Die französische Steuergutschrift für Investitionen in die grüne Industrie, allgemein als C3IV bezeichnet, gehört zu den wichtigsten Förderinstrumenten für Unternehmen, die Produktionskapazitäten in ausgewählten Wertschöpfungsketten umweltfreundlicher Technologien aufbauen oder erweitern.
Im Unterschied zu einem klassischen Zuschuss handelt es sich bei C3IV um eine erstattungsfähige Steuergutschrift, die auf Grundlage förderfähiger Industrieinvestitionen berechnet wird. Sie kann Produktionsgebäude, Maschinen, Anlagen, Rechte des geistigen Eigentums und bestimmte grundstücksbezogene Kosten umfassen, die mit der Herstellung von Batterien, Solarmodulen, Windkraftanlagen, Wärmepumpen und ihren wesentlichen Vorprodukten verbunden sind.
Die zentrale Frage für die Prüfung der Förderfähigkeit ist einfach, wird jedoch häufig missverstanden:
Stellt das Unternehmen eine umweltfreundliche Technologie her oder nutzt es diese lediglich?
Ein Werk, das Wärmepumpen herstellt, kann förderfähig sein. Ein Unternehmen, das eine Wärmepumpe für seine eigenen Betriebsräume anschafft, ist dies normalerweise nicht. Ein Hersteller von Photovoltaikzellen oder Solarglas kann förderfähig sein. Ein Unternehmen, das Solarmodule auf seinem Dach installiert, führt damit noch kein C3IV-Industrieprojekt durch.
Durch diese Abgrenzung unterscheidet sich C3IV von Energieeffizienzförderungen der ADEME, Programmen zur industriellen Dekarbonisierung und Fördermaßnahmen für erneuerbare Wärme. C3IV soll industrielle Kapazitäten in strategischen Wertschöpfungsketten schaffen und nicht jede Investition mit einem positiven Umwelteffekt bezuschussen.
Das Instrument ist insbesondere für Hersteller, junge Industrieunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen, größere mittelständische Unternehmen und internationale Konzerne relevant, die einen Produktionsstandort in Frankreich planen. Seine rechtliche Lage im Jahr 2026 erfordert jedoch besondere Aufmerksamkeit. Frankreich hat eine Verlängerung und Neugestaltung von C3IV beschlossen. Antragsteller müssen daher zwischen den ursprünglichen Vorschriften und dem durch das Finanzgesetz für 2026 vorgesehenen neuen System unterscheiden.
Was ist C3IV?
C3IV steht für Crédit d’impôt au titre des investissements dans l’industrie verte. Das Instrument wurde mit dem Finanzgesetz für 2024 als Teil der französischen Strategie für eine grüne Industrie geschaffen und trat im März 2024 in Kraft.
Die Steuergutschrift unterstützt Investitionen in vier strategischen Bereichen:
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Batterien;
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Solarmodule;
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Windkraftanlagen;
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Wärmepumpen.
Die Förderung kann auch Unternehmen betreffen, die nicht unmittelbar das Endprodukt herstellen. Hersteller ausdrücklich festgelegter wesentlicher Komponenten sowie Unternehmen, die bestimmte kritische Rohstoffe gewinnen, verarbeiten, zurückgewinnen oder wiederverwerten, können ebenfalls förderfähig sein, wenn ihre Tätigkeit ausreichend mit einer der ausgewählten Wertschöpfungsketten verbunden ist.
Das Unternehmen muss vorab eine Genehmigung der französischen Steuerverwaltung erhalten, den sogenannten agrément. Der Investitionsplan wird von der Direction générale des Finances publiques geprüft. Dabei wirken die ADEME mit technischer Fachprüfung und die Direction générale des Entreprises mit industriepolitischer Bewertung mit.
C3IV wird nicht nach einem wettbewerblichen Ranglistenverfahren vergeben, wie es bei vielen Förderaufrufen von France 2030 der Fall ist. Das Unternehmen wartet nicht auf einen jährlich festgelegten Stichtag und konkurriert nicht um eine begrenzte Zahl von Plätzen. Stattdessen prüft die Verwaltung, ob das Unternehmen, das Vorhaben, die Ausgaben und die Finanzierungsstruktur die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Die Steuergutschrift wird auf Grundlage der förderfähigen Investitionsausgaben berechnet, sobald diese tatsächlich anfallen. Solange die Reform von 2026 noch nicht vollständig umgesetzt ist, müssen die anwendbare Rechtsgrundlage, der Fördersatz und die Kumulierungsregeln im Genehmigungsverfahren ausdrücklich bestätigt werden.
Entscheidender Stand im Jahr 2026: gesetzlich verlängert, aber von der praktischen Inkraftsetzung abhängig
Das Finanzgesetz für 2026 sieht eine wesentliche Verlängerung und Neugestaltung von C3IV vor. Grundsätzlich sollen Genehmigungen bis zum 31. Dezember 2028 erteilt werden können. Zudem werden neue Fördersätze eingeführt, bestimmte förderfähige Tätigkeiten geändert und die Regeln für die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln angepasst.
Artikel 39 des Finanzgesetzes bestimmt jedoch, dass diese Änderungen erst zu einem durch Verordnung festgelegten Zeitpunkt in Kraft treten, nachdem die Vereinbarkeit mit dem europäischen Beihilferecht bestätigt wurde. Das Gesetz sieht außerdem vor, dass die praktische Inkraftsetzung spätestens drei Monate nach dieser Bestätigung erfolgen muss.
Am 29. Juli 2026 enthielt die von Légifrance veröffentlichte konsolidierte Fassung von Artikel 244 quater I weiterhin die ursprünglichen Fördersätze, die bisherige Umsatzvoraussetzung von 50 Prozent für bestimmte Komponentenhersteller und die Bestimmungen des früheren europäischen Beihilferahmens. Eine eigenständige Verordnung, mit der das reformierte System offiziell aktiviert wird, war in den für diese Fassung geprüften amtlichen Quellen nicht feststellbar.
Gleichzeitig beschreibt ein im Jahr 2026 veröffentlichter Regierungsleitfaden bereits das reformierte Instrument, darunter Fördersätze ab 15 Prozent und projektbezogene Höchstbeträge. Damit besteht eine Übergangssituation: Politische und verwaltungsbezogene Orientierungshilfen erläutern bereits den künftigen Rahmen, während das konsolidierte Steuerrecht weiterhin die ursprünglich anwendbaren Vorschriften ausweist.
Tabelle 1. Rechtlicher und operativer Zeitplan von C3IV
| Datum | Entwicklung | Praktische Bedeutung |
|---|---|---|
| 29. Dezember 2023 | Einführung von C3IV durch das Finanzgesetz für 2024 | Schaffung des ursprünglichen Rechtsrahmens |
| 8. Januar 2024 | Genehmigung des ursprünglichen Systems durch die Europäische Kommission | Beihilferechtliche Freigabe auf Ebene der Europäischen Union |
| 14. März 2024 | Inkrafttreten des ersten C3IV-Systems | Unternehmen konnten Genehmigungen nach den ursprünglichen Regeln erhalten |
| 31. Dezember 2025 | Ende des ursprünglichen Genehmigungszeitraums | Neue Entscheidungen konnten nicht mehr auf dem früheren befristeten europäischen Rahmen beruhen |
| 19. Februar 2026 | Verabschiedung des Finanzgesetzes für 2026 | Gesetzliche Verlängerung und Neugestaltung von C3IV |
| 2026 | Beihilferechtliche Genehmigung des neuen französischen Systems | Erfüllung einer zentralen Voraussetzung für die Fortführung |
| 31. Dezember 2028 | Vorgesehenes Enddatum für Genehmigungen im neuen System | Die Genehmigung muss nach Inkrafttreten der Reform bis zu diesem Datum erteilt werden |
Das Finanzgesetz für 2026 enthält Übergangsbestimmungen für Anträge, die ab dem 1. Oktober 2025 eingereicht wurden und bis zum 31. Dezember 2025 noch keine Genehmigung erhalten hatten. Die Bearbeitungsfrist für diese Anträge soll beginnen, sobald das reformierte System offiziell in Kraft tritt.
Die praktische Schlussfolgerung lautet daher nicht, dass C3IV nicht mehr existiert. Die offizielle Seite der Direction générale des Entreprises nennt weiterhin einen Einreichungsweg und eine zuständige Kontaktstelle bei der DGFiP. Ein Unternehmen sollte eine Investitionsentscheidung in Millionenhöhe jedoch nicht allein auf eine zusammenfassende Internetseite oder einen vermuteten Fördersatz stützen. Vor der Unterzeichnung verbindlicher Verträge oder der Eröffnung einer Baustelle sollte es eine schriftliche Bestätigung der anwendbaren Rechtsgrundlage, des Fördersatzes und des Zeitplans einholen.
Welche Unternehmen können förderfähig sein?
C3IV steht Industrie- und Handelsunternehmen offen, die in Frankreich nach einem System der tatsächlichen Gewinnermittlung besteuert werden. Bestimmte Unternehmen mit ausdrücklich vorgesehenen Steuerbefreiungen können ebenfalls einbezogen sein.
Das Instrument ist nicht auf große Industriekonzerne beschränkt. Kleine und mittlere Unternehmen können einen Antrag stellen und von erhöhten Fördersätzen profitieren. Auch ein Unternehmen in ausländischem Eigentum kann förderfähig sein, wenn die Investition über eine geeignete steuerpflichtige Gesellschaft oder Betriebsstätte in Frankreich durchgeführt wird.
Zu den wichtigsten unternehmensbezogenen Voraussetzungen gehören:
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Das Unternehmen darf nach den anwendbaren europäischen Beihilfevorschriften nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten gelten.
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Es muss seine steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten sowie die Pflichten zur Einreichung des Jahresabschlusses erfüllen.
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Es darf während des maßgeblichen vorangegangenen Zeitraums keine identische oder ähnliche Tätigkeit aus einem anderen Staat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums an den französischen Standort verlagert haben.
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Es muss sich verpflichten, die geförderte Tätigkeit während des vorgeschriebenen Zeitraums nach der Investition nicht aus Frankreich zu verlagern.
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Die förderfähigen Vermögenswerte müssen mindestens fünf Jahre in Frankreich betrieben werden. Für kleine und mittlere Unternehmen verkürzt sich dieser Zeitraum auf drei Jahre.
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Die geförderte Tätigkeit muss über die erforderlichen Umweltgenehmigungen verfügen und unter Einhaltung des Umweltrechts betrieben werden.
Die französische Definition eines kleinen oder mittleren Unternehmens folgt dem europäischen Ansatz. Das Unternehmen muss nicht nur seine eigenen Beschäftigten, Umsätze und Bilanzsummen berücksichtigen, sondern auch relevante Partnerunternehmen und verbundene Unternehmen. Eine französische Tochtergesellschaft eines großen internationalen Konzerns kann den für kleine und mittlere Unternehmen vorgesehenen Fördersatz nicht allein deshalb beanspruchen, weil sie selbst weniger als 250 Beschäftigte hat.
Die grundlegenden C3IV-Vorschriften enthalten keinen allgemeinen Mindestbetrag für ein Vorhaben. Das Genehmigungsverfahren erfordert jedoch eine ausführliche technische, finanzielle, steuerliche und industrielle Prüfung. In der Praxis eignet sich das Instrument eher für umfangreiche industrielle Investitionen als für den Kauf einiger weniger Standardmaschinen.

Welche industriellen Tätigkeiten sind förderfähig?
C3IV ist auf vier genau festgelegte industrielle Wertschöpfungsketten ausgerichtet. Entscheidend ist das tatsächlich hergestellte Produkt und nicht allein die Selbstdarstellung des Unternehmens als umweltfreundlich, nachhaltig oder an der Energiewende beteiligt.
Tabelle 2. Zentrale Förderwege im Rahmen von C3IV
| Wertschöpfungskette | Potenziell förderfähige Tätigkeit | Wichtige Einschränkungen |
|---|---|---|
| Batterien | Batteriezellen, bestimmte Module, aktive Kathoden- und Anodenmaterialien, Elektrolyte, Separatoren, Stromkollektoren, Metallfolien und bestimmte kritische Rohstoffe | Nach den reformierten Regeln kann die Modulproduktion mit einer Zellproduktion entsprechender Kapazität verbunden sein müssen |
| Solarmodule | Photovoltaische oder hybride Zellen, bestimmte Module, Polysilizium in Photovoltaikqualität, Siliziumblöcke und -scheiben, Solarglas, Nachführsysteme, Tragkonstruktionen und Wechselrichter | Die Installation importierter Module oder der Betrieb eines Solarparks entspricht nicht der Herstellung förderfähiger Ausrüstung |
| Windkraftanlagen | Windkraftanlagen an Land und auf See, Türme, Rotorblätter, Gondeln, Fundamente, Umspannwerke, Anschlusskabel und weitere ausdrücklich genannte Komponenten | Die Komponente muss eine unmittelbare und nachweisbare Funktion in der förderfähigen Windkraft-Wertschöpfungskette haben |
| Wärmepumpen | Wärmepumpen verschiedener Technologien, Verdichter, Wärmetauscher, Steuerungssysteme, hydraulische Komponenten und Kältemittelkreisläufe | Der Kauf oder die Installation einer Wärmepumpe für den Eigenbedarf des Unternehmens ist kein förderfähiges Industrievorhaben |
| Kritische Rohstoffe | Gewinnung, Herstellung, Verarbeitung, Rückgewinnung und bestimmte Wiederverwertungsverfahren für Rohstoffe der vier Wertschöpfungsketten | Ein allgemeines Bergbau-, Metall- oder Wiederverwertungsvorhaben ist nicht automatisch förderfähig |
Der gesetzliche Rahmen wird durch eine ministerielle Liste ergänzt, in der förderfähige Anlagen, wesentliche Komponenten und Rohstoffe festgelegt werden. Eine Prüfung auf Ebene des konkreten Produkts ist daher unverzichtbar.
Ein Batterievorhaben kann beispielsweise Zellen, aktive Kathoden- oder Anodenmaterialien, Elektrolyte, Separatoren oder bestimmte Metallfolien betreffen. Ein Solarvorhaben kann sich auf Photovoltaikzellen, Siliziumscheiben, Solarglas oder Wechselrichter beziehen. Ein Windkraftvorhaben kann Rotorblätter, Türme, Gondeln, Fundamente oder Spezialkabel umfassen.
Bei Produkten, die in zahlreichen Industriezweigen eingesetzt werden, ist eine zusätzliche Prüfung erforderlich. Ein allgemein verwendbares elektronisches Steuergerät, ein gewöhnliches Stahlbauteil oder ein Standardindustriekabel wird nicht automatisch förderfähig, nur weil einer der Abnehmer Wärmepumpen oder Windkraftanlagen herstellt.
Die Umsatzvoraussetzung von 50 Prozent
Nach den ursprünglichen Vorschriften, die weiterhin in der konsolidierten Fassung des Steuergesetzes dargestellt werden, muss der Investitionsplan eines Komponentenherstellers nachweisen, dass mindestens 50 Prozent des mit dem Vorhaben verbundenen Umsatzes mit Unternehmen erzielt werden, die die förderfähigen Endprodukte des betreffenden Bereichs herstellen.
Die Reform von 2026 verändert diesen Ansatz. Anstelle einer ausschließlich auf den Umsatzanteil gestützten Voraussetzung rückt der neue Gesetzestext stärker in den Mittelpunkt, ob die Komponente oder der Rohstoff unmittelbar den technischen Anforderungen der förderfähigen Anlagen und Wertschöpfungsketten entspricht.
Der Regierungsleitfaden von 2026 zur Finanzierung der Reindustrialisierung erwähnt jedoch weiterhin die Umsatzvoraussetzung von 50 Prozent für Komponentenhersteller. Bis das reformierte System und seine Durchführungsvorschriften vollständig gelten, sollten Unternehmen diesen Punkt schriftlich klären und nicht davon ausgehen, dass die bisherige Voraussetzung bereits entfallen ist.
Eine umweltfreundliche Technologie herzustellen ist nicht dasselbe, wie sie zu nutzen
Das häufigste Missverständnis besteht darin, C3IV als allgemeine Förderung ökologischer Investitionen zu betrachten.
Tabelle 3. Vorhaben, die C3IV zugeordnet werden können oder nicht
| Geplante Investition | Wahrscheinliche Einordnung nach C3IV | Geeignetere Alternative, wenn C3IV nicht passt |
|---|---|---|
| Neues französisches Werk zur Herstellung von Wärmepumpen | Potenziell förderfähig | C3IV, vorbehaltlich der Genehmigung |
| Erweiterung einer Produktionslinie für Photovoltaikzellen | Potenziell förderfähig | C3IV |
| Herstellung einer förderfähigen Batteriekomponente | Potenziell förderfähig | C3IV, vorbehaltlich der Bedingungen zur Wertschöpfungskette |
| Raffination von Lithium für die Batterieherstellung | Potenziell förderfähig | C3IV und für getrennte Kosten möglicherweise France 2030 |
| Installation von Solarmodulen auf einem Lagerhallendach | Kein C3IV-Industrievorhaben | Regionale Energiehilfe, steuerliche Maßnahmen oder Energieeffizienzförderung |
| Installation einer Wärmepumpe zur Dekarbonisierung eines bestehenden Werks | Kein C3IV-Industrievorhaben | ADEME, Fonds Chaleur oder ein anderes Dekarbonisierungsprogramm |
| Forschung an einer neuen Batteriechemie | Forschungsausgaben bilden nicht die zentrale C3IV-Bemessungsgrundlage | CIR, i-Nov, i-Démo oder ein anderes Forschungs- und Entwicklungsprogramm |
| Erstes Werk für ein innovatives Medizinprodukt | Außerhalb der vier C3IV-Bereiche | Première Usine oder ein anderes Industrialisierungsinstrument |
| Ersatz alter Maschinen ohne neue grüne Produktionskapazität | Reine Ersatzinvestitionen sind normalerweise ausgeschlossen | Förderung der industriellen Modernisierung oder regionale Investitionsförderung |
Diese Abgrenzung sollte geprüft werden, bevor das Unternehmen erhebliche Mittel für die Antragserstellung einsetzt. Die Projektbezeichnung, die Außendarstellung und der allgemeine Umweltnutzen sind weniger entscheidend als die konkrete Produktionstätigkeit und die dafür eingesetzten Vermögenswerte.
Welche Ausgaben können förderfähig sein?
C3IV unterstützt vor allem aktivierte Investitionen. Die förderfähige Bemessungsgrundlage kann körperliche und immaterielle Vermögenswerte umfassen, die für die genehmigte Produktionstätigkeit notwendig sind.
Tabelle 4. Beispielhafte Behandlung von Ausgaben eines C3IV-Vorhabens
| Ausgabenkategorie | Voraussichtliche Behandlung | Zentrale Voraussetzung |
|---|---|---|
| Produktionsgebäude | Potenziell förderfähig | Für die genehmigte Industrieproduktion erforderlich |
| Industrieanlagen | Potenziell förderfähig | Unmittelbar mit der förderfähigen Produktion verbunden |
| Maschinen und Ausrüstung | Potenziell förderfähig | Müssen in der Regel eine neue produktive Investition darstellen und dürfen nicht nur Ersatz sein |
| Grundstück unter förderfähiger Ausrüstung | Potenziell förderfähig | Beschränkt auf die für den Betrieb der betreffenden Anlagen notwendige Fläche |
| Patente und Lizenzen | Potenziell förderfähig | Aktiviert, abschreibungsfähig und zu Marktbedingungen erworben |
| Fachwissen und sonstige Rechte des geistigen Eigentums | Potenziell förderfähig | Überwiegend in der genehmigten Produktionsstätte genutzt |
| Bestimmte Nutzungsrechte an öffentlichem Eigentum | Potenziell förderfähig | Müssen ein geeignetes dingliches Recht darstellen und mit dem Vorhaben verbunden sein |
| Personalkosten | Normalerweise nicht Teil der Investitionsgrundlage | Laufende Ausgaben und keine förderfähigen aktivierten Vermögenswerte |
| Ausbildungskosten | Normalerweise nicht über C3IV förderfähig | Können ein eigenständiges Förderprogramm erfordern |
| Forschung und Entwicklung | Nicht automatisch Teil der C3IV-Grundlage | Können unter CIR oder ein separates France-2030-Programm fallen |
| Betriebsmittelbedarf und Vorräte | Nicht als Produktionsvermögen förderfähig | Müssen über Fremdkapital, Eigenkapital oder Betriebsmittelfinanzierung gedeckt werden |
| Vermarktung und Vertriebsentwicklung | Nicht förderfähig | Keine förderfähigen Industrieanlagen oder immateriellen Vermögenswerte |
| Von einem verbundenen Unternehmen erworbene Vermögenswerte | Normalerweise ausgeschlossen | Förderfähige Vermögenswerte sollten grundsätzlich von unabhängigen Dritten erworben werden |
Zu den förderfähigen körperlichen Vermögenswerten können Gebäude, Anlagen, Maschinen, Ausrüstung und die für deren Betrieb erforderlichen Grundstücksflächen gehören. Förderfähige immaterielle Vermögenswerte können Patente, Lizenzen, Fachwissen und andere Rechte des geistigen Eigentums umfassen.
Ein immaterieller Vermögenswert muss normalerweise in der Bilanz des Begünstigten erfasst, abschreibungsfähig, überwiegend in der geförderten Produktionsstätte genutzt und zu Marktbedingungen von einer unabhängigen Partei erworben worden sein.
Der förderfähige Betrag richtet sich im Allgemeinen nach dem Anschaffungspreis oder den Herstellungskosten des Vermögenswerts. Steuern und allgemeine Gemeinkosten werden nicht einbezogen, unmittelbar notwendige Ausgaben zur Herstellung der Betriebsbereitschaft können dagegen berücksichtigt werden.
Vermögenswerte, die teilweise für eine förderfähige und teilweise für eine andere Tätigkeit verwendet werden, erfordern eine nachvollziehbare Aufteilungsmethode. Möglich sind beispielsweise Produktionsfläche, Maschinenstunden, Produktionsmengen, technische Kapazität oder ein anderer objektiver Schlüssel.
Fördersätze und Höchstbeträge von C3IV
Der Fördersatz hängt von drei Faktoren ab:
-
Unternehmensgröße;
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Standort der Investition;
-
auf den Antrag anwendbares C3IV-Rechtssystem.
Im ursprünglichen System beträgt der Grundsatz 20 Prozent. In bestimmten Fördergebieten mit regionaler Zielsetzung erhöht er sich auf 25 Prozent oder 40 Prozent. Mittlere Unternehmen erhalten einen Zuschlag von 10 Prozentpunkten, kleine Unternehmen einen Zuschlag von 20 Prozentpunkten.
Das Finanzgesetz für 2026 senkt die Ausgangssätze um 5 Prozentpunkte. Der künftige Grundsatz beträgt 15 Prozent. In den betreffenden Regionalfördergebieten steigt er auf 20 Prozent oder 35 Prozent. Mittlere und kleine Unternehmen behalten Zuschläge von 10 beziehungsweise 20 Prozentpunkten.
Da die Reform eine Umsetzungsverordnung voraussetzt, sind diese neuen Werte als gesetzlich beschlossener Rahmen für 2026 darzustellen und nicht als automatisch auf jeden laufenden Antrag anwendbare Fördersätze.
Tabelle 5. Ursprüngliche C3IV-Fördersätze und gesetzlich vorgesehene Sätze für 2026
| Unternehmensgröße und Standort | Ursprüngliches System | Gesetzlich vorgesehener Rahmen 2026 |
|---|---|---|
| Großunternehmen außerhalb eines AFR-Gebiets | 20 Prozent | 15 Prozent |
| Großunternehmen in einem AFR-C-Gebiet | 25 Prozent | 20 Prozent |
| Großunternehmen in einem AFR-A-Gebiet | 40 Prozent | 35 Prozent |
| Mittleres Unternehmen außerhalb eines AFR-Gebiets | 30 Prozent | 25 Prozent |
| Mittleres Unternehmen in einem AFR-C-Gebiet | 35 Prozent | 30 Prozent |
| Mittleres Unternehmen in einem AFR-A-Gebiet | 50 Prozent | 45 Prozent |
| Kleines Unternehmen außerhalb eines AFR-Gebiets | 40 Prozent | 35 Prozent |
| Kleines Unternehmen in einem AFR-C-Gebiet | 45 Prozent | 40 Prozent |
| Kleines Unternehmen in einem AFR-A-Gebiet | 60 Prozent | 55 Prozent |
Die Höchstbeträge des ursprünglichen Systems belaufen sich je nach Standort auf 150 Millionen Euro, 200 Millionen Euro oder 350 Millionen Euro. Im ursprünglichen Rahmen werden sie auf Ebene des Unternehmens oder der verbundenen Unternehmensgruppe bewertet.
Die Reform von 2026 sieht eine Bewertung auf Projektebene vor. Die gesetzlich festgelegten Höchstbeträge bleiben bei 150 Millionen Euro außerhalb der betreffenden Regionalfördergebiete, 200 Millionen Euro in AFR-C-Gebieten und 350 Millionen Euro in AFR-A-Gebieten. Erstreckt sich ein Vorhaben über mehrere Standorte, kann der Standort mit dem größten Anteil an den förderfähigen Ausgaben für Fördersatz und Höchstbetrag maßgeblich sein.
Ein Regierungsleitfaden von 2026 nennt eine praktische Spanne von 15 bis 40 Prozent und Höchstbeträge von 150 Millionen Euro je Vorhaben beziehungsweise 200 Millionen Euro in einem AFR-Gebiet. Diese vereinfachte Darstellung bildet nicht zwingend alle höher geförderten Gebiete oder alle gesetzlich vorgesehenen Fälle ab. Der Fördersatz sollte daher anhand des anwendbaren Gesetzestextes und der genauen Lage des Investitionsstandorts ermittelt werden.
Beispielrechnung
Angenommen, ein unabhängiges kleines Unternehmen plant genehmigte förderfähige Investitionen von 12 Millionen Euro in einem AFR-C-Gebiet.
Nach dem gesetzlich vorgesehenen Fördersatz für 2026 würde der mögliche Satz 40 Prozent betragen:
12 Millionen Euro × 40 Prozent = 4,8 Millionen Euro
Dieser Betrag ist lediglich eine erste theoretische Schätzung. Die endgültige Steuergutschrift kann durch ausgeschlossene Kosten, andere öffentliche Fördermittel für dieselben Ausgaben, den anwendbaren Höchstbetrag, Änderungen des Investitionsplans, die endgültige Genehmigungsentscheidung und den bei Erteilung der Genehmigung tatsächlich geltenden Rechtsrahmen beeinflusst werden.
Das Unternehmen sollte den theoretischen Höchstbetrag daher nicht als gesicherte Finanzierung behandeln, bevor die Genehmigung erteilt wurde.
Die Regel zum Beginn der Arbeiten kann über den gesamten Antrag entscheiden
Der Antrag auf C3IV muss vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.
Dabei geht es nicht nur um den physischen Produktionsbeginn. Als Beginn des Vorhabens kann bereits die erste rechtsverbindliche Verpflichtung gelten, durch die die Investition unumkehrbar wird.
Abhängig vom Vermögenswert kann das maßgebliche Ereignis sein:
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Die verbindliche Bestellung einer Maschine oder Anlage.
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Der Beginn der unternehmensinternen Herstellung eines förderfähigen Vermögenswerts.
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Die Eröffnung der Baustelle.
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Die Unterzeichnung eines verbindlichen Bau- oder Liefervertrags.
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Der Abschluss der einschlägigen Vereinbarung zur Nutzung öffentlichen Eigentums.
Die französische Steuerverwaltung weist darauf hin, dass die Arbeiten nach Eingang des Genehmigungsantrags beginnen können, auch wenn noch keine endgültige Entscheidung vorliegt. Das Unternehmen handelt dann jedoch auf eigenes Risiko. Wird die Genehmigung abgelehnt oder der Umfang des Vorhabens eingeschränkt, können bereits entstandene Ausgaben ungefördert bleiben.
Die vorsichtigste Vorgehensweise besteht darin, einen vollständigen Antrag vor jeder verbindlichen Verpflichtung einzureichen und den vorgesehenen Beginn ausdrücklich im Projektzeitplan festzuhalten.
Vorbereitende Studien, unverbindliche Marktabfragen und die Vorbereitung von Genehmigungsanträgen stellen nicht zwangsläufig einen Beginn der Arbeiten dar. Dennoch sollte jeder vorläufige Vertrag geprüft werden. Eine Absichtserklärung, eine Maschinenreservierung, eine Anzahlung oder ein Rahmenvertrag kann verbindliche Bestimmungen enthalten, auch wenn die Vertriebsabteilung das Dokument als vorläufig bezeichnet.
Wie läuft das Genehmigungsverfahren ab?
Das Unternehmen reicht seinen Antrag über den für C3IV vorgesehenen Weg bei der DGFiP ein. Die technische Prüfung erfolgt mit Unterstützung der ADEME. Die Direction générale des Entreprises wirkt bei industriepolitischen Fragen mit.
Die Vorbereitung erfolgt üblicherweise in folgenden Schritten:
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Genaue Festlegung der Anlage, Komponente oder des Rohstoffs, der hergestellt werden soll.
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Abgleich des Produkts mit dem Gesetz und den Durchführungslisten.
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Bestimmung des tatsächlichen Status als kleines oder mittleres Unternehmen, größeres mittelständisches Unternehmen oder Konzern.
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Prüfung der AFR-Einstufung des Standorts.
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Trennung förderfähiger aktivierter Investitionen von Forschungs-, Betriebs- und Betriebsmittelausgaben.
-
Einreichung des Genehmigungsantrags vor jedem verbindlichen Beginn der Arbeiten.
Der Investitionsplan sollte Produktionsverfahren, technische Kapazität, Kunden, Lieferkette, Standort, Ausgaben, Finanzierungsquellen, Zeitplan, Genehmigungen und erwartete industrielle Auswirkungen darstellen.
Im reformierten System soll das Wirtschaftsministerium zusätzlich das wirtschaftliche Interesse des Vorhabens bewerten. Berücksichtigt werden können seine Übereinstimmung mit der europäischen Verordnung für eine klimaneutrale Industrie, der Bedarf der förderfähigen Bereiche und sein Beitrag zur Widerstandsfähigkeit der Lieferketten.
Die formale Förderfähigkeit des Produkts kann daher allein nicht ausreichen. Ein technisch förderfähiges Vorhaben mit unsicherer Finanzierung, zweifelhafter Nachfrage, übermäßiger Abhängigkeit von einem einzigen Lieferanten oder geringer strategischer Bedeutung kann während der Prüfung auf Schwierigkeiten stoßen.
Was muss der Antrag nachweisen?
Ein überzeugender Antrag sollte der Verwaltung ermöglichen, das gesamte Vorhaben zu verstehen, ohne dessen Logik aus voneinander getrennten technischen, steuerlichen und finanziellen Unterlagen rekonstruieren zu müssen.
Der Antrag sollte normalerweise Folgendes nachweisen:
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Ein genau definiertes förderfähiges Produkt und dessen Stellung in der betreffenden Wertschöpfungskette.
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Ein technisch glaubwürdiges Produktionsverfahren mit festgelegter Produktionskapazität.
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Einen Ausgabenzeitplan mit jedem Vermögenswert, Lieferanten, Lieferdatum und der vorgesehenen bilanziellen Behandlung.
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Einen Finanzierungsplan mit Eigenkapital, Fremdkapital, öffentlichen Fördermitteln und Betriebsmittelbedarf.
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Einen realistischen Umsetzungszeitplan, der die Einhaltung der Regel zum Beginn der Arbeiten sicherstellt.
-
Nachweise zu Kunden, Marktnachfrage, Versorgungssicherheit, Umweltgenehmigungen und langfristigem Betrieb in Frankreich.
Für Komponentenhersteller können Kundennachweise besonders wichtig sein. Absichtserklärungen, langfristige Lieferverträge, technische Spezifikationen und Absatzprognosen können belegen, dass das Produkt tatsächlich für eine förderfähige Wertschöpfungskette bestimmt ist.
Bei einem Vorhaben mit kritischen Rohstoffen muss der Antragsteller erläutern, wie der Rohstoff der förderfähigen Herstellung von Batterien, Solarmodulen, Windkraftanlagen oder Wärmepumpen dient. Die bloße Tatsache, dass ein Rohstoff auf einer allgemeinen europäischen Liste kritischer Rohstoffe steht, muss nicht ausreichen.
Ein Fachmann für öffentliche Förderanträge kann die industrielle Darstellung, den Arbeitsplan, die Haushaltslogik, die Nachweismatrix und die Verbindung zwischen C3IV und anderen Förderinstrumenten koordinieren. Der Antrag benötigt dennoch eine Prüfung durch Steuer-, Rechts-, Buchhaltungs- und Ingenieurfachleute. C3IV darf nicht als gewöhnlicher Zuschussantrag behandelt werden.

Kann C3IV mit France 2030 oder anderen Fördermitteln kombiniert werden?
C3IV kann mit anderen öffentlichen Förderungen kombiniert werden. Dieselbe Ausgabe darf jedoch nicht doppelt finanziert werden, ohne die beihilferechtlichen Grenzen einzuhalten.
Im ursprünglichen System werden öffentliche Fördermittel, die für Ausgaben innerhalb der C3IV-Bemessungsgrundlage gewährt wurden, von dieser Grundlage abgezogen. Die Gesamtförderung muss innerhalb des anwendbaren Fördersatzes, des Höchstbetrags und der gesamten förderfähigen Kosten bleiben.
Der gesetzlich vorgesehene Rahmen für 2026 führt einen veränderten Kumulierungsansatz ein. Förderungen für unterschiedliche und klar abgrenzbare Kosten können miteinander verbunden werden. Decken mehrere Maßnahmen dieselben förderfähigen Kosten ab, darf die Gesamtförderung die höchste anwendbare Förderintensität oder den höchsten anwendbaren Betrag nicht überschreiten. Die gesamte öffentliche Förderung der Investition darf höchstens 75 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.
Tabelle 6. Rolle von C3IV in einer umfassenderen Finanzierungsstruktur
| Teil des Vorhabens | Möglicher Finanzierungsweg |
|---|---|
| Grundlagenforschung oder industrielle Forschung | CIR, Steuergutschrift für gemeinsame Forschung oder Forschungsaufruf von France 2030 |
| Prototyp und experimentelle Entwicklung | i-Nov, i-Démo oder ein anderes Innovationsprogramm |
| Erste industrielle Demonstrationsanlage | France 2030 oder ein von der ADEME verwaltetes Programm |
| Produktionsgebäude und Fertigungslinie in einem C3IV-Bereich | C3IV |
| Dekarbonisierung unterstützender Betriebsprozesse | DECARB, Fonds Chaleur oder ein anderes ADEME-Instrument |
| Einstellung und Ausbildung von Beschäftigten | Regionale Beschäftigungs- oder Berufsbildungsförderung |
| Betriebsmittelbedarf und Auftragsfinanzierung | Bankfinanzierung oder Instrumente von Bpifrance |
| Nicht förderfähige Markterschließung | Eigenkapital, Fremdkapital oder eigene Mittel |
Ein Unternehmen, das eine neue Batteriekomponente entwickelt, kann somit eine Forschungssteuergutschrift für Laborarbeiten, eine Förderung von France 2030 für eine Pilotanlage und C3IV für die spätere Produktionslinie einsetzen.
Die Haushalte müssen voneinander getrennt werden. Das Unternehmen sollte ein detailliertes Anlagenverzeichnis führen, aus dem hervorgeht, welche Kosten in welchem Förderantrag enthalten sind. Gemeinsam genutzte Kosten benötigen eine dokumentierte Aufteilungsmethode.
Wann ist C3IV einem anderen Programm vorzuziehen?
C3IV eignet sich besonders dann, wenn die zentrale Herausforderung in der Finanzierung neuer Produktionsanlagen innerhalb einer der vier ausgewählten Wertschöpfungsketten liegt.
Première Usine kann besser geeignet sein, wenn ein innovatives junges Unternehmen oder ein kleines oder mittleres Unternehmen sein erstes Werk errichtet, das Produkt jedoch nicht in einen C3IV-Bereich fällt. DECARB FLASH oder DECARB IND können geeigneter sein, wenn ein bestehendes Werk die Emissionen des eigenen Produktionsverfahrens verringern möchte. CIR, CII, i-Nov und i-Démo sind eher für Vorhaben bestimmt, deren Hauptausgaben Forschung, Prototypen oder experimentelle Entwicklung betreffen.
Tabelle 7. Auswahl zwischen C3IV und anderen französischen Förderinstrumenten
| Hauptziel des Vorhabens | Am besten geeignetes Instrument |
|---|---|
| Herstellung von Batterien, Solarausrüstung, Windkraftausrüstung oder Wärmepumpen | C3IV |
| Herstellung einer förderfähigen wesentlichen Komponente oder eines kritischen Rohstoffs | C3IV, vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung der Wertschöpfungskette |
| Errichtung des ersten Werks für ein anderes innovatives Produkt | Première Usine |
| Durchführung industrieller Forschung oder Entwicklung einer Demonstrationsanlage | CIR, i-Nov, i-Démo oder ein anderes Programm von France 2030 |
| Verringerung der Emissionen eines bestehenden Werks | DECARB FLASH, DECARB IND, AO GPID oder Fonds Chaleur |
| Modernisierung der Produktion ohne Herstellung eines C3IV-Produkts | Regionalisiertes France 2030, regionale Förderung oder ein anderes Industrieinvestitionsinstrument |
| Finanzierung von Betriebsmitteln oder nicht förderfähiger Ausrüstung | Bpifrance oder Bankfinanzierung |
Die Auswahl sollte auf Ebene der einzelnen Kostenpositionen und nicht nur anhand des allgemeinen Projekttitels erfolgen. Ein umfangreiches Industrievorhaben kann mehrere getrennte Finanzierungswege enthalten.
Welche Ergebnisse hat C3IV bisher erzielt?
Die ausführlichsten verfügbaren amtlichen Ergebnisse für das ursprüngliche System beziehen sich auf den Stand vom 3. Oktober 2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt hatte die Steuerverwaltung 109 Anträge erhalten. Sie hatte 72 Entscheidungen getroffen, darunter 34 Genehmigungen. Die genehmigten Vorhaben entsprachen Steuergutschriften von maximal knapp 1,8 Milliarden Euro. Alle eingereichten Anträge zusammen standen für mehr als 27 Milliarden Euro potenzieller Investitionen. Dieser Betrag darf jedoch nicht als bereits realisierte oder endgültig bestätigte Investition bezeichnet werden.
Tabelle 8. Bestätigte C3IV-Genehmigungen nach Bereich am 3. Oktober 2025
| Bereich | Zahl der Genehmigungen | Maximal genehmigte Steuergutschrift |
|---|---|---|
| Batterien | 12 | Rund 1,1 Milliarden Euro |
| Solartechnologien | 3 | 389 Millionen Euro |
| Windenergie | 7 | 239 Millionen Euro |
| Wärmepumpen | 12 | 57 Millionen Euro |
| Gesamt | 34 | Knapp 1,8 Milliarden Euro |
Batterievorhaben machten etwa ein Drittel der Genehmigungen, aber mehr als 60 Prozent des insgesamt genehmigten Betrags aus. Die Zahl der Wärmepumpenvorhaben entsprach der Zahl der Batterievorhaben, ihr durchschnittlicher Förderbetrag war jedoch erheblich geringer.
Die Anträge konzentrierten sich auf große Industrieregionen, darunter Hauts-de-France, Grand Est, Normandie und Auvergne-Rhône-Alpes. Fast die Hälfte der noch geprüften Anträge stammte von kleinen und mittleren Unternehmen sowie Unternehmen mittlerer Größe. C3IV richtet sich daher nicht nur an multinationale Industriekonzerne.
Eine weitere Seite der Direction générale des Entreprises gibt an, dass C3IV mehr als 70 Vorhaben unterstützt habe. Diese weiter gefasste Angabe darf nicht mit den 34 zum 3. Oktober 2025 bestätigten Genehmigungen gleichgesetzt werden. Der Unterschied kann auf einen späteren Berichtszeitpunkt oder eine breitere Definition unterstützter Vorhaben zurückzuführen sein. Die öffentliche Seite enthält jedoch keine ebenso genaue Aufschlüsselung nach Bereichen.
Beispiele unterstützter Industrievorhaben
Amtliche Unterlagen nennen mehrere Vorhaben, die mit C3IV verbunden sind.
Das Vorhaben von Siemens Gamesa in Le Havre betrifft die Modernisierung eines Werks zur Herstellung von Rotorblättern für Offshore-Windkraftanlagen. Die amtliche Bewertung verbindet die Investition mit 700 direkten und indirekten Arbeitsplätzen.
Das CAREMAG-Vorhaben von Carester in Lacq betrifft die Trennung schwerer Seltener Erden und die Wiederverwertung permanenter Magnete. Die amtlichen Unterlagen nennen eine geplante Jahresproduktion von mehr als 500 Tonnen Dysprosium, 100 Tonnen Terbium und 800 Tonnen leichten Seltenen Erden. Mit dem Vorhaben werden 92 Arbeitsplätze in Lacq und 13 Arbeitsplätze in Vénissieux verbunden.
Das Vorhaben von Carester zeigt, wie mehrere Instrumente unterschiedliche Teile einer einheitlichen Industriestrategie unterstützen können. Die französische öffentliche Förderung verbindet France Relance, France 2030 und C3IV mit einer erheblichen japanischen Investition. Diese Kombination bedeutet nicht, dass dieselbe Rechnung mehrfach finanziert wird. Sie entspricht vielmehr einer Finanzierungsstruktur, in der unterschiedliche Tätigkeiten und Kostenarten durch verschiedene Instrumente gedeckt werden.
Auch Groupe Atlantic wurde im Zusammenhang mit einem Standort zur Herstellung von Wärmepumpen genannt, der mit 300 Arbeitsplätzen verbunden ist. Solche Beschäftigungszahlen sollten als projektbezogene Zusagen oder erwartete Auswirkungen behandelt werden, sofern spätere Angaben nicht bestätigen, wie viele Stellen tatsächlich geschaffen und dauerhaft erhalten wurden.
Eine Genehmigung bedeutet nicht, dass die Investition bereits abgeschlossen ist
Die veröffentlichten Angaben zu C3IV umfassen mehrere Datenarten, die nicht miteinander verwechselt werden dürfen.
Ein Antrag bedeutet, dass ein Unternehmen eine Genehmigung beantragt hat. Er bedeutet nicht, dass die Förderung gewährt wurde.
Eine Genehmigung bestätigt, dass ein festgelegter Investitionsplan unter Einhaltung der Bedingungen für eine maximale Steuergutschrift in Betracht kommt. Sie beweist nicht, dass der gesamte Betrag bereits geltend gemacht oder ausgezahlt wurde.
Eine Investitionsankündigung beschreibt die Planung eines Unternehmens. Das Vorhaben kann später verkleinert, verschoben, umgestaltet oder aufgegeben werden.
Eine geplante Produktionskapazität beschreibt eine erwartete künftige Leistung und nicht die gegenwärtige Produktion.
Eine Beschäftigungszusage oder projektbezogene Schätzung entspricht nicht zwingend der endgültigen Zahl dauerhaft geschaffener Arbeitsplätze.
Bei der Einführung von C3IV schätzte die französische Regierung, dass das Instrument bis 2030 Investitionen von 23 Milliarden Euro und 40.000 direkte Arbeitsplätze auslösen könnte. Diese Zahlen bleiben politische Prognosen und sind keine bereits erzielten Ergebnisse.
Häufige Risiken bei einem C3IV-Antrag
Die größten Risiken entstehen häufig noch vor der eigentlichen steuerlichen Berechnung.
Ein Unternehmen kann ein Produkt auswählen, das zwar ökologisch sinnvoll ist, aber keiner förderfähigen Produktionskette angehört. Es kann annehmen, dass jede Komponente, die an einen Batterie- oder Wärmepumpenhersteller verkauft wird, automatisch förderfähig ist. Ebenso kann es seinen Status als kleines oder mittleres Unternehmen falsch bestimmen, wenn Anteilseigner, Partnerunternehmen oder verbundene Unternehmen nicht berücksichtigt werden.
Weitere Risiken sind die Unterzeichnung eines Maschinenvertrags vor der Antragseinreichung, die Einbeziehung reiner Ersatzinvestitionen, der Erwerb von Vermögenswerten von einem verbundenen Unternehmen, unzureichende Marktnachweise oder die Kombination mehrerer Förderinstrumente ohne klare Kostentrennung.
Auch Standortfehler können erhebliche Folgen haben. Ein Unternehmen kann eine falsche AFR-Einstufung verwenden oder davon ausgehen, dass eine regionale Förderung automatisch zu einem höheren C3IV-Satz führt. Die Einstufung muss für die genaue Gemeinde und anhand der rechtlich maßgeblichen Fassung der Regionalförderkarte geprüft werden.
Schließlich kann ein Antragsteller einen theoretisch möglichen Höchstbetrag mit einem genehmigten Betrag verwechseln. Der Fördersatz ist nur ein Teil der Berechnung. Ebenso wichtig sind die förderfähige Kostenbasis, die Kumulierungsregeln, der Höchstbetrag des Vorhabens und die Bedingungen der Genehmigung.
Praktische Vorbereitungsstrategie
Ein Unternehmen, das C3IV in Betracht zieht, sollte zunächst eine kurze Förderfähigkeitsprüfung erstellen, bevor es die vollständige Antragsausarbeitung beginnt.
Diese Prüfung sollte den Antragsteller, die Eigentümerstruktur, das hergestellte Produkt, die Kundenkette, den vorgesehenen Standort, die geplanten Vermögenswerte, die Gesamtinvestition, andere öffentliche Fördermittel und den frühestmöglichen Zeitpunkt einer verbindlichen Verpflichtung darstellen.
Fällt die erste Bewertung positiv aus, kann das Unternehmen eine zusammenhängende Antragsstruktur ausarbeiten, die Folgendes umfasst:
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Einen technischen Produktionsplan.
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Ein Verzeichnis der förderfähigen Vermögenswerte.
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Eine Sammlung von Kunden- und Lieferkettennachweisen.
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Eine Finanzierungs- und Beihilfematrix.
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Einen Zeitplan für Genehmigungen.
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Ein internes Verfahren zur Kontrolle des Arbeitsbeginns.
Die Finanzabteilung sollte verhindern, dass der Einkauf vor der Antragseinreichung verbindliche Bestellungen aufgibt. Die technische Abteilung sollte jeden Vermögenswert einer konkreten Produktionsstufe zuordnen. Die Rechtsabteilung sollte Verträge, Umweltgenehmigungen, Unternehmensverbindungen und Verlagerungsbedingungen prüfen.
Ein Fachmann für öffentliche Förderanträge sollte darauf achten, dass die industrielle Darstellung, das Kostenmodell und die Nachweise in allen Unterlagen übereinstimmen. C3IV-Anträge werden angreifbar, wenn die technische Beschreibung, die Finanzaufstellung und die Absatzplanung unterschiedliche Fassungen desselben Vorhabens enthalten.
Abschließende Bewertung
C3IV kann eines der wertvollsten französischen Förderinstrumente für einen förderfähigen Hersteller umweltfreundlicher Technologien sein. Für ein kleines oder mittleres Unternehmen, das eine Produktionsstätte für Batteriekomponenten, Solarausrüstung, Windkrafttechnik oder Wärmepumpen aufbaut, kann die mögliche Unterstützung einen erheblichen Teil der förderfähigen aktivierten Investitionen abdecken.
Der hohe Förderwert geht jedoch mit erheblicher Komplexität einher.
Das Unternehmen muss ein förderfähiges Produkt herstellen und darf nicht lediglich eine umweltfreundliche Technologie anschaffen. Es muss die betreffende Wertschöpfungskette bestimmen, seine tatsächliche Unternehmensgröße feststellen, den richtigen regionalen Fördersatz ermitteln, förderfähige Vermögenswerte von Forschungs- und Betriebsausgaben trennen, den Antrag vor Beginn der Arbeiten einreichen und die Kumulierungsregeln für staatliche Beihilfen einhalten.
Für einen gut vorbereiteten Hersteller kann C3IV die Grundlage für die Finanzierung der Investitionsausgaben innerhalb einer umfassenderen Finanzierungsstruktur bilden. Forschungsförderung, Mittel aus France 2030, regionale Unterstützung, private Investitionen und Darlehen können ergänzend eingesetzt werden, sofern jedes Instrument klar abgegrenzte Kosten übernimmt und die Gesamtförderung innerhalb der beihilferechtlichen Grenzen bleibt.
Die überzeugendsten Anträge werden nicht lediglich behaupten, dass ein Vorhaben umweltfreundlich ist. Sie werden nachweisen, dass es in Frankreich glaubwürdige, finanzierbare und strategisch bedeutsame Produktionskapazitäten innerhalb der Wertschöpfungsketten sauberer Technologien schafft.
