die untersuchten Textilkategorien und die konkrete Produktionskonfiguration bezogen.
Eine Wäscherei, die Hotelbettwäsche oder Krankenhauswäsche bearbeitet, darf deshalb nicht ohne Weiteres dieselben Einsparungen erwarten.
Fraunhofer ReWaMem: Wiederverwendung von Abwasser aus industriellen Wäschereien
Ein neueres Forschungsgebiet betrifft die Aufbereitung und Wiederverwendung von Abwasser.
Das Fraunhofer IKTS untersuchte im Rahmen des Projekts ReWaMem keramische Membransysteme zur Wiederaufbereitung von Abwasser industrieller Wäschereien.
Die Arbeiten umfassen ein Verfahren der keramischen Nanofiltration, mit dem Verunreinigungen entfernt und geeignete Abwasserströme wiederverwendet werden können.
In der Versuchsanlage konnte unter den untersuchten Betriebsbedingungen mit einer bestimmten Aufbereitungskonfiguration ungefähr 80 Prozent des ursprünglichen Wasservolumens zurückgewonnen werden.
Das System erreichte in dieser Versuchsanordnung eine Verringerung des gemessenen chemischen Sauerstoffbedarfs um ungefähr 68 Prozent.
Das aufbereitete Abwasser aus der Handtuchwäsche konnte zur Vorwäsche von Schmutzfangmatten eingesetzt werden.
Fraunhofer berichtete von Einsparungen in Höhe von 1,52 Euro je Kubikmeter für eine bestimmte Behandlung von Mattenwaschabwasser beziehungsweise 3,23 Euro je Kubikmeter bei der entsprechenden Aufbereitung und Wiederverwendung von Abwasser aus der Handtuchwäsche.
Das Institut wies zugleich darauf hin, dass die vollständige Wirtschaftlichkeitsbewertung noch nicht abgeschlossen war.
Es handelt sich damit um Forschungs- und Versuchsergebnisse, nicht um garantierte finanzielle Einsparungen für sämtliche gewerblichen Wäschereien.
Außerdem wurde das Vorhaben über einen gesonderten Forschungsförderrahmen unterstützt und nicht automatisch über EEW.
Für künftige EEW-Anträge können solche Technologien interessant sein, wenn die Ressourceneffizienzmaßnahmen zu geeigneten Emissionsminderungen führen und die Anforderungen des gewählten Fördermoduls erfüllen.
Entscheidend bleibt die Unterscheidung zwischen technischer Machbarkeit und tatsächlicher Förderfähigkeit.
Die wirtschaftliche Bedeutung der EEW-Förderung in Deutschland
EEW hat sich zu einem wichtigen Instrument für die Energiewende in deutschen Unternehmen entwickelt.
Eine offizielle bundesweite Auswertung für den Zeitraum 2019 bis 2023 erfasste mehr als 55.000 geförderte Vorhaben.
Demnach wurden ungefähr 2,9 Milliarden Euro an Bundesförderung bereitgestellt und Investitionen in Höhe von rund 9,7 Milliarden Euro im Zusammenhang mit den geförderten Vorhaben angestoßen.
Außerdem wurden jährliche Treibhausgaseinsparungen von ungefähr sieben Millionen Tonnen CO₂-Äquivalent geschätzt.
Diese Ergebnisse beziehen sich auf Unternehmen aus zahlreichen Branchen und nicht ausschließlich auf gewerbliche Wäschereien.
Die Auswertung zeigt die gesamtwirtschaftliche Bedeutung des Programms. Historische Förderzahlen dürfen jedoch nicht mit dem aktuell noch verfügbaren Budget für neue Antragsteller verwechselt werden.
Für Wäschereibetreiber ist vor allem relevant, dass EEW ein etabliertes bundesweites Investitionsförderprogramm mit mehreren Finanzierungsmöglichkeiten ist und kein kleines, auf eine einzelne Branche beschränktes Versuchsvorhaben.
Die tatsächliche Verfügbarkeit hängt dennoch von den aktuellen Fördermitteln, dem gewählten Modul und der Fähigkeit des Unternehmens ab, die verlangten technischen Verbesserungen nachzuweisen.
So bereiten Wäschereien einen EEW-Förderantrag vor
Eine überzeugende Antragstellung beginnt mit der Ermittlung des technischen und wirtschaftlichen Ausgangszustands.
Das Unternehmen sollte feststellen, welche Mengen und Arten von Textilien verarbeitet werden und wie viel Energie und Wasser die entsprechenden Produktionsanlagen verbrauchen.
Soweit möglich, sollten die Ausgangsdaten zwischen Waschen, Trocknen, Dampferzeugung, Nachbehandlung und weiteren Produktionsschritten unterscheiden.
Dadurch lässt sich ermitteln, welche Anlagen die größten Verbesserungsmöglichkeiten bieten.
Eine Wäscherei für Hotelwäsche kann beispielsweise feststellen, dass die wichtigste Einsparmöglichkeit in einer Verringerung des Gasverbrauchs ihrer Industrietrockner liegt.
Ein anderes Unternehmen, das hauptsächlich Schmutzfangmatten bearbeitet, könnte dagegen erkennen, dass Abwasserwärmerückgewinnung und Wasserwiederverwendung den größten Nutzen versprechen.
Anschließend muss der Antragsteller die geplante Investition genau festlegen und das geeignete EEW-Modul bestimmen.
Tabelle 4. Praktischer Ablauf der EEW-Antragstellung für gewerbliche Wäschereien in Deutschland
| Antragsschritt | Erforderliche Vorbereitung | Wesentliches Risiko |
|---|---|---|
| Energetischen Ausgangszustand bestimmen | Strom-, Gas-, Dampf- und Wasserverbrauch zusammen mit den Produktionsmengen erfassen | Verbrauchswerte verwenden, die nicht zum tatsächlichen Wäschedurchsatz passen |
| Technische Verbesserungen festlegen | Investitionen in Waschen, Trocknen, Heizen, Wärmerückgewinnung und Regelung bestimmen | Gewöhnliche Wartung oder nicht zugehörige Verbesserungen einbeziehen |
| Geeignetes EEW-Modul auswählen | Module 1, 2, 3, 4 und 6 sowie den Förderwettbewerb vergleichen | Ausschließlich nach der höchsten Förderquote entscheiden |
| Unternehmensgröße feststellen | Beschäftigte, Umsatz und verbundene Unternehmen prüfen | Falsche KMU-Einstufung |
| Emissionsminderung berechnen | Berechnungen mit den vorgeschriebenen Emissionsfaktoren erstellen | Einsparungen überschätzen oder mehrfach anrechnen |
| Investitionshaushalt erstellen | Förderfähige Kosten von nicht zugehörigen Ausgaben trennen | Die vollständige Anlagenrechnung ohne Begründung als förderfähig ansetzen |
| Einsparkonzept erarbeiten, soweit erforderlich | Mit einem entsprechend qualifizierten Energieeffizienz-Experten zusammenarbeiten | Unvollständige oder widersprüchliche Berechnungen |
| Finanzierung sicherstellen | BAFA-Zuschüsse, KfW-Darlehen und Eigenmittel vergleichen | Davon ausgehen, dass der Zuschuss sämtliche sofortigen Ausgaben deckt |
| Antrag einreichen | Vorgeschriebenes Antragsverfahren und Regeln zum Vorhabenbeginn beachten | Verbindliche Verträge abschließen oder Arbeiten zu früh beginnen |
| Vorhaben umsetzen und dokumentieren | Rechnungen, technische Unterlagen und Nachweise zum Abschluss aufbewahren | Vom genehmigten Umfang abweichen, ohne die Förderfolgen zu klären |
Hinweis: Die genauen Unterlagen und Genehmigungsvoraussetzungen hängen vom gewählten Modul, dem Finanzierungsinstrument und der einschlägigen beihilferechtlichen Grundlage ab.
Ein Einsparkonzept vorbereiten
Für die Premiumförderung von Modul 4 ist das Einsparkonzept ein zentraler Bestandteil des Antrags.
Es muss die relevanten bestehenden Anlagen beschreiben und einen geeigneten Ausgangszustand festlegen, mit dem die künftigen Ergebnisse verglichen werden können.
Der Energieeffizienz-Experte muss den erwarteten Verbrauch nach der Umsetzung untersuchen, die Treibhausgasminderung berechnen und sämtliche verwendeten Annahmen dokumentieren.
Wenn das Vorhaben mehrere Maßnahmen verbindet, müssen ihre Wechselwirkungen berücksichtigt werden.
Beispielsweise kann der Austausch eines Trockners durch eine effizientere Anlage dazu führen, dass anschließend weniger Abwärme zur Verfügung steht.
Ebenso kann die Wärmerückgewinnung aus Abwasser den verbleibenden Prozesswärmebedarf verringern und dadurch die Auslegung sowie den Betrieb einer geplanten Wärmepumpe beeinflussen.
Wer diese Einsparungen unabhängig voneinander berechnet und ihre Wechselwirkungen vernachlässigt, kann zu unrealistischen Ergebnissen gelangen.
Der Antrag muss außerdem die Kostenberechnung erläutern und nachweisen, dass das Vorhaben die maßgebliche Amortisationsanforderung erfüllt.
Soweit vorgeschrieben, müssen die Unterlagen den Zustand und die technischen Eigenschaften der bestehenden Anlagen belegen.
Bei entsprechenden Ersatzinvestitionen im Rahmen der Premiumförderung muss die vorhandene Vergleichsanlage zum Zeitpunkt der Antragstellung noch vollständig funktionsfähig sein. Auch ihre spätere Entsorgung oder Weitergabe kann besonderen Bedingungen unterliegen.
Eine bereits demontierte oder außer Betrieb gesetzte Maschine darf deshalb nicht automatisch als Ausgangsanlage für eine Förderung herangezogen werden.
Antragsportal und Finanzierungspartner
Direkte BAFA-Zuschüsse werden im aktuellen elektronischen Antragsverfahren über die Förderzentrale Deutschland verwaltet.
Dort können Anträge elektronisch bearbeitet, Unterlagen übermittelt und Mitteilungen im Verlauf des Förderverfahrens ausgetauscht werden.
Beim KfW-Programm 295 erfolgt die Antragstellung dagegen über einen zugelassenen Finanzierungspartner.
Ein Unternehmen, das diesen Weg nutzen möchte, sollte deshalb frühzeitig mit seiner Bank sprechen, bevor es verbindliche Investitionsverpflichtungen eingeht.
Die Bank bewertet neben der technischen Förderfähigkeit auch die wirtschaftliche Situation des Unternehmens und die vorgesehenen Kreditbedingungen.
Für den EEW-Förderwettbewerb gilt ein gesondertes Verfahren mit einer vorläufigen Projektbewertung und der anschließenden Antragstellung über das dafür vorgesehene elektronische System.
Unternehmen sollten deshalb nicht davon ausgehen, dass für alle EEW-Förderwege dasselbe Antragsverfahren verwendet wird.
Wann darf eine Wäscherei mit der Investition beginnen?
Die Vorschriften zum Vorhabenbeginn gehören zu den wichtigsten Bedingungen der deutschen Investitionsförderung.
Ein Unternehmen darf nicht einfach annehmen, dass es unmittelbar nach Einreichung des Antrags Geräte bestellen, Anlagen errichten oder Montagearbeiten beginnen darf.
Im KfW-Programm 295 muss der Finanzierungsantrag nach dem gewöhnlichen Verfahren vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Die Umsetzung erfolgt grundsätzlich nach Erteilung der entsprechenden Förderzusage.
Für bestimmte geeignete Fälle sieht die KfW außerdem ein Verfahren zur Genehmigung eines vorzeitigen Vorhabenbeginns vor.
Eine solche Genehmigung muss jedoch nach dem vorgeschriebenen Verfahren eingeholt werden und darf nicht als selbstverständlich vorausgesetzt werden.
Bei BAFA-Zuschüssen gelten eigene Vorschriften zur Förderentscheidung, zu Verträgen und zur Umsetzung.
Bestimmte vertragliche Vereinbarungen können unter genau festgelegten Bedingungen zulässig sein. Daraus ergibt sich aber kein allgemeines Recht, bereits vor der Bewilligung mit den eigentlichen Arbeiten zu beginnen.
Für eine Wäscherei ist die Unterscheidung zwischen Vorbereitung und Durchführung besonders wichtig.
Energiemessungen, Lieferantenangebote und geeignete vorbereitende technische Untersuchungen sind nicht zwangsläufig mit der verbindlichen Bestellung neuer Anlagen oder dem Beginn von Demontage- und Montagearbeiten gleichzusetzen.
Ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag, ein Montageauftrag oder eine Bauverpflichtung kann die Förderfähigkeit beeinflussen.
Bevor ein Unternehmen einen Vertrag über eine Waschschleudermaschine, einen Industrietrockner, eine Wärmepumpe oder eine Dampfanlage unterzeichnet, sollte es deshalb genau klären, welche Vorschriften zum Vorhabenbeginn für den gewählten Förderweg gelten.
Dies ist besonders wichtig, wenn ein technischer Defekt den sofortigen Austausch einer Anlage erforderlich macht.
Ein Unternehmen kann sich aus nachvollziehbaren Gründen dafür entscheiden, die Betriebskontinuität höher zu gewichten als eine noch unsichere Förderung. Die finanziellen Folgen sollten jedoch vorab bekannt sein.
Finanzierung, Mehrwertsteuer und beihilferechtliche Beschränkungen
Die Finanzierung eines EEW-Vorhabens muss gemeinsam mit seinen technischen Voraussetzungen betrachtet werden.
Ein direkter Investitionszuschuss kann die endgültigen Investitionskosten senken. Das Unternehmen benötigt dennoch ausreichende Mittel, um das Vorhaben tatsächlich umzusetzen.
Der KfW-Förderkredit kann das notwendige Investitionskapital bereitstellen. Ob das Darlehen gewährt wird, hängt allerdings von der Entscheidung des beteiligten Kreditinstituts ab.
Der Tilgungszuschuss verringert den noch zurückzuzahlenden Darlehensbetrag ausschließlich nach den Bedingungen des Programms.
Er ist nicht mit einem Zuschuss gleichzusetzen, der die vollständigen Investitionskosten übernimmt.
Abziehbare Vorsteuer gehört für Unternehmen mit entsprechendem Vorsteuerabzugsrecht grundsätzlich nicht zu den förderfähigen Investitionsausgaben.
Kann der Antragsteller die Mehrwertsteuer nicht zurückerhalten, muss ihre Behandlung anhand der jeweiligen Fördervorschriften geprüft werden.
EEW unterliegt außerdem den europäischen Vorschriften über staatliche Beihilfen, insbesondere der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung und gegebenenfalls den De-minimis-Regeln.
Die allgemeine De-minimis-Grenze von 300.000 Euro innerhalb eines rollierenden Dreijahreszeitraums darf nicht als einheitliche Obergrenze sämtlicher EEW-Vorhaben dargestellt werden.
Unterschiedliche Förderkategorien können auf verschiedenen rechtlichen Grundlagen beruhen und deutlich höhere individuelle Fördergrenzen vorsehen.
Unternehmen müssen außerdem vermeiden, dass dieselben Ausgaben durch miteinander unvereinbare öffentliche Fördermittel mehrfach finanziert werden.
Ein öffentlich gefördertes Darlehen, eine Bürgschaft oder ein gesondertes regionales Förderprogramm kann ein beihilferechtlich relevantes Unterstützungselement enthalten, das berücksichtigt werden muss.
Antragsteller sollten deshalb die gesamte Finanzierungsstruktur prüfen, statt davon auszugehen, dass sich mehrere maximale Förderquoten einfach addieren lassen.
Praxisbeispiel: Modernisierung einer gewerblichen Wäscherei in Deutschland
Betrachten wir eine fiktive selbstständige Wäscherei in Deutschland, die Hotelbettwäsche, Handtücher und Arbeitskleidung bearbeitet.
Der Betrieb nutzt herkömmliche gasbeheizte Trockner, ältere Umwälzpumpen und ein zentrales Warmwassersystem.
Bei den Waschverfahren entsteht warmes Abwasser. Der größte Teil dieser Wärmeenergie wird jedoch ohne weitere Nutzung abgeleitet.
Die Geschäftsleitung plant, die Anlagen zu modernisieren, um die Energiekosten zu senken und die Umweltbilanz zu verbessern.
Eine sinnvolle Investitionsstrategie würde mit einer Untersuchung der Wasser-, Strom- und Gasströme beginnen.
Die erste mögliche Investition könnte der Austausch ineffizienter Pumpen und Motoren sein. Abhängig von den technischen Eigenschaften könnten diese Anlagen über Modul 1 gefördert werden.
Eine zweite Investition könnte die Installation eines Wärmetauschers zur Rückgewinnung von Abwasserwärme umfassen.
Eine dritte Möglichkeit wäre eine Wärmepumpe zur Erzeugung geeigneten Prozesswarmwassers.
Zusätzlich könnte die Wäscherei ihre bisherigen Trockner durch energieeffizientere Geräte ersetzen.
Handelt es sich um ein kleines Unternehmen und umfasst das Vorhaben eine geeignete Umstellung von fossil betriebenen Anlagen auf elektrische Technik, sollte Modul 6 geprüft werden.
Wenn die Modernisierung die Produktionsverfahren wesentlich verändert und ausreichend hohe Treibhausgaseinsparungen erzielt, könnte die Premiumförderung von Modul 4 eine umfassendere Fördermöglichkeit bieten.
Ein abgestimmtes Investitionskonzept entwickeln
Das Unternehmen sollte die Einsparprognosen verschiedener Lieferanten für einzelne Komponenten nicht einfach zusammenzählen.
So reduziert die Wärmerückgewinnung aus Abwasser die Energie, die zur Erwärmung des Frischwassers benötigt wird.
Eine danach installierte Wärmepumpe kann deshalb einen anderen Wärmebedarf vorfinden, als ursprünglich bei ihrer Auslegung angenommen wurde.
Ebenso kann der Austausch eines gasbetriebenen Trockners sowohl die Temperatur als auch die Menge der rückgewinnbaren Abwärme verändern.
Eine korrekte Berechnung muss das gesamte technische System berücksichtigen.
Nehmen wir an, die Wäscherei verwendet zunächst Strom und Erdgas zum Waschen, Trocknen und zur Wärmeerzeugung.
Die geplante Investition ersetzt einen Teil der gasbasierten Wärmeerzeugung durch eine Wärmepumpe und verbessert die Regelung der Trockner.
Bei der Emissionsberechnung muss dann der zusätzliche Stromverbrauch berücksichtigt werden, ebenso wie die Verringerung des Erdgasverbrauchs.
Für einen zutreffenden Förderantrag muss das Unternehmen die amtlich vorgeschriebenen Emissionsfaktoren und Berechnungsverfahren verwenden. Es darf nicht einfach davon ausgehen, dass jede Kilowattstunde Strom emissionsfrei ist.
Wenn Vorteile durch die Nutzung erneuerbaren Stroms geltend gemacht werden, müssen auch die entsprechenden besonderen Programmvoraussetzungen erfüllt sein.
Die verschiedenen Förderwege vergleichen
Das gesamte Vorhaben kann aus technisch voneinander abgrenzbaren Einzelmaßnahmen bestehen. Eine künstliche Aufteilung muss jedoch vermieden werden.
Ein Unternehmen darf ein zusammenhängendes Vorhaben nicht allein deshalb aufteilen, um mehrere Zuschüsse zu maximieren oder geltende Fördergrenzen zu umgehen.
Stattdessen muss festgestellt werden, welche Maßnahmen unabhängig voneinander förderfähig sind, welche zu einer gemeinsamen Prozessverbesserung gehören und ob sich ihre Einsparungen getrennt berechnen lassen.
Bei einer vergleichsweise kleinen Investition kann ein gewöhnliches technikbezogenes Fördermodul die praktischste Lösung sein.
Bei einer umfangreicheren Modernisierung mit mehreren aufeinander abgestimmten Technologien können die Premiumförderung von Modul 4 oder der EEW-Förderwettbewerb besser geeignet sein.
Ein erfahrener Energieeffizienz-Experte und ein auf Fördermittel spezialisierter Berater können helfen, die fachlich und rechtlich am besten begründbare Vorgehensweise festzulegen.
Modul 5: Transformationspläne für größere Wäschereiunternehmen
Unternehmen, die eine umfangreiche langfristige Dekarbonisierung planen, können außerdem Modul 5 des EEW-Programms prüfen.
Dieses Modul unterstützt die Erstellung eines Transformationsplans, der den Weg des Unternehmens zur Treibhausgasneutralität systematisch beschreibt.
Ein solcher Plan kann die Untersuchung der bisherigen Emissionen, künftige Minderungsziele und einen ausführlichen Maßnahmenkatalog umfassen.
Gefördert werden die Planung und die damit verbundenen geeigneten fachlichen Dienstleistungen, nicht unmittelbar der Kauf industrieller Waschmaschinen.
Die gewöhnlichen maximalen Förderquoten betragen 60 Prozent für kleine Unternehmen, 50 Prozent für mittlere Unternehmen und 40 Prozent für große Unternehmen.
Der allgemeine maximale Zuschuss beträgt 60.000 Euro je Transformationsplan.
Für Unternehmen, die aktiv an einem geeigneten Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerk teilnehmen, kann sich die Förderquote um zehn Prozentpunkte erhöhen. Der maximale Zuschuss kann dann 90.000 Euro erreichen.
Diese Möglichkeit kann für größere Textildienstleister besonders interessant sein, die mehrere Produktionsstandorte betreiben.
Ein Transformationsplan kann dabei helfen, die Reihenfolge für den Ersatz fossil betriebener Heizsysteme, die Einführung der Wärmerückgewinnung, die Elektrifizierung von Verfahren und die Verbesserung der Ressourceneffizienz festzulegen.
Die Förderung für die Erstellung des Plans darf jedoch nicht mit einem Investitionszuschuss zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen verwechselt werden.
Das Unternehmen muss gesondert prüfen, ob die vorgesehenen Anlageninvestitionen über ein anderes EEW-Modul gefördert werden können.
Weitere Fördermöglichkeiten: Umweltinnovationen und Forschungsförderung
EEW ist das wichtigste bundesweite Förderprogramm, das in diesem Beitrag untersucht wird. Es ist jedoch nicht die einzige mögliche Quelle öffentlicher Unterstützung.
Das deutsche Umweltinnovationsprogramm kann geeignete Demonstrationsvorhaben mit neuartigen Umwelttechnologien unterstützen.
Seine Bedeutung wird am Beispiel der gewerblichen Wäscherei CHMS deutlich, bei der ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Wasser- und Prozessoptimierung umgesetzt wurde.
Allerdings handelt es sich nicht um ein gewöhnliches Förderprogramm für den Austausch beliebiger gewerblicher Waschmaschinen oder Trockner.
Im Mittelpunkt stehen Vorhaben, die besondere Anforderungen an Innovation und Umweltwirkung erfüllen.
Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt ist eine weitere mögliche Förderquelle für geeignete Forschungs-, Innovations- und Umweltschutzprojekte.
Ihre frühere Unterstützung bei der Untersuchung und Verbesserung von Wäschereiprozessen zeigt, dass Technologien der Textilreinigung in ihren Förderbereich fallen können.
Aus einem in der Vergangenheit geförderten Forschungsprojekt ergibt sich jedoch kein automatischer Förderanspruch für eine gewöhnliche Modernisierung von Betriebsanlagen.
Unternehmen, die solche Alternativen prüfen, sollten zwischen Investitionszuschüssen, Forschungsförderung, Darlehen, Bürgschaften und Beratungsförderung unterscheiden.
Die geeignete Förderform hängt vom Innovationsgrad, dem technischen Ziel und der wirtschaftlichen Struktur des geplanten Vorhabens ab.
Häufige Fehler, die Förderanträge von Wäschereien gefährden
Ein verbreiteter Fehler besteht in der Annahme, jede energieeffiziente Waschmaschine oder jeder sparsame Trockner könne automatisch über EEW gefördert werden.
Tatsächlich hängen die Voraussetzungen vom gewählten Modul, der Gerätekategorie und den nachgewiesenen Umweltverbesserungen ab.
Ein weiteres Problem entsteht, wenn ein Unternehmen die Basisförderung von Modul 4 beantragt, obwohl die vorgesehene Anlage nicht zur begrenzten Liste förderfähiger Technologien gehört.
Ein dritter Fehler besteht darin, die für die Premiumförderung vorgeschriebene Mindestminderung der Treibhausgasemissionen nicht zu erreichen.
Eine Investition kann den Wasserverbrauch erheblich verringern und dennoch nicht die erforderliche Emissionsminderung bewirken.
Antragsteller können ihren möglichen Zuschuss außerdem überschätzen, wenn sie den höchsten Fördersatz auf die gesamte Rechnung anwenden, ohne die Berechnungsmethoden für förderfähige Kosten und die emissionsbezogenen Förderobergrenzen zu berücksichtigen.
Unvollständige Ausgangsdaten können das Einsparkonzept schwächen, insbesondere wenn sich die Produktionsmengen oder Textilkategorien verändern.
Ein weiteres Risiko entsteht, wenn Trocknungsverbesserungen, Abwasserwärmerückgewinnung und Wärmepumpen kombiniert werden, ohne ihre Wechselwirkungen sachgerecht zu berücksichtigen.
Schließlich können verbindliche Vertragsabschlüsse oder der Beginn von Bauarbeiten vor dem zulässigen Zeitpunkt die Förderfähigkeit gefährden.
Solche Fehler können hohe Kosten verursachen, insbesondere wenn die Wäscherei bereits erhebliche Mittel für spezialisierte Maschinen gebunden hat.
Wie Förderspezialisten Investitionen gewerblicher Wäschereien unterstützen können
Eine professionelle Vorbereitung des Förderantrags ist besonders wertvoll, wenn das Vorhaben mehrere technische Systeme und verschiedene mögliche Förderwege umfasst.
Ein erfahrener Förderspezialist kann dem Unternehmen helfen, die relevanten EEW-Module zu bestimmen, ihre Anforderungen zu vergleichen und die notwendigen Unterlagen zusammenzustellen.
Komplexe Energieberechnungen und technische Nachweise sollten jedoch gemeinsam mit entsprechend qualifizierten Energieeffizienz-Experten und Ingenieuren erarbeitet werden.
Die Aufgabe des Förderberaters besteht darin, das technische Vorhaben mit den Anforderungen des Förderprogramms in Einklang zu bringen.
Dazu können die Prüfung der Förderfähigkeit des Antragstellers, die Kontrolle des Investitionshaushalts, die Abstimmung der Lieferantenunterlagen, die Vorbereitung finanzieller Erläuterungen sowie die Einhaltung der Fristen und Verfahrensanforderungen gehören.
Bei Vorhaben im Rahmen der Premiumförderung von Modul 4 ist eine enge Zusammenarbeit mit dem Energieeffizienz-Experten, der das Einsparkonzept erstellt, besonders wichtig.
Förderfachleute können außerdem dabei unterstützen, die Eignung eines direkten BAFA-Zuschusses, eines KfW-Darlehens oder einer Teilnahme am Förderwettbewerb zu vergleichen.
Über i-grants.com können Unternehmen mit Fachleuten für die Erstellung von Förderanträgen in Kontakt treten, die sie bei der Vorbereitung ihrer Anträge und der Zusammenstellung der finanziellen und technischen Projektunterlagen unterstützen.
Bei umfangreichen Investitionen gewerblicher Wäschereien kann diese Unterstützung helfen, Verfahrensfehler zu vermeiden und die Nachvollziehbarkeit sowie Glaubwürdigkeit des Förderantrags zu verbessern.
Häufig gestellte Fragen zu Fördermitteln für gewerbliche Wäschereien in Deutschland
Kann eine kleine gewerbliche Wäscherei einen Zuschuss für eine neue Waschmaschine erhalten?
Grundsätzlich ist dies möglich, aber nicht automatisch. Gewöhnliche industrielle Waschmaschinen gehören normalerweise nicht zur begrenzten Liste der förderfähigen Anlagen in der Basisförderung von Modul 4. Eine umfassendere Verbesserung des Produktionsverfahrens kann dagegen für die Premiumförderung infrage kommen, sofern die Anforderungen an Energie-, Ressourcen- und Treibhausgaseinsparungen erfüllt sind.
Kann eine Wäscherei für einen neuen Industrietrockner gefördert werden?
Eine geeignete Modernisierung eines Trockners kann abhängig von den technischen Voraussetzungen über die Premiumförderung von Modul 4 oder einen anderen passenden Förderweg unterstützt werden. Das Unternehmen muss die erforderlichen Verbesserungen nachweisen und die jeweiligen Modulbedingungen erfüllen.
Gibt es in Deutschland Förderungen von bis zu 60 Prozent für Wäschereianlagen?
Bestimmte EEW-Förderkategorien sehen Höchstsätze von 60 Prozent vor. Dazu gehören geeignete Anlagen für erneuerbare Prozesswärme und der EEW-Förderwettbewerb. Daraus folgt jedoch nicht, dass jede Waschmaschine oder jeder Trockner mit diesem Satz gefördert werden kann.
Sind Wärmetauscher über EEW förderfähig?
Geeignete Wärmetauscher zur Nutzung von Abwärme gehören zu den in Modul 1 berücksichtigten Technologien. Sie können außerdem Bestandteil bestimmter Vorhaben der Premiumförderung von Modul 4 sein, sofern die jeweiligen technischen Voraussetzungen und Einstufungsregeln erfüllt sind.
Kann eine Wäscherei einen Zuschuss für eine Wärmepumpe erhalten?
Grundsätzlich ja. Modul 2 unterstützt geeignete Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Prozesswärme, darunter bestimmte Wärmepumpen. Andere technische Ausführungen zur Prozesswärmeversorgung müssen gegebenenfalls im Rahmen der Premiumförderung von Modul 4 geprüft werden.
Worin unterscheiden sich BAFA- und KfW-Finanzierungen?
Das BAFA verwaltet direkte Investitionszuschüsse. Das KfW-Programm 295 stellt dagegen Darlehen über Finanzierungspartner bereit, die unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Tilgungszuschuss verbunden sein können. Dieser reduziert die verbleibende Darlehensschuld, ohne sämtliche Kreditverpflichtungen aufzuheben.
Welche Mindestminderung der Treibhausgasemissionen ist bei der Premiumförderung von Modul 4 erforderlich?
Das Vorhaben muss entweder die einschlägige relative oder die absolute Minderungsanforderung erfüllen. Die veröffentlichten Alternativen umfassen eine Verringerung um mindestens 30 Prozent oder eine absolute jährliche Einsparung von mindestens 100 Tonnen CO₂-Äquivalent für kleine Unternehmen, 300 Tonnen für mittlere Unternehmen beziehungsweise 1.000 Tonnen für große Unternehmen.
Ist die Beteiligung eines Energieberaters vorgeschrieben?
Für Modul 4 ist unter den jeweiligen Bedingungen die Beteiligung eines entsprechend qualifizierten Energieeffizienz-Experten erforderlich. Für die Premiumförderung muss zusätzlich ein Einsparkonzept nach dem vorgeschriebenen Berechnungsverfahren vorliegen.
Darf eine Wäscherei unmittelbar nach Antragstellung neue Anlagen bestellen?
Nicht automatisch. Die Regeln zum Vorhabenbeginn unterscheiden sich je nach Förderweg. Zu früh eingegangene verbindliche Verpflichtungen können den Förderanspruch gefährden. Unternehmen sollten die maßgeblichen Vorschriften deshalb vor Unterzeichnung von Kauf- oder Montageverträgen prüfen.
Können EEW-Mittel mit anderen Förderungen kombiniert werden?
Ob Förderungen kombiniert werden dürfen, hängt von den jeweiligen Programm- und Beihilfevorschriften ab. Dieselben Investitionsausgaben dürfen nicht automatisch durch mehrere miteinander unvereinbare Zuschüsse unterstützt werden. Die gesamte Förderung muss innerhalb der geltenden rechtlichen Grenzen bleiben.
Fazit: Vor der Investition in neue Wäschereitechnik das passende EEW-Modul auswählen
Das deutsche EEW-Programm eröffnet gewerblichen Wäschereien verschiedene Möglichkeiten, Verbesserungen der Energie- und Ressourceneffizienz zu finanzieren.
Kleinere Investitionen in geeignete Motoren, Pumpen, Ventilatoren und Wärmetauscher können zu Modul 1 passen. Technologien zur Erzeugung erneuerbarer Prozesswärme können über Modul 2 unterstützt werden.
Energiemanagementtechnik kann unter Modul 3 fallen. Kleine Unternehmen, die fossil betriebene Anlagen durch geeignete elektrische Systeme ersetzen, können Modul 6 prüfen.
Für umfangreichere und stärker miteinander verbundene Investitionen ist die Premiumförderung von Modul 4 besonders interessant.
Ihr technologieoffener Ansatz kann umfassende Verbesserungen beim Waschen, Trocknen, bei der Prozesswärmeversorgung und beim Ressourceneinsatz ermöglichen. Allerdings müssen Antragsteller anspruchsvolle Voraussetzungen hinsichtlich der Treibhausgasminderung, der Amortisationsdauer, der förderfähigen Kosten und der technischen Dokumentation erfüllen.
Der gesonderte EEW-Förderwettbewerb kann weitere Möglichkeiten für besonders wirksame Vorhaben eröffnen. Die Unterstützung kann dort bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten erreichen. Die Anträge werden jedoch nach Wettbewerbsmaßstäben bewertet, sodass eine Förderung nicht garantiert ist.
Reale deutsche Wäschereiprojekte zeigen sowohl die Möglichkeiten als auch die Schwierigkeiten der energetischen Modernisierung.
Das CHMS-Vorhaben erzielte erhebliche Wassereinsparungen. Gleichzeitig zeigte sich, dass Verbesserungen bei einer einzelnen Ressource nicht zwangsläufig zu einer Verringerung der gesamten Treibhausgasemissionen führen.
Die von der DBU unterstützte Forschung verdeutlichte, wie abgestimmte Veränderungen bei Waschverfahren, Trocknung und Dampfanlagen beträchtliche Effizienzsteigerungen bewirken können.
Die Fraunhofer-Forschung zur Wiederverwendung von Abwasser zeigt weitere Möglichkeiten auf, den Wasserverbrauch zu senken und wertvolle Ressourcen zurückzugewinnen.
Diese Beispiele bestätigen einen grundlegenden Zusammenhang: Eine erfolgreiche Modernisierung einer Wäscherei erfordert die Bewertung des gesamten Produktionssystems und nicht nur der Effizienz einzelner Maschinen.
Unternehmen, die einen EEW-Förderantrag vorbereiten möchten, sollten deshalb zunächst eine zuverlässige technische Ausgangsbasis schaffen, geeignete Investitionen bestimmen, die gemeinsamen Einsparungen berechnen und den passenden Förderweg auswählen, bevor sie verbindliche finanzielle Verpflichtungen eingehen.
Wenn die energetische Modernisierung auf fundierten technischen Berechnungen, einer sorgfältigen Finanzplanung und professioneller Förderantragsvorbereitung beruht, kann sie die langfristige Wettbewerbsfähigkeit einer Wäscherei stärken und gleichzeitig deren Betriebskosten sowie Umweltbelastungen senken.
